Hallo,
ich habe von meinem Arbeitgeber, einem eingetragenen Verein, die Kündigung erhalten.
Jedoch habe ich festgestellt, dass die auf dem Kündigungsschreiben verzeichnete Vereinsregisternummer nicht korrekt ist.
Der Verein hat vor längerer Zeit im Zuge der Digitalisierung des Vereinsregisters eine neue Vereinsregisternummer zugeteilt bekommen.
Meine Frage daher:
Ist die Kündigung mit der alten, aus meiner Sicht falschen, Vereinsregisternummer unwirksam und falls ja, welches Vorgehen wäre ratsam?
Kündigung unwirksam? - falsche Registernummer
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Ich denke, dass diese Nummer völlig unbedeutend für die Wirksamkeit einer Kündigung ist. Wenn Inhalt, Fristen, Namen und Unterschrift stimmen, dürfte der Form entsprochen sein.
-----------------
""
Ebenso. Offenkundige Fehler werden in aller Regel stillschweigend korrigiert. An der Willensbekundung des AG, also dem Willen zur Kündigung, besteht doch kein Zweifel. Zu fragen wäre evtl., ob die Kündigungsfrist in Ordnung geht.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hast du das Gehalt das Du unter der falschen Nummer erhalten hast auch zurückgezahlt?
Die Warscheinlichkeit, das eine fehlerhafte Vereinsregisternummer die Kündiung "kippt" ist marginal. So bei 0,875 % würde ich sagen.
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Ich würde sagen, dass ist ähnlich wie bei der Heilung von Zustellungsmängeln wie (z.B. leicht falscher Name, leicht falsche Adresse) zu sehen (http://dejure.org/gesetze/ZPO/189.html) und wirkt sich nicht auf die Kündigung aus.
Die Willenserklärung ist zuordenbar und damit ist alles klar.
wirdwerden
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
16 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
24 Antworten
-
24 Antworten
-
11 Antworten
-
19 Antworten