Kündigung unterschreiben ???

21. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
lisaaanrw
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung unterschreiben ???

Hallo an euch,

hab eine dringende Frage an euch...
zum Fall:

ich w ..25 Jahre bin seit 18.05.2018 bei einer Reinigungsfirma beschäftigt.
Mein Vertrag ist befristet bis Mai.2020.
in der ganzen Zeit war ich 2 x krank bzw. dabei ist jetzt gerade aktuell das zweite mal denn ich bin aktuell schwanger und habe Blutungen.

Heute war ich in der Firma und sollte die Kündigung unterschreiben, in der steht 622 Absatz 2 BGB zum 31.07.2019 ... mündlich sagte man mir das ich zuviel krank gewesen sei.
Also ..ich bin aktuell krankgeschrieben und zudem schwanger...
Ich habe nicht unterschrieben .. war das richtig ?
Ich weiß nicht was ich tun soll ? könnt Ihr helfen ?

Gruß
Lisaaa

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

Wenn du schwanger bist, kann man Dir gar nicht kündigen. Insofern hast Du es richtig gemacht, nicht zu unterschreiben. An der Befristung deines Arbeitsvertrages ist aber nicht zu rütteln Punkt auch deine Schwangerschaft kann daran nichts ändern. Dein Arbeitgeber muss aber umgehend von der Schwangerschaft erfahren.

-- Editiert von blaubär+ am 21.06.2019 18:26

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#2
 Von 
lisaaanrw
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry hab es wohl blöd geschrieben .. ich bin 25 Jahre alt .. und erst seit 18.05.2018 in der Firma beschäftigt ..

also ..erstmal danke .. was soll ich deiner Meinung nach tun .. wo kann ich mich denn hinwenden .. Arbeitsgericht ?


Zitat (von blaubär+):
Wenn du schwanger bist, kann man Dir gar nicht kündigen. Bei Schwangerschaft besteht absolutes Kündigungsverbot. An deiner Information passen zwei Dinge nicht zusammen. Zum einen sagst du dass du seit 25 Jahren bei der Reinigungsfirma beschäftigt bist, zum anderen redest du aber von einem befristeten Arbeitsvertrag. Beides geht nicht zusammen, es sei denn, dass die Befristungen jeweils mit Sachgrund gewesen wären. Aber das will erst einmal überprüft sein. Zunächst einmal bist du schwanger und damit unkündbar. Ein befristeter Arbeitsvertrag würde aber einfach auslaufen.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von lisaaanrw):
bin seit 18.05.2018 bei einer Reinigungsfirma beschäftigt.
Mein Vertrag ist befristet bis Mai.2020.
Oder so? ;)

Du musst gar nichts unterschreiben.
Wenn der Arbeitgeber so etwas verlangt--- ist das ganz fies--- und rechtswidrig.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

#2 Anmerkung. Ich hatte zwischenzeitlich erkannt, dass ich die Anfrage falsch gelesen hatte und habe meine Antwort korrigiert gehabt.

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#5
 Von 
lisaaanrw
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

danke dir ... aber wenn die nicht weiter zahlen was kann man dann tun ?


Zitat (von blaubär+):
Wenn du schwanger bist, kann man Dir gar nicht kündigen. Insofern hast Du es richtig gemacht, nicht zu unterschreiben. An der Befristung deines Arbeitsvertrages ist aber nicht zu rütteln Punkt auch deine Schwangerschaft kann daran nichts ändern. Dein Arbeitgeber muss aber umgehend von der Schwangerschaft erfahren.

-- Editiert von blaubär+ am 21.06.2019 18:26

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

also ..erstmal danke .. was soll ich deiner Meinung nach tun .. Nichts. Vor allem - nichts unterschreiben.
wo kann ich mich denn hinwenden .. Arbeitsgericht ? Und zwar weswegen?


Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
lisaaanrw
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

na die wollen mir unbedingt kündigen .. und ich denke die geben keine Ruhe ... ich wollte ja nur wissen wo man sich in der Not hinwenden kann .. leider kenn ich mich ja nicht aus .. aber danke .. ich werde nichts unterschreiben


Zitat (von muemmel):
also ..erstmal danke .. was soll ich deiner Meinung nach tun .. Nichts. Vor allem - nichts unterschreiben.
wo kann ich mich denn hinwenden .. Arbeitsgericht ? Und zwar weswegen?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von lisaaanrw):
Ich habe nicht unterschrieben .. war das richtig ?
JA.
Zitat (von lisaaanrw):
aber wenn die nicht weiter zahlen was kann man dann tun ?
Erst einmal musst du die Kündigung in Schriftform in Händen halten.
DANN kann man weitersehen, wenn du dich hier meldest.

Erst mal zum Frauenarzt.
Gute Besserung!

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

na die wollen mir unbedingt kündigen .. Wollen wollen sie, aber können können sie nicht - der Kollege blaubär hat doch schon darauf hingewiesen, dass man Schwangere nicht kündigen kann. Was glauben Sie denn, warum man eine EIGENkündigung von Ihnen möchte? Weil man Sie anders nicht loswird...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#10
 Von 
lisaaanrw
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke Euch ... ihr seid klasse :) ...
wenn sich was neues ergibt melde ich mich wieder ..habt mir sehr geholfen

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#11
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Vielleicht spricht ja auch der behandelnde Gynäkologe aufgrund der Blutungen und den nunmehr auftretenden psychischen Belastungen aufgrund des Kündigungswunsches des Arbeitgebers ein individuelles Beschäftigungsverbot aus?!

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von lisaaanrw):
Ich weiß nicht was ich tun soll ?

Abwarten ob von denen eine Kündigung kommt.
Wenn ja, dann wieder hier melden.

Nichts unterschreiben, keine Aussagen / Zusagen gegenüber dem Arbeitgeber machen.



Zitat (von Ratsuchender@123net):
Vielleicht spricht ja auch der behandelnde Gynäkologe aufgrund der Blutungen und den nunmehr auftretenden psychischen Belastungen aufgrund des Kündigungswunsches des Arbeitgebers ein individuelles Beschäftigungsverbot aus?!

Das sollte man auf jeden Fall prüfen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

Wurde der Arbeitgeber bereits über die Schwangerschaft informiert?

Ich vermute das der Arbeitgeber aufgrund der Gefährdungsbeurteilung die Arbeitnehmerin nicht weiter einsetzen kann/darf - Siehe MuSchArbV.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
lisaaanrw
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
lisaaanrw
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja wurde er ..

Zitat (von Heisenzwerg):
Wurde der Arbeitgeber bereits über die Schwangerschaft informiert?

Ich vermute das der Arbeitgeber aufgrund der Gefährdungsbeurteilung die Arbeitnehmerin nicht weiter einsetzen kann/darf - Siehe MuSchArbV.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

So geht das ja nun überhaupt nicht. Binnen 3 Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen und gut ist.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Direkt Montag zu dem Arbeitsgericht gehen, welches für Dich zuständig ist. Erkundigen welcher Rechtspfleger sich Deiner annimmt.
Dieser hilft Dir bei der Formulierung einer Kündigungsschutzklage. Kosten kommen da keine auf Dich zu,
Dann wird das Arbeitsgericht Deiner Firma erklären wie das mit der Beschäftigung von Schwangeren funktioniert. Am besten direkt den Mutterpass mitnehmen um die Schwangerschaft zu belegen.

Edit: Parallel bitte noch deiner Firma via Einschreiben / Rückschein mitteilen dass Du Ihnen am (Bekanntgabedatum) mitgeteilt hast, dass Du schwanger bist. Alternativ kannst Du dieses auch persönlich einwerfen hier dann aber am besten einen Zeugen mitnehmen der den Briefeinwurf bezeugen kann.

Das hat den Vorteil, dass der Arbeitgeber nicht mehr behaupten kann, dass er nichts von der Schwangerschaft gewusst hat. Denn das Argument zieht dann nicht mehr da auch eine Bekanntgabe der Schwangerschaft bis zu 14 Tage nach der Kündigung automatisch zum Kündigungsverbot führt.

-- Editiert von Jonathon am 22.06.2019 09:08

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
lisaaanrw
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Super ausführlichen Antwort ... und so werde ich jetzt vorgehen .. DANKE :)


Zitat (von Jonathon):
Direkt Montag zu dem Arbeitsgericht gehen, welches für Dich zuständig ist. Erkundigen welcher Rechtspfleger sich Deiner annimmt.
Dieser hilft Dir bei der Formulierung einer Kündigungsschutzklage. Kosten kommen da keine auf Dich zu,
Dann wird das Arbeitsgericht Deiner Firma erklären wie das mit der Beschäftigung von Schwangeren funktioniert. Am besten direkt den Mutterpass mitnehmen um die Schwangerschaft zu belegen.

Edit: Parallel bitte noch deiner Firma via Einschreiben / Rückschein mitteilen dass Du Ihnen am (Bekanntgabedatum) mitgeteilt hast, dass Du schwanger bist. Alternativ kannst Du dieses auch persönlich einwerfen hier dann aber am besten einen Zeugen mitnehmen der den Briefeinwurf bezeugen kann.

Das hat den Vorteil, dass der Arbeitgeber nicht mehr behaupten kann, dass er nichts von der Schwangerschaft gewusst hat. Denn das Argument zieht dann nicht mehr da auch eine Bekanntgabe der Schwangerschaft bis zu 14 Tage nach der Kündigung automatisch zum Kündigungsverbot führt.

-- Editiert von Jonathon am 22.06.2019 09:08

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Anmerkung, weil ich auch aufgrund dieser Klimalage zur Zeit flach liege und ich mir denken kann, daß es Ihnen vielleicht auch nicht so pralle geht:

Sie haben für das Einreichen der Kündigungsschutzklage nur max 3 Wochen Zeit! Das ist wirklich wichtig, weil danach auch eine unwirksame Kündigung Wirksamkeit entfaltet!

Also echt so schnell wie irgend möglich Jonathons Ratschläge befolgen und die Kündigungsschutzklage erheben und bloß nicht bis zum letzten Tag warten. Sicher ist sicher. Und natürlich zum Arzt gehen, man muß sich unter diesen Umständen ja nicht auch noch quälen. Lohnfortzahlung, etc steht Ihnen dann ja sowieso zu.

Alles Gute!

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Dann wird das Arbeitsgericht Deiner Firma erklären wie das mit der Beschäftigung von Schwangeren funktioniert. Und zwar im sog. "Gütetermin" - Arbeitsgerichte sind außerordentlich flott. D. h., wenn Sie dem Rat aus Antwort Nr. 19 folgen und unverzüglich die Klage einreichen, dürften Sie schon im Juli den Gütetermin erleben. Und da die Rechtslage hier höchst klar ist, wird der eher unerfreulich für den AG...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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