Kündigung von Zeitarbeitsfirma

13. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
go530762-62
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung von Zeitarbeitsfirma

Hallo,
Ich habe von der Zeitarbeitsfirma eine, sozusagen, prophylaktische Kündigung bekommen, damit sie wohl noch in der 6 monatigen Probezeit bleiben.
Begründung: Sollten wir keinen Job für Sie finden, kündigen wir fristgerecht zum....
Dann riefen sie an, nein nein... am Montag wäre ein Vorstellungsgespräch. Die Firma wollte dann aber doch nicht, zieht wohl bald komplett um, dann nächstes Gespräch. War nix. Also warten, 1 Woche, musste dafür Urlaub nehmen. Heute angefragt, nichts.
Frage: ist die Kündigung noch rechtsmäßig? Hätte dann ja direkt zum Arbeitsamt gemusst; können Jobvermittler, immer einfach rausschmeißen, wenn die nichts finden. Also, du bringst Geld, du brav, du bringst nix... bestrafen. Dachte sowas geht eher in HH oder Amsterdam...
Heutzutage gilt moderne Sklaverei, man ist rechtlos und wertlos.
Vielen Dank...

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Wurde denn innerhalb der Probezeit eine schriftliche Kündigung zugestellt bzw. übergeben?

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

Es handelt sich offenbar um eine bedingte Kündigung, also eine Kündigung unter einer Bedingung.
Die ist in Deutschland nicht erlaubt, jedenfalls nicht mit so einer Bedingung. Lies dazu
https://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/tag/bedingte-kundigung/

Anmerkung: die letzten beiden Sätze hättest du dir besser gespart.

Eine andere Frage ist natürlich die nach der Kündigung in der Probezeit - die ist leicht möglich.

-- Editiert von blaubär+ am 13.11.2019 11:19

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31945 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von go530762-62):
Frage: ist die Kündigung noch rechtsmäßig?
Wenn du mal schreibst, was genau drin steht?
Bei der Arbeitsagentur kannst du dich trotzdem --arbeitsuchend-- melden. Das geht sogar online von zu Hause aus.
Zitat (von go530762-62):
Also warten, 1 Woche, musste dafür Urlaub nehmen.
Das verstehe ich nicht. Warum musstest du 1 Woche Urlaub nehmen?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von go530762-62):
Hätte dann ja direkt zum Arbeitsamt gemusst;

Egal ob rechtmäßig oder nicht, will man keine Sperre riskieren, man sollte sich immer zum Amt begeben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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