Kündigung vom AG zurückgezogen

8. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Skizz0
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung vom AG zurückgezogen

Hallo. Ich hab ein kleines Problem und brauche einen kleinen Rat. Ich bin Student und arbeite nebenbei auf 400 Euro Basis als Vorarbeiter bei McDonalds. Da ich mir die Arbeitsbedingungen in letzter Zeit nicht mehr zumuten möchte, habe ich am 03.03.2008 spontan ordentlich gekündigt. Ich war mir nicht sicher, wie lang meine Kündigungsfrist ist, weil es auch nicht in meinem Angestellten-Arbeitsvertrag drinsteht, sondern auf den Manteltarifvertrag verwiesen wird, den ich aber nicht zur Hand hatte, habe ich 2 Kündigungen geschrieben. Eine zum 31.03. und eine "bis zum nächstmöglichen Termin". Dann bin ich persönlich zur Chefin gefahren und habe sie zunächst nach meiner Kündigungsfrist gefragt, um zu erfahren, welche ich ihr geben soll. Sie sagte: "Steht im Arbeitsvertrag". Nachdem sie sich selbst vergewissert hatte, dass es da nicht drinsteht, hat sie mir gesagt, dass es dann wohl 4 Wochen sind. Schließlich hat im Dezember auch ein Kollege von mir mit 4 Wochen Frist gekündigt. Jetzt eine Woche nach der Abgabe, überreicht mir ein Kollege die Nachricht, dass meine Kündigung von meiner Chefin zurückgezogen wurde, weil der Franchisenehmer (also auch ihr Chef) im Manteltarifvertrag nachgeschaut hat, und dort bei Angestellten bei einer Betriebsangehörigkeit von über 5 Jahren eine Frist von 6 Wochen bis zum Quartalsende angegeben ist. Heißt für mich Ende Juni. Jetzt meine Fragen: Kann meine Chefin die Kündigung im Nachhinein ablehnen? Sie hat mir ja zudem auch noch gesagt, dass es 4 Wochen sind. Desweiteren bin ich gar nicht in der Gewerkschaft. Inwiefern ist denn so ein MTV für mich dann von Belang? Habe etwas von "Allgemeingültigkeit" mancher Tarifverträge gelesen.
Ich hoffe ihr konntet meinen Ausführungen folgen. Bin noch sehr aufgebracht wegen der ganzen Sache. Vielen Dank im voraus für eure Anregungen.

-- Editiert von Skizz0 am 08.03.2008 21:03:23

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo, kommt drauf an, was zur Geltung des MTV im Arbeitsvertrag vereinvart ist.

Ganz allgemein gesagt, kann man die Geltung eines Tarifvertrags auch per Arbeitsvertrag vereinbaren und das gilt dann natürlich für beide Parteien.

Ich geh mal davon aus, dass du mit Chefin sozusagen deine direkte Vorgesetzte meinst und mit Franchisenehmer deinen Arbeitgeber. Oder?

Mag zwar ärgerlich sein, wenn dir deine Chefin da was Falsches gesagt hat, aber von Bedeutung ist das, was du mit dem Arbeitgeber vereinbart hast.

MfG

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#2
 Von 
Skizz0
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Im MTV steht bei Geltungsbereich: Persönlich: Für alle Arbeitnehmer/innen und Auszubildenden, die in den Mitglieds
betrieben und -unternehmen des BdS beschäftigt sind und die der Gewerk
schaff NGG angehören.

Aber gut, wenn im Arbeitsvertrag auch festgelegt werden kann, dass der auch für mich gilt, kann ich nichts machen.

Ja, der Arbeitgeber ist der Franchisenehmer. Die Kündigung sollte auber nicht auf den Franchisenehmer ausgestellt werden, sondern auf den Namen meiner Chefin. Ich finde es sowieso Unverschämt, dass der MTV nicht im Unternehmen aushängt und auch nicht im Vertrag angehängt ist. Das ist doch eigentlich vorgeschrieben, oder?

Das ist so ärgerlich, dass mir mitgeteilt wird, dass meine Kündigungsfrist 4 Wochen beträgt. Schließlich ist sie die einzige Ansprechperson zu solchen Fragen. Der Franchisenehmer ist nämlich nie im Restaurant. Ist schon komisch, dass man als geringverdienender Student nicht aus einem Unternehmen rauskommt...

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#3
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Ganz allgemein gesagt, kann man die Geltung eines Tarifvertrags auch per Arbeitsvertrag vereinbaren und das gilt dann natürlich für beide Parteien.

=Gleichstellungsabrede.


Die erweiterte frist gilt doch als schutzwirkung nur für den AG nicht für den AN. Fraglich ist aber der richtige adressat der kündigung, wer steht denn im ArbVertrag als Vertragspartner. McDonalds oder Franchisenehmer. Trotzdem müßte die Kündigung aus Rechstscheingesichtspunkten den richtigen Adressat getroffen haben.
Man kann keine Kündigung zurückziehen, weil es ein einseitiges rechstgeschäft ist.
gehen Sie einfach nicht mehr hin, das Arbeitsverhältnis ist beendet.

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Die erweiterte frist gilt doch als schutzwirkung nur für den AG nicht für den AN.


Wie kommst du darauf?

Im BGB (§ 622) ist geregelt: 'Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. 2Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.'

Also gelten sie für beide, nicht nur für eine der Parteien.

-- Editiert von venotis am 09.03.2008 00:23:28

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#5
 Von 
Skizz0
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zunächst einmal danke für die Antworten. Als Arbeitgeber ist der Franchisenehmer angegeben. Wie gesagt, wollte meine Chefin jedoch die Kündigung mit der Anrede ihres Namens haben und nicht mit dem Namen des Franchisenehmers, was ich durchaus merkwürdig finde. Jedoch frage ich mich auch, ob man die Situation auch so interpretieren kann, dass die Kündigung nicht zurückgezogen wurde, sondern von vornherein keine Gültigkeit hatte, da ich mich auf eine falsche Kündigungsfrist bezogen habe.

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#6
 Von 
Skizz0
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ach ja, was mir noch eingefallen ist. Ich möchte diesen Monat noch bis zum Ende arbeiten, wie sich das mit der 4-wöchigen Kündigungsfrist gehört hätte. Sollte die Kündigung dann jedoch nicht wirksam sein, kann ich doch einen Krankenschein ankündigen, was doch zu einer fristlosen Kündigung führen müsste, oder? Auf ein Arbeitszeugnis kann ich gut verzichten. Aber hätte dies evtl. noch andere rechtliche Folgen als den Verlust des Arbeitsplatzes? Dazu muss ich auch noch sagen, dass ich mich nicht beim Arbeitsamt arbeitslos melden werde. Muss ich ja nicht. Bin ja noch Student.

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#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Kannst du ja machen mit der Ankündigung. Allein ne Ankündigung reicht freilich nicht für ne fristlose Kündigung.
Verantwortung liegt bei dir selbst.

Keine Ahnung, was du nach dem Studium machen wirst, aber manchmal kommts ganz gut, auch Zeugnisse von Arbeitsverhältnissen in dieser Zeit zu Bewerbungen dazu zu tun, aber das Zeugnis könntest du dann 'in die Tonne kloppen'.

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#8
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Normalerweise würde ich nach dem Wortlaut des § 622 II BGB davon ausgehen, daß auch der TV die fristen nur für den AG verlängert (kommt aber auf den Wortlaut an).
Ich würde einfach nicht mehr hingehen. Oder noch besser. Einfach nach der Frist den gelben schicken und noch das Geld mitnehmen. Oder gleich den gelben hinschicken und sofort ohne Arbeit abkassieren.

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#9
 Von 
Skizz0
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

So, ich hoffe ich nerve nicht bereits. Nochmals danke für die Anregungen.

Eine Frage beschäftigt mich jedoch noch. Ist es rechtens, dass meine Chefin (habe ich erwähnt, dass sie die Restaurantleiterin ist?) es mir nicht persönlich oder schriftlich mitgeteilt hat, sondern über einen Kollegen, der die gleiche Position besetz, wie ich?

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#10
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. meines wissens wird eine kündigung, die nicht termingerecht ausgestellt ist, in eine fristgemäße umgedeutet.
.. wenn du auf jede weise aus dem vertrag herauskommen willst, auch fristlos, gibt es natürlich eine menge möglichkeiten dazu - was aber keine empfehlung sein soll.
:)

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