Kündigung unwirksam? - falsche Registernummer

3. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Noki123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung unwirksam? - falsche Registernummer

Hallo,

ich habe von meinem Arbeitgeber, einem eingetragenen Verein, die Kündigung erhalten.

Jedoch habe ich festgestellt, dass die auf dem Kündigungsschreiben verzeichnete Vereinsregisternummer nicht korrekt ist.

Der Verein hat vor längerer Zeit im Zuge der Digitalisierung des Vereinsregisters eine neue Vereinsregisternummer zugeteilt bekommen.

Meine Frage daher:
Ist die Kündigung mit der alten, aus meiner Sicht falschen, Vereinsregisternummer unwirksam und falls ja, welches Vorgehen wäre ratsam?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Ich denke, dass diese Nummer völlig unbedeutend für die Wirksamkeit einer Kündigung ist. Wenn Inhalt, Fristen, Namen und Unterschrift stimmen, dürfte der Form entsprochen sein.

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#2
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Ebenso. Offenkundige Fehler werden in aller Regel stillschweigend korrigiert. An der Willensbekundung des AG, also dem Willen zur Kündigung, besteht doch kein Zweifel. Zu fragen wäre evtl., ob die Kündigungsfrist in Ordnung geht.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120077 Beiträge, 39828x hilfreich)

Hast du das Gehalt das Du unter der falschen Nummer erhalten hast auch zurückgezahlt?



Die Warscheinlichkeit, das eine fehlerhafte Vereinsregisternummer die Kündiung "kippt" ist marginal. So bei 0,875 % würde ich sagen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#4
 Von 
cerberus90
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich würde sagen, dass ist ähnlich wie bei der Heilung von Zustellungsmängeln wie (z.B. leicht falscher Name, leicht falsche Adresse) zu sehen (http://dejure.org/gesetze/ZPO/189.html) und wirkt sich nicht auf die Kündigung aus.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Die Willenserklärung ist zuordenbar und damit ist alles klar.

wirdwerden

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