Kündigung vor Arbeitsantritt - Was kann mir blühen?

3. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
tuster
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 15x hilfreich)
Kündigung vor Arbeitsantritt - Was kann mir blühen?

Hallo zusammen,
ich habe zum 1.6. einen Vertrag bei einem Unt. unterschrieben. Keine Probezeit und frühestens kündbar nach 6 Monaten mit 12 Monaten Künd.-frist. Nun habe ich mich mit meinem aktuellen AG auf eine AWeiterbeschäftigung geeinigt.
Das Unt. dass mich zum 1.6. erwartet, akzeptiert das nicht und erwartet mich weiterhin.
Was kann ich tun?
Kann ich nun fristlos ohne Angabe von Gründen vor Arbeitsbeginn kündigen und bei meinem aktuellen AG weiterarbeiten (Dieser wäre dazu bereit mich weiterzubeschäftigen).
Im VErtrag des neuen AG ist eine Beschäftigung bei Wettbewerbern, während meiner Beschäftigung untersagt.
Im Manteltarivvertrag steht was von Schadensersatz in Höhe v. einem Monatsgehalt.
Wie wäre das Prozedere? Was kann mir blühen?


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6 Antworten
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#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Kann ich nun fristlos ohne Angabe von Gründen vor Arbeitsbeginn kündigen und bei meinem aktuellen AG weiterarbeiten (Dieser wäre dazu bereit mich weiterzubeschäftigen).


Nein, das können Sie nicht, wenn im neuen AV anscheinend eine Kündigung erst nach 6 Monaten möglich ist.

Ich versteh es irgendwie nicht. Die einen kündigen ihre Festanstellung, teilweis bevor der AV unterschrieben wurde. Haben eine lange Probezeit drinn und die Kündigung vor Vertragsbeginn ist nicht ausgeschlossen. Diese AN stehen plötzlich ohne Absicherung ohne Job da, weil der AG noch vor Antritt kündigigt.
Die anderen unterschreiben Verträge, wie in dem von Ihnen geschilderten Fall. Kein Kündigungsmöglichkeit vor Tag X, sehr lange Kündigungsfristen von Anfang an, etc. Und genau die Leute finden dann plötzlich immer noch einen besseren AG, wo man sofort anfangen muss oder der alte AG bezahlt auf einmal mehr.

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#2
 Von 
tuster
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 15x hilfreich)

Ganz ruhig bitte.
Der alte AG hat mir kein besseres Angebot gemacht, sondern in dem Falle, komme ich der Bitte meiner Familie nach.
Der andere Job wäre sehr weit weg von der Familie und zu Anfang ging ich davon aus, das Frau und Famile das verkraften...


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#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Ganz ruhig bitte.


Bin ich doch...


quote:
Der andere Job wäre sehr weit weg von der Familie und zu Anfang ging ich davon aus, das Frau und Famile das verkraften...


Dann versuchen Sie mit dieser Erklärung einen Aufhebungsvertrag mit den neuen AG abzuschliessen. Aber wie ich lesen, will der neue AG kein Verständnis zeigen. Was der mit einem unwilligen AN anfangen möchte, würde mich ganz ausserordentlich interessieren.

quote:
Keine Probezeit und frühestens kündbar nach 6 Monaten mit 12 Monaten Künd.-frist.


Dann holen Sie den Rat eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht ein, ob so eine lange Kündigungsfrist vielleicht nicht unwirksam ist. Steht da Kündigungsfrist 12 Monate zum Ende des Monats? Ich gebe aber zu bedenken, dass zum Beispiel befristete Verträge grundsätzlich nicht kündbar sind und auch da gäbe es die Möglichkeit, 2-Jahres-Verträge zu vereinbaren.


quote:
Was kann mir blühen?


Da es hier wohl nicht um einen einfachen Facharbeiterjob mit demtensprechender Vergütung geht, sollten Sie diesbezüglich wirklich den Rat einen Fachanwaltes suchen.
Ob und inwiefern der neue AG Schadenersatzansprüche geltend machen kann, wird der besser einschätzen können. als wir hier im Laienforum.

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#4
 Von 
tuster
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 15x hilfreich)

Es handelt sich um Konkurrenzunternehmen, die sich gegenseitig hier und da schon MA abgeworben haben. Der Vertrag wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Laut Manteltarifvertrag ist von einem Monatsgehalt als Schadensersatzanspruch die Rede.
Während meines Beschäftigungsverhältnisses gilt das Wettbewerbsverbot.
Ich wollte nun kurzfristig vor Arbeitsantritt dort kündigen und beim alten AG weiterarbeiten.
Mir wurde gesagt, dass mir dann eine einstweilige Verfügung zuflattern würde und das Ganze dann definitiv vor Gericht landet. Und ob der neue AG so an einem MA interessiert sei, der sich sogar vor Gericht ziehen lässt sei fraglich.
Ich habe allerings definitiv gesagt, dass ich spätestens nach ABlauf der Zeit wieder zum alten AG zurück gehen werde.
Ich habe mir auch schon überlegt dort anzufangen und eien fristlose Kündigung z.B. wegen Beleidigung zu provozieren oder Alkohol am Arbeitsplatz, also vermeintlich harmlosere Delikte.

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#5
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Laut Manteltarifvertrag ist von einem Monatsgehalt als Schadensersatzanspruch die Rede.


Für was?


quote:
Ich habe mir auch schon überlegt dort anzufangen und eien fristlose Kündigung z.B. wegen Beleidigung zu provozieren oder Alkohol am Arbeitsplatz, also vermeintlich harmlosere Delikte.


Ganz schlaue Ideen haben Sie da. Gehen Sie bitte lieber zu einem Fachanwalt.


quote:
Mir wurde gesagt, dass mir dann eine einstweilige Verfügung zuflattern würde und das Ganze dann definitiv vor Gericht landet.


Das ist mal ne Ansage von einem AG. Sie scheinen ja eine Spitzenkraft zu sein.
Normalerweise gibt man bei ähnlichen Fällen immer den dezenten Hinweis, der AG können einen AN letztlich nicht zwingen zu arbeiten und auch nicht von der Polizei zu Hause abholen lassen.


edit: ich habe noch mal den Thread vom Febr. überflogen. Wie kann das eigentlich sein, dass Sie hier noch keinen Schritt weiter sind? Haben Sie denn endlich mal einen RA aufgesucht? Wir drehen uns doch hier völlig im Kreise.



-- Editiert am 03.04.2011 19:57

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#6
 Von 
tuster
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 15x hilfreich)

Es heisst: "Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfristdurch den AN entsteht ein Schadensersatzanspruch in Höhe eines Bruto-Monatsgehalts."
Die Frage ist eben, ob mir dann wirklich im schlimmsten Falle "nur" das Monatsgehalt in Abzug gebracht und ich dann wieder beim alten AG arbeiten kann.
Aber Sie haben wohl Recht, ab zum Anwalt.
Hoffentlich zahlt das die Rechtsschutz...

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