Hallo!
Folgender Fall:
Ein Arbeitsvertrag wurde bereits geschlossen.
Arbeitseintritt wäre der 01.10.07.
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Kann der AN den unterschriebenen Arbeitsvertrag vor Arbeitsantritt kündigen? Laut Vertrag hat er 1 Monat Kündigungsfrist in der Probezeit und 3 Monate zum Quartalsende nach der Probezeit. Im Arbeitsvertrag steht weiterhin, dass im Falle einer vertragswidrigen Beendigung eine Konventionalstrafe in Höhe von zwei Bruttogehältern an AG zu zahlen ist. Ist das legitim? Gibt es eine Möglichkeiten vor Arbeitsantritt von Vertrag zurückzutreten ohne eine Strafe zu bezahlen?
Vielen Dank für die Hilfe!
Kündigung vor Arbeitsantritt - Gibt es eine Möglichkeit von Vertrag zurückzutreten?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo,
da ja noch nicht mal die Probezeit begonnen hat, gelten für meine Begriffe noch nicht die 3 Monate Frist für danach.
D.h., z.Z. gilt der 1 Monat. Dafür ist ja noch Zeit.
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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?"
@bonita anita
versuch es mit aufhebung. ansonsten m. meinung nach kündigung zum 01.11. möglich, da der vertrag ja erst im okt. beginnt.
sunbee
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Danke für Eure Hilfe!
Ich hätte da noch ein paar Fragen. Muss der AN also zuerst in der Firma anfangen zu arbeiten und dann kündigen? Oder kann er jetzt schon zum 01.11.07 kündigen? Ist rechtlich gesehen die Zeit vor Arbeitsantritt schon Probezeit? Könnte der AG in diesem Fall eine Konventionalstrafe verlangen? Danke noch mal!
Klar kannste jetzt schon kündigen. Azubis machen das bei Mehrfachbewerbungen doch auch.
Ehrlicherweise würde ich persönlich dort vorsprechen, so schnell wie möglich (damit der AG noch Zeit für Nachfolger hat), vielleicht gehts ganz unkompliziert mit Aufhebungsvertrag.
Hallo, eine ordentliche Kündigung hat mit der Konventionalstrafe nichts zu tun. Da gehts ja um 'vertragswidrige Beendigung'. Dazu zählt eine fristgerechte Kündigung nicht.
Eine vorvertragliche Kündigung - insofern nicht ausgeschlossen - dürfte jetzt noch locker mit der Probezeitkündigungsfrist möglich sein. Dazu muss man nicht erst dort anfangen.
Man gibt damit der Firma und anderen Bewerbern ne Chance die Stelle noch rechtzeitig zu besetzen.
MfG
Danke für all Eure Antworten. Das hilft mir weiter
Warum wird immer erst von Kündigung gesprochen.
Einfach mal mit dem AG sprechen. Der will bestimmt auch keinen MA haben, der sofort wieder kündigt und ist wohl eher froh, wenn er frühzeitig Bescheid bekommt.
Wenn eine vorvertragliche Kündigung nicht ausgeschlossen ist, dann kann man hier unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat doch noch locker zum 30.09. kündigen.
Der eine Monat für die Kündigungsfrist läuft nicht erst ab Vertragsbeginn, sondern schon ab Abgabe der Kündigung.
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