Kündigung vor Arbeitsantritt - Gibt es eine Möglichkeit von Vertrag zurückzutreten?

30. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
bonita anita
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)
Kündigung vor Arbeitsantritt - Gibt es eine Möglichkeit von Vertrag zurückzutreten?

Hallo!

Folgender Fall:
Ein Arbeitsvertrag wurde bereits geschlossen.
Arbeitseintritt wäre der 01.10.07.
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Kann der AN den unterschriebenen Arbeitsvertrag vor Arbeitsantritt kündigen? Laut Vertrag hat er 1 Monat Kündigungsfrist in der Probezeit und 3 Monate zum Quartalsende nach der Probezeit. Im Arbeitsvertrag steht weiterhin, dass im Falle einer vertragswidrigen Beendigung eine Konventionalstrafe in Höhe von zwei Bruttogehältern an AG zu zahlen ist. Ist das legitim? Gibt es eine Möglichkeiten vor Arbeitsantritt von Vertrag zurückzutreten ohne eine Strafe zu bezahlen?
Vielen Dank für die Hilfe!




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo,

da ja noch nicht mal die Probezeit begonnen hat, gelten für meine Begriffe noch nicht die 3 Monate Frist für danach.

D.h., z.Z. gilt der 1 Monat. Dafür ist ja noch Zeit.



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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?"

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#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10613 Beiträge, 2435x hilfreich)

@bonita anita

versuch es mit aufhebung. ansonsten m. meinung nach kündigung zum 01.11. möglich, da der vertrag ja erst im okt. beginnt.

sunbee

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#3
 Von 
bonita anita
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für Eure Hilfe!
Ich hätte da noch ein paar Fragen. Muss der AN also zuerst in der Firma anfangen zu arbeiten und dann kündigen? Oder kann er jetzt schon zum 01.11.07 kündigen? Ist rechtlich gesehen die Zeit vor Arbeitsantritt schon Probezeit? Könnte der AG in diesem Fall eine Konventionalstrafe verlangen? Danke noch mal!

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#4
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Klar kannste jetzt schon kündigen. Azubis machen das bei Mehrfachbewerbungen doch auch.

Ehrlicherweise würde ich persönlich dort vorsprechen, so schnell wie möglich (damit der AG noch Zeit für Nachfolger hat), vielleicht gehts ganz unkompliziert mit Aufhebungsvertrag.

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

Hallo, eine ordentliche Kündigung hat mit der Konventionalstrafe nichts zu tun. Da gehts ja um 'vertragswidrige Beendigung'. Dazu zählt eine fristgerechte Kündigung nicht.

Eine vorvertragliche Kündigung - insofern nicht ausgeschlossen - dürfte jetzt noch locker mit der Probezeitkündigungsfrist möglich sein. Dazu muss man nicht erst dort anfangen.
Man gibt damit der Firma und anderen Bewerbern ne Chance die Stelle noch rechtzeitig zu besetzen.

MfG

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#6
 Von 
bonita anita
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für all Eure Antworten. Das hilft mir weiter :)

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#7
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 154x hilfreich)

Warum wird immer erst von Kündigung gesprochen.

Einfach mal mit dem AG sprechen. Der will bestimmt auch keinen MA haben, der sofort wieder kündigt und ist wohl eher froh, wenn er frühzeitig Bescheid bekommt.

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50281 Beiträge, 17596x hilfreich)

Wenn eine vorvertragliche Kündigung nicht ausgeschlossen ist, dann kann man hier unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat doch noch locker zum 30.09. kündigen.

Der eine Monat für die Kündigungsfrist läuft nicht erst ab Vertragsbeginn, sondern schon ab Abgabe der Kündigung.

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