Kündigung vor Ablauf der Lehre

27. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.03.2009 09:15:29
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 52x hilfreich)
Kündigung vor Ablauf der Lehre

Mein Sohn wurde am 31.12.08 vom Arbeitgeber gkündigt(mündlich).
Hat er selbst verschuldet!
Lehrvertrag läuft aus am 28.02.09.
Mein Sohn bräuchte nun eine Kündigung schriftlich vom Arbeitgeber, wegen Arbeitslosengeld.
Chef sagt aber er bekommt keine weil er ihm den Gefallen schon getan hat und ihn nicht in der Innung abgemeldet hat, damit er seine Prüfung machen kann.
Wenn der Chef meinem Sohn nun eine Kündigung schreibt, wäre die Prüfung hinfällig.

Wer hat jetzt recht?
Lg Schnuffi

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"Wer einen Fehler begeht, ihn erkennt, und nicht korrigiert, begeht den zweiten!"

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
der gelackmeierte
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo,

eine Kündigung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.

Dein Sohn ist immer noch AZUBI seines alten Lehrherren und tritt ab Montag dort als Geselle an.

ansonsten:

Gehaltsansprüche gerichtlich geltend machen.

Gruß der Gelackmeierte

-----------------
"Einer der die "fünfe" gerade sein läßt, kann auch ein "Krummer Hund" sein. "

-- Editiert am 27.02.2009 13:36

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#2
 Von 
guest-12312.03.2009 09:15:29
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 52x hilfreich)

@gelackmeierte
Danke Dir für Deinen schnellen Rat.

lg Schnuffi

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"Wer einen Fehler begeht, ihn erkennt, und nicht korrigiert, begeht den zweiten!"

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#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@schnuffi

in der tat, @der gelackmeierte hat recht!
der ag deines sohnes schneidet sich grade gewaltig ins eigene fleisch. zur zeit befindet der ag sich im annahmeverzug. wenn dein sohn (wenn er 18 ist, sonst der erziehungsberechtigte) klage beim arbeitsgericht auf s gehalt einreicht, wird der ag aus allen wolken fallen, wenn er zur zahlung verurteilt wird.
guckt subito in den vertrag, um eventuelle ausschlussfristen einzuhalten. stehen dort keine, gelten die gesetzlichen :)

dein sohn sollte SOFORT montag seine arbeitskraft anbieten.
eine kündigung MUSS zwingend in der schriftform erfolgen. die kündigung eines ausbildungsvertrages ist sowieso nicht einfach
lies mal den thread von @knez.

wieso sollte eine prüfung, die abgelegt ist, hinfällig sein? alles quatsch, was der ag da erzählt!


sunbee

-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung."

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#4
 Von 
der gelackmeierte
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo,

er muß natürlich am Montag hingehen und seine Arbeitskraft anbieten!!!

Der Chef kann ihn dann im Rahmen der gestzlichen Kündigungsfrist kündigen.


Gruß der Gelackmeierte

PS. Wie kann man als Chef nur so blöde sein???

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"Einer der die "fünfe" gerade sein läßt, kann auch ein "Krummer Hund" sein. "

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#5
 Von 
der gelackmeierte
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 34x hilfreich)

@sunbee

Du bist einfach besser und schneller als ich.

Gruß der Gelackmeierte

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"Einer der die "fünfe" gerade sein läßt, kann auch ein "Krummer Hund" sein. "

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#6
 Von 
guest-12312.03.2009 09:15:29
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 52x hilfreich)

@all
Ihr seid super Danke

Lg Schnuffi

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"Wer einen Fehler begeht, ihn erkennt, und nicht korrigiert, begeht den zweiten!"

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#7
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@der gelackmeierte

nicht besser, nur schneller. :)

sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung."

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