Hallo an euch,
hab eine dringende Frage an euch...
zum Fall:
ich w ..25 Jahre bin seit 18.05.2018 bei einer Reinigungsfirma beschäftigt.
Mein Vertrag ist befristet bis Mai.2020.
in der ganzen Zeit war ich 2 x krank bzw. dabei ist jetzt gerade aktuell das zweite mal denn ich bin aktuell schwanger und habe Blutungen.
Heute war ich in der Firma und sollte die Kündigung unterschreiben, in der steht 622 Absatz 2 BGB zum 31.07.2019 ... mündlich sagte man mir das ich zuviel krank gewesen sei.
Also ..ich bin aktuell krankgeschrieben und zudem schwanger...
Ich habe nicht unterschrieben .. war das richtig ?
Ich weiß nicht was ich tun soll ? könnt Ihr helfen ?
Gruß
Lisaaa
Kündigung unterschreiben ???
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wenn du schwanger bist, kann man Dir gar nicht kündigen. Insofern hast Du es richtig gemacht, nicht zu unterschreiben. An der Befristung deines Arbeitsvertrages ist aber nicht zu rütteln Punkt auch deine Schwangerschaft kann daran nichts ändern. Dein Arbeitgeber muss aber umgehend von der Schwangerschaft erfahren.
-- Editiert von blaubär+ am 21.06.2019 18:26
Sorry hab es wohl blöd geschrieben .. ich bin 25 Jahre alt .. und erst seit 18.05.2018 in der Firma beschäftigt ..
also ..erstmal danke .. was soll ich deiner Meinung nach tun .. wo kann ich mich denn hinwenden .. Arbeitsgericht ?
ZitatWenn du schwanger bist, kann man Dir gar nicht kündigen. Bei Schwangerschaft besteht absolutes Kündigungsverbot. An deiner Information passen zwei Dinge nicht zusammen. Zum einen sagst du dass du seit 25 Jahren bei der Reinigungsfirma beschäftigt bist, zum anderen redest du aber von einem befristeten Arbeitsvertrag. Beides geht nicht zusammen, es sei denn, dass die Befristungen jeweils mit Sachgrund gewesen wären. Aber das will erst einmal überprüft sein. Zunächst einmal bist du schwanger und damit unkündbar. Ein befristeter Arbeitsvertrag würde aber einfach auslaufen. :
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Oder so?Zitatbin seit 18.05.2018 bei einer Reinigungsfirma beschäftigt. :
Mein Vertrag ist befristet bis Mai.2020.
Du musst gar nichts unterschreiben.
Wenn der Arbeitgeber so etwas verlangt--- ist das ganz fies--- und rechtswidrig.
#2 Anmerkung. Ich hatte zwischenzeitlich erkannt, dass ich die Anfrage falsch gelesen hatte und habe meine Antwort korrigiert gehabt.
danke dir ... aber wenn die nicht weiter zahlen was kann man dann tun ?
ZitatWenn du schwanger bist, kann man Dir gar nicht kündigen. Insofern hast Du es richtig gemacht, nicht zu unterschreiben. An der Befristung deines Arbeitsvertrages ist aber nicht zu rütteln Punkt auch deine Schwangerschaft kann daran nichts ändern. Dein Arbeitgeber muss aber umgehend von der Schwangerschaft erfahren. :
-- Editiert von blaubär+ am 21.06.2019 18:26
also ..erstmal danke .. was soll ich deiner Meinung nach tun .. Nichts. Vor allem - nichts unterschreiben.
wo kann ich mich denn hinwenden .. Arbeitsgericht ? Und zwar weswegen?
na die wollen mir unbedingt kündigen .. und ich denke die geben keine Ruhe ... ich wollte ja nur wissen wo man sich in der Not hinwenden kann .. leider kenn ich mich ja nicht aus .. aber danke .. ich werde nichts unterschreiben
Zitatalso ..erstmal danke .. was soll ich deiner Meinung nach tun .. Nichts. Vor allem - nichts unterschreiben. :
wo kann ich mich denn hinwenden .. Arbeitsgericht ? Und zwar weswegen?
JA.ZitatIch habe nicht unterschrieben .. war das richtig ? :
Erst einmal musst du die Kündigung in Schriftform in Händen halten.Zitataber wenn die nicht weiter zahlen was kann man dann tun ? :
DANN kann man weitersehen, wenn du dich hier meldest.
Erst mal zum Frauenarzt.
Gute Besserung!
na die wollen mir unbedingt kündigen .. Wollen wollen sie, aber können können sie nicht - der Kollege blaubär hat doch schon darauf hingewiesen, dass man Schwangere nicht kündigen kann. Was glauben Sie denn, warum man eine EIGENkündigung von Ihnen möchte? Weil man Sie anders nicht loswird...
Ich danke Euch ... ihr seid klasse ...
wenn sich was neues ergibt melde ich mich wieder ..habt mir sehr geholfen
Vielleicht spricht ja auch der behandelnde Gynäkologe aufgrund der Blutungen und den nunmehr auftretenden psychischen Belastungen aufgrund des Kündigungswunsches des Arbeitgebers ein individuelles Beschäftigungsverbot aus?!
ZitatIch weiß nicht was ich tun soll ? :
Abwarten ob von denen eine Kündigung kommt.
Wenn ja, dann wieder hier melden.
Nichts unterschreiben, keine Aussagen / Zusagen gegenüber dem Arbeitgeber machen.
ZitatVielleicht spricht ja auch der behandelnde Gynäkologe aufgrund der Blutungen und den nunmehr auftretenden psychischen Belastungen aufgrund des Kündigungswunsches des Arbeitgebers ein individuelles Beschäftigungsverbot aus?! :
Das sollte man auf jeden Fall prüfen.
Wurde der Arbeitgeber bereits über die Schwangerschaft informiert?
Ich vermute das der Arbeitgeber aufgrund der Gefährdungsbeurteilung die Arbeitnehmerin nicht weiter einsetzen kann/darf - Siehe MuSchArbV.
Hallo ihr lieben,
da bin ich wieder .. habe einen Link eingefügt .. denn die Kündigung lag im Briefkasten.
https://www.bilder-upload.eu/bild-c450dc-1561181839.jpg.html
Ja wurde er ..
ZitatWurde der Arbeitgeber bereits über die Schwangerschaft informiert? :
Ich vermute das der Arbeitgeber aufgrund der Gefährdungsbeurteilung die Arbeitnehmerin nicht weiter einsetzen kann/darf - Siehe MuSchArbV.
So geht das ja nun überhaupt nicht. Binnen 3 Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen und gut ist.
wirdwerden
Direkt Montag zu dem Arbeitsgericht gehen, welches für Dich zuständig ist. Erkundigen welcher Rechtspfleger sich Deiner annimmt.
Dieser hilft Dir bei der Formulierung einer Kündigungsschutzklage. Kosten kommen da keine auf Dich zu,
Dann wird das Arbeitsgericht Deiner Firma erklären wie das mit der Beschäftigung von Schwangeren funktioniert. Am besten direkt den Mutterpass mitnehmen um die Schwangerschaft zu belegen.
Edit: Parallel bitte noch deiner Firma via Einschreiben / Rückschein mitteilen dass Du Ihnen am (Bekanntgabedatum) mitgeteilt hast, dass Du schwanger bist. Alternativ kannst Du dieses auch persönlich einwerfen hier dann aber am besten einen Zeugen mitnehmen der den Briefeinwurf bezeugen kann.
Das hat den Vorteil, dass der Arbeitgeber nicht mehr behaupten kann, dass er nichts von der Schwangerschaft gewusst hat. Denn das Argument zieht dann nicht mehr da auch eine Bekanntgabe der Schwangerschaft bis zu 14 Tage nach der Kündigung automatisch zum Kündigungsverbot führt.
-- Editiert von Jonathon am 22.06.2019 09:08
Super ausführlichen Antwort ... und so werde ich jetzt vorgehen .. DANKE
ZitatDirekt Montag zu dem Arbeitsgericht gehen, welches für Dich zuständig ist. Erkundigen welcher Rechtspfleger sich Deiner annimmt. :
Dieser hilft Dir bei der Formulierung einer Kündigungsschutzklage. Kosten kommen da keine auf Dich zu,
Dann wird das Arbeitsgericht Deiner Firma erklären wie das mit der Beschäftigung von Schwangeren funktioniert. Am besten direkt den Mutterpass mitnehmen um die Schwangerschaft zu belegen.
Edit: Parallel bitte noch deiner Firma via Einschreiben / Rückschein mitteilen dass Du Ihnen am (Bekanntgabedatum) mitgeteilt hast, dass Du schwanger bist. Alternativ kannst Du dieses auch persönlich einwerfen hier dann aber am besten einen Zeugen mitnehmen der den Briefeinwurf bezeugen kann.
Das hat den Vorteil, dass der Arbeitgeber nicht mehr behaupten kann, dass er nichts von der Schwangerschaft gewusst hat. Denn das Argument zieht dann nicht mehr da auch eine Bekanntgabe der Schwangerschaft bis zu 14 Tage nach der Kündigung automatisch zum Kündigungsverbot führt.
-- Editiert von Jonathon am 22.06.2019 09:08
Anmerkung, weil ich auch aufgrund dieser Klimalage zur Zeit flach liege und ich mir denken kann, daß es Ihnen vielleicht auch nicht so pralle geht:
Sie haben für das Einreichen der Kündigungsschutzklage nur max 3 Wochen Zeit! Das ist wirklich wichtig, weil danach auch eine unwirksame Kündigung Wirksamkeit entfaltet!
Also echt so schnell wie irgend möglich Jonathons Ratschläge befolgen und die Kündigungsschutzklage erheben und bloß nicht bis zum letzten Tag warten. Sicher ist sicher. Und natürlich zum Arzt gehen, man muß sich unter diesen Umständen ja nicht auch noch quälen. Lohnfortzahlung, etc steht Ihnen dann ja sowieso zu.
Alles Gute!
Dann wird das Arbeitsgericht Deiner Firma erklären wie das mit der Beschäftigung von Schwangeren funktioniert. Und zwar im sog. "Gütetermin" - Arbeitsgerichte sind außerordentlich flott. D. h., wenn Sie dem Rat aus Antwort Nr. 19 folgen und unverzüglich die Klage einreichen, dürften Sie schon im Juli den Gütetermin erleben. Und da die Rechtslage hier höchst klar ist, wird der eher unerfreulich für den AG...
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