Kündigung vor Arbeitsantritt - Was kann da auf mich zukommen?

7. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Kasia
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung vor Arbeitsantritt - Was kann da auf mich zukommen?

Hallo, ich habe da ein kleines Problem.
Vor 3 Wochen habe ich einen aussertariflichen Arbeitsvertrag unterschrieben der am 17-10-2005 wirksam wird.
Diesen Vertag möchte ich jetzt aber wieder rückgängig machen da ich ein besseres Angebot vorliegen habe.
Ein Weg wäre in der Probezeit (Kündigungsfrist 1 Monat zum Monatsende) zu kündigen, was mir aber zu lange dauert.
Was kann da auf mich zukommen, wenn ich die Arbeit nicht antreten werde und dem Arbeitgeber dies im Vorfeld mitteilen werden ?
Hat da jemand eine Idee oder schon mal ein ähnliches Problem gehabt ?

Gruss




15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

Hallo Kasia, hast du denn mal angerufen und gefragt, ob die auf dem Vertrag bestehen?

Ist denn eine Vertragsstrafe vereinbart, wenn z.B. die Arbeit nicht angetreten wird o.ä.?

MfG

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#2
 Von 
Kasia
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja angerufen habe ich schon, nur die entscheidenden Leute haben Urlaub (Herbstferien).
Vertragsstrafen sind nicht schriftlich fixiert worden.
Soweit mir bekannt ist kann die Firma einen Schadensersatzanspruch fordern, jedoch müssen die enstandenen Schäden begründed sein und der Nachweis ist vom AG zu bringen.

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

quote:
Soweit mir bekannt ist kann die Firma einen Schadensersatzanspruch fordern, jedoch müssen die enstandenen Schäden begründed sein und der Nachweis ist vom AG zu bringen.


Ja, das ist richtig.

Arbeitgebern passiert das zwar hin und wieder mal, dass jemand seine Arbeitsstelle ohne Nachricht nicht antritt, aber derjenige braucht sich dann dort sicher auch nicht nochmal zu bewerben. (Und man weiß nie, inwiefern man sich nochmal begegnet)

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#4
 Von 
Chris83KA
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 29x hilfreich)

venotis hat recht.
u always meet twice.
selbst wenn man sich nich da bewirbt, irgendwie kennen sich irgendwelche leute immer. und grade "einfach nich zur arbeit kommen", wird dir VIELLEICHT einige steine in den weg legen.

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#5
 Von 
Kasia
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Es bringt aber auch beiden Parteien nichts,
wenn ich zum Dienst antrete und zum nächstmöglichen Termin (4 Wochen zum Monatsende) kündige.

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#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

Da hab ich keinen Tipp.

Der offizielle Weg wäre die Kündigung (ginge auch vor Vertragsantritt - wenn nicht vertraglich ausgeschlossen ... würde aber keine Rolle spielen, da eh 1 Monat zum Monatsende, also frühestens zu Ende November).
Wenn dort bis Arbeitsantritt niemand, der was damit zu tun hat, anwesend ist und - möglicherweise - zu dir sagen könnte 'Okay, dann verzichten wir eben auf Ihre Mitarbeit. Zerreißen Sie den Vertrag', wirds eben problematisch.
Einfach nicht hingehen -> Thema schon behandelt.

Ob die es akzeptieren, wenn du so tust, als wüsstest du nicht, dass man den geschlossenen Vertrag kündigen müsste und ihnen einen netten Brief schreibst, in dem du dich freundlich entschuldigst, aber leider die Arbeitsstelle nicht antreten kannst, ist nicht voraussehbar.

MfG

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#7
 Von 
Kasia
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe heute meinen zukünftigen Arbeitgeber telefonisch mitgeteilt, das ich eigentlich meine Stelle (am 17-10-2005) nicht antreten möchte.
Der hat natürlich, wie nicht anders zu erwarten, sauer reagiert.
Fakt ist jetzt das der AG mir keine Bestätigung über die Nichtigkeit des Arbeitsvertrages geben will und mir Schadenserstatz von 5000 bis zu 10000 Euro androht.
Ich habe dem AG darufhin mitgeteilt, das ich zur Arbeit erscheinen werde aber sofort kündigen werde.
Worauf er mir mitteilte das dies keine Einwirkung auf die Schadensersatzklage habe und er auf Schadensersatz gestehe.
Das zum Thema vorher anrufen.

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#8
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

Kasia, so einfach ist eine Schadenersatzforderung nicht. Es muss ein nachweisbarer und bezifferbarer Schaden entstanden sein für den Arbeitgeber. Ich frage mich wie er einen Schaden von 5000 - 10000 Euro durch dich erlitten haben will.

quote:
Das zum Thema vorher anrufen.


Klingt ein wenig nach Enttäuschung.
Welche Alternative hätte es gegeben? Vielleicht hätte ein Anwalt dir ne andere Alternative nennen können, aber das hier ist eben 'nur' ein Laien-Forum ohne Rechtsberatungsanspruch (steht über dem Forum und über jedem Beitrag).

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Kasia
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja natürlich bin ich etwas enttäuscht, hatte mir ein wenig Entgegenkommem vom AG gewünscht wenn ich Ihm 1 1/2 Monatsgehälter ersparen kann.

Er begründet den Schadensersatz wie folgt :

1.) Neue Anzeigen in der Zeitung (4000-8000 Euro)
2.) Neues Auswahlverfahren der Jobsuchenden ( 2 Leute a 4 Tage)
3.) ca.6 Monate Verlusst einer zusätzlichen Arbeitskraft

Ich glaube ein Anwalt hätte mir auch keine weiteren Tips geben können.
Ich wollte dem AG vorher informieren damit er sich darauf einstellen kann, Ergebnis kennen wir.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

quote:
1.) Neue Anzeigen in der Zeitung (4000-8000 Euro)


Schreck lass nach! :( Also ich kenne die Anzeigenpreise nicht, aber das liest sich ja wie ne Riesenanzeige. Ob das echt so teuer ist, könnte man ja evtl. bei der Zeitung erfragen (oder haben die bundesweit Anzeigen geschaltet?).
Haben die sonst keine Bewerber gehabt, die noch in der näheren Auswahl waren und auf die sie noch 'zurückgreifen' könnten?

Ich vermute aber, dass wenn du einfach weggeblieben wärst, der Arbeitgeber genau so reagiert hätte.

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#11
 Von 
Kasia
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, die Anzeigen sind so teuer.
Werde am Montag meinen Dienst antreten, kündigen (zu Ende November) und sehen was passiert.
Die einzige Sorge die ich noch habe ist,
das ich mir ein Eigentor geschossen habe mit meinem Anruf.
Wäre besser ohne was zu sagen arbeiten gegangen und hätte nach ein paar Tage gekündigt.
So habe ich meine Kündigung schon im Vorfeld angedeutet und kann eventuell dadurch Nachteile haben (siehe Schadensersatz), so etwas wie eine bewusste Tat.

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#12
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

Nö Kasia, das stimmt nun wieder nicht. Das Recht auf Kündigung hast du. Das kann dir keiner nehmen. Und da will ich den Arbeitgeber sehen, der bei normaler Kündigung mit Fristeinhaltung Schadenersatzansprüche durchbekommt. Da könnte ja niemand kündigen ohne die Befürchtung, noch Geld mitbringen zu müssen.

Also wenn der Arbeitgeber verhindern wollte, dass du so (relativ) schnell durch Kündigung rauskommst, dann hätte er eine längere Kündigungsfrist vereinbaren können.

Was wird mit der anderen Stelle? Warten die? (<- reine Neugier von mir ... brauchst du also nicht beantworten ;)

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Kasia
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Um Deine Neugier zu befriedigen :-)
Ich habe natürlich auch Gespräche mit der neuen Firma.
Ich kann am 18.Oktober, 19.Oktober oder auch am 01.Dezember (nach Kündigungsfrist anfangen)
Lieber wäre mir natürlich ohne Übergang, d.h. ohne Kündigungsfrist, alleine deswegen da ich in Deutschland lebe (auf der Grenze zu Luxembourg) und in Lux arbeite.
Da ich mein Gehalt in Lux versteuere bekomme ich auch dort mein Kindergeld oder sonstige Vergünstigungen.
Mein "wollte mal dahin" AG hat seinen Sitz in Germany also müsste ich für 1 1/2 Monate alles ummelden um dann doch wieder eine Stelle in Lux anzutreten.
Da sag noch einer ich bin normal.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
f-tieger
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

Quote:

Er begründet den Schadensersatz wie folgt :

1.) Neue Anzeigen in der Zeitung (4000-8000 Euro)
2.) Neues Auswahlverfahren der Jobsuchenden ( 2 Leute a 4 Tage)
3.) ca.6 Monate Verlusst einer zusätzlichen Arbeitskraft
-------------------------------------------

Die Drohkulisse, die Dein AG aufgebaut hat, ist imposant – aber deutlich überzogen. Er kann nur Schadenersatz geltend machen für den Schaden, der aus dem Vertragsbruch (sprich der Nichteinhaltung der Kündigungsfrist) entsteht. Gehst Du unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist, ist eine etwaige Forderung auf Schadenersatz Schwachsinn und würde ihm von jedem Gericht um die Ohren gehauen werden. Vermutlich wollte Dein AG nur Dampf ablassen, da ihn Deine Ankündigung – durchaus verständlicherweise – nicht begeistert haben wird.

Selbst wenn Du die Kündigungsfrist nicht einhalten solltest, sind die meisten seiner Forderungen nicht durchsetzbar:
a) Auch bei fristgerechter Kündigung hätte er ggf. eine Anzeige schalten und anschließend ein Auswahlverfahren durchführen müssen. Es also nicht der Vertragsbruch, sondern die Kündigung als solche für die Kosten maßgeblich. In Deinem Fall stellt sich zusätzlich die Frage, ob er nicht noch aus der vorherigen Bewerberrunde Kandidaten reaktivieren kann.
b) Des Weiteren muss er belegen, wie hoch exakt der Schaden ist, den der Verlust Deiner Arbeitskraft für ihn bedeutet. Wie Venotis schon geschrieben hat, reicht eine pauschale Unterstellung nicht aus. Und natürlich: er kann maximal Schadenersatz für den Zeitraum der nichteingehalten Kündigungsfrist fordern - aber nicht für einen willkürlich gewählten Zeitraum von 6 Monaten. Es ist normal, dass bei Abgang eines Mitarbeiters eine gewisse Lücke entsteht, bis ein Neuer eingearbeitet ist - dies ist aber Problem des AG, nicht Deines. Ansonsten wäre bei AG-Wechsel ja immer die Gefahr gegeben, dass der alte AG aufgrund der erforderlichen Einarbeitung eines Nachfolgers Schadenersatz fordert.
c) Falls es wirklich 6 Monate dauert, bis eine neue Arbeitskraft Deinen Job machen kann, sollte der wirtschaftliche Schaden, den er durch Deine Nichtanwesenheit erleidet, ja nicht besonders hoch sein - auch Du wärest ja erst nach 6 Monaten als "vollwertige" Arbeitskraft zu sehen.

Natürlich bleibt ihm dann noch das beliebte Spielchen, eine Ersatzarbeitskraft anzuheuern und Dir eine eventuelle Gehaltsdifferenz in Rechnung zu stellen. Aber das ist ein zweischneidiges Schwert, da Du auch im Urlaub mehrere Wochen nicht verfügbar bist, ohne dass notwendigerweise eine Ersatzkraft geholt wird.

Grüße,
f-tieger

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Kasia
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke f-tieger für den sehr hilfreichen Beitrag.
Werde diese Punkte ja wohl nächsten Monatg mit dem AG diskutieren müssen und habe nun ein paar zusätzlich Gegenargumente.
Bin für jeden Tip dankbar.

Danke nochmals.

Gruss kasia

0x Hilfreiche Antwort

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