Kündigung vor Arbeitsantritt?

24. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Salea
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung vor Arbeitsantritt?

Ich habe ab 1.1.08 zwei Jobs in Aussicht.

Job 1: den hätte ich wirklich sehr gern, ist in meiner Stadt, von den Bedingungen genau das, was ich suche. Gehalt weiß ich noch nicht. Erstes Vorstellungsgespräch war sehr angenehm. Man entscheidet sich Anfang Dezember.

Job 2: ist etwas weiter weg, größere Firma, von den Anforderungen passe ich da ideal rein. Vorstellungsgespräch nächste Woche.

Ich würde den 2. Job nur dann nehmen, wenn ich den ersten NICHT bekomme.
Was mache ich aber, wenn die Entscheidung für den ersten noch nicht gefallen ist und ich den zweiten angeboten bekomme?

Praktisch ist es doch so, dass man den ersten Job zusagt und dann evtl. wieder kündigt, wenn einem der zweite Job besser gefällt.

Wie ist das arbeitsrechtlich zu handhaben?

Kann man vor Arbeitsantritt kündigen?




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

Erstmal käme es darauf an, ob etwas zur Kündigung vor Arbeitsantritt im Arbeitsvertrag steht. Das weiß man jetzt aber nicht.
Ausführlicher zum Thema:

http://www.hobsons.de/de/karriere/karrieretipps/recht_und_versicherung/arbeitsantritt.html

Ich dachte ja immer, ein Arbeitnehmer verkauft seine Arbeitskraft, d.h. er weiß bei dem Geschäft auch, was ihm der Arbeitgeber zu zahlen bereit ist. Sie sollten sich mal erkundigen, was Ihnen gezahlt werden soll und vielleicht auch ein wenig davon abhängig machen, ob Sie die Stelle überhaupt wollen.
Mir wäre als Arbeitgeber ein Arbeitnehmer suspekt, der sich nicht mal nach seinem zukünftigen Einkommen erkundigt.

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#2
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo,

wirst ja sehen, was nächste Woche rauskommt und ob du u.U. gleich erfährst, ob du den Job bekommst. Es gilt für alle AV die Kündigungsfrist einzuhalten! Es sei denn, die lassen sich auf einen Auflösungsvertrag ein.



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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

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#3
 Von 
Salea
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Hamburgerin,

danke für Ihre Antwort!

Das erwähnte Vorstellungsgespräch war die erste Auswahlrunde, zwei weitere werden folgen, bei denen dann auch konkrete Gehaltsvorstellungen besprochen werden.

Ich befürchte nur, dass die Entscheidung über den 2. Job zeitlich eher fallen wird als bei Job 1 und ich dann aus Gründen der Sicherheit den 2. Job annehmen möchte, um am Ende nicht ohne Angebot dazustehen.

Deswegen meine Frage mit der Kündigung vor Arbeitantritt.

Falls beide Jobs vergleichbares Gehalt bieten, hätte ich lieber Job 1.

Danke für den Link! Trifft genau die Fragestellung.

-- Editiert von salea am 24.10.2007 16:27:41

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

Hallo, insofern man die Frist einhalten kann und eine Kündigung vor Arbeitsantritt nicht vertraglich ausgeschlossen wird, kann man auch vor Antritt kündigen.

MfG

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#5
 Von 
Salea
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

@ venotis

Beginnt die Frist erst mit Arbeitsbeginn oder schon vorher?

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#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

@Salea Die Frist beginnt schon vorher. Sonst würds ja keinen Sinn machen, wenn sie erst bei Antritt laufen würde, da man ja dann noch die paar Tage abarbeiten müsste. In der Regel nützt man da die vereinbarte Anfangskündigungsfrist (wenn die sehr lang ist, hat man allerdings ein Problemchen). Man kann natürlich auch mit dem AG vereinbaren, das Arbeitsverhältnis nicht anzutreten. Aber auch das sollte man fairerweise so schnell wie möglich tun. Es gibt bestimmt jemanden, der sich über die unerwartet frei gewordene Stelle freut. ;)

Was keine Lösung ist (aber trotzdem immer wieder vorkommt) ist, die Stelle einfach kommentarlos nicht anzutreten.

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#7
 Von 
Salea
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

... um dann eventl.zur Zahlung von Schadensersatz "gebeten" zu werden?

Falls es wirklich dazu kommen sollte, werde ich eher um ein Gespräch bitten, mein Gründe erläutern und um die Aufhebung des Vertrags zu bitten. Im Zweifel sieht man sich immer zweimal.

Was ist, wenn die Kündigung vor Arbeitsantritt vertraglich ausgeschlossen ist?

Ist das üblicherweise Bestandteil des Vertrags?

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#8
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

Nö, das mit dem Ausschluss ist eher nicht üblich. Aber auch da kann man den Versuch einer Einigung starten. I.d.R. gibts ja nicht nur einen Bewerber und der schlaue AG hält sich bei Bewerbungen noch was im peto.

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