Bin eingestellt als "tätiger Gesellschafter" ( 3 Gesellschafter je 1/3 ) Habe eine Kündigung bekommen und Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht. Jetzt hat die Gegenseite eine Rüge erteilt ( Kein "Arbeitsvertrag" , Keine Zuständigkeit des Arbeitsgerichts). Das Kündigungsschreiben sagt :
"Deshalb kündigen wir mit diesem Schreiben Ihren Arbeitsvertrag zum 31.12.2004". Betreff ist auch „Ihr Arbeitsvertrag vom 29.04.1997“.
Ist nicht die Kündigung unwirksam wenn sozusagen der nicht existierende Vertrag gekündigt wird ?
Bin gleichzeitig Gesellschafter und habe einen Anstellungsvertrag als „tätiger Gesellschafter“.
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"Vielen Dank an alle..."
Kündigung unwirksam ?
18. Oktober 2004
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Frage vom 18. Oktober 2004 | 23:50
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung unwirksam ?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 19. Oktober 2004 | 00:12
Von
Status: Lehrling (1598 Beiträge, 189x hilfreich)
Hallo Anonimo,
Arbeitsverträge können auch mündlich geschlossen werden, dann gelten die gesetzlichen Mindestbestimmungen. Kündigung müssen schriftlich erfolgen, demnach ist die Kündigung nicht unwirksam - ob sie begründet ist, wäre dann wieder eine andere Frage... Das Arbeitsgericht ist für die Kündigung des Arbeitsvertrages sehr wohl zuständig....
Alles Weitere (Gesellschaftsrecht - Zusammenhänge etc.) können Andere rechtssicherer beantworten...
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"VLG nefertari1968 <img src="http://www.smiliemania.de/smilie.php?smile_ID=1924">"
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