Hallo,
Ich habe von der Zeitarbeitsfirma eine, sozusagen, prophylaktische Kündigung bekommen, damit sie wohl noch in der 6 monatigen Probezeit bleiben.
Begründung: Sollten wir keinen Job für Sie finden, kündigen wir fristgerecht zum....
Dann riefen sie an, nein nein... am Montag wäre ein Vorstellungsgespräch. Die Firma wollte dann aber doch nicht, zieht wohl bald komplett um, dann nächstes Gespräch. War nix. Also warten, 1 Woche, musste dafür Urlaub
nehmen. Heute angefragt, nichts.
Frage: ist die Kündigung noch rechtsmäßig? Hätte dann ja direkt zum Arbeitsamt gemusst; können Jobvermittler, immer einfach rausschmeißen, wenn die nichts finden. Also, du bringst Geld, du brav, du bringst nix... bestrafen. Dachte sowas geht eher in HH oder Amsterdam...
Heutzutage gilt moderne Sklaverei, man ist rechtlos und wertlos.
Vielen Dank...
Kündigung von Zeitarbeitsfirma
13. November 2019
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Frage vom 13. November 2019 | 10:39
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung von Zeitarbeitsfirma
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#1
Antwort vom 13. November 2019 | 10:58
Von
Status: Student (2498 Beiträge, 510x hilfreich)
Wurde denn innerhalb der Probezeit eine schriftliche Kündigung zugestellt bzw. übergeben?
#2
Antwort vom 13. November 2019 | 11:17
Von
Status: Weiser (17358 Beiträge, 6465x hilfreich)
Es handelt sich offenbar um eine bedingte Kündigung, also eine Kündigung unter einer Bedingung.
Die ist in Deutschland nicht erlaubt, jedenfalls nicht mit so einer Bedingung. Lies dazu
https://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/tag/bedingte-kundigung/
Anmerkung: die letzten beiden Sätze hättest du dir besser gespart.
Eine andere Frage ist natürlich die nach der Kündigung in der Probezeit - die ist leicht möglich.
-- Editiert von blaubär+ am 13.11.2019 11:19
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#3
Antwort vom 13. November 2019 | 11:24
Von
Status: Unbeschreiblich (31945 Beiträge, 5626x hilfreich)
Wenn du mal schreibst, was genau drin steht?ZitatFrage: ist die Kündigung noch rechtsmäßig? :
Bei der Arbeitsagentur kannst du dich trotzdem --arbeitsuchend-- melden. Das geht sogar online von zu Hause aus.
Das verstehe ich nicht. Warum musstest du 1 Woche Urlaub nehmen?ZitatAlso warten, 1 Woche, musste dafür Urlaub nehmen. :
#4
Antwort vom 13. November 2019 | 13:47
Von
Status: Unbeschreiblich (119470 Beiträge, 39731x hilfreich)
ZitatHätte dann ja direkt zum Arbeitsamt gemusst; :
Egal ob rechtmäßig oder nicht, will man keine Sperre riskieren, man sollte sich immer zum Amt begeben.
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