Kündigung vor Arbeitsbeginn, Schadenersatz?

27. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Deal2909
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 42x hilfreich)
Kündigung vor Arbeitsbeginn, Schadenersatz?

A hat mehrere Bewerbungen an unterschiedliche Unternehmen gesendet.

Unternehmen B gibt A eine Zusage. Arbeitsvertrag wird geschlossen. Beginn 1.3.13

Jetzt bekommt A aber ein für ihn besseres Angebot. Nicht nur finanziel sondern auch mit besseren Arbeitsbedingungen. A nimmt dieses Angebot an.

Jetzt teilt A dem Unternehmen B mit, dass er das Arbeitsverhältnis nicht antreten kann. Das Unternehmen droht nun mit einer Schadenersatzforderung, weil man extra ein Auto für A bestellt hat. Hat das Unternehmen denn Chancen mit der Schadenersatzforderung?

A kündigt das Arbeitsverhältnis mit 14 tägiger Kündigungsfrist. Im Arbeitsvertrag gibt es keinen Punkt, der die Kündigung vor Dienstantritt regelt.

-- Editiert Deal2909 am 27.02.2013 19:28

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Und was steht im Vertrag zum Thema Kündigung vor Arbeitsantritt? Wenn nichts geregelt ist, ist es eine leere Drohung mit dem Schadensersatz. Und wird nciht auch der Typ, der statt deiner kommen wird, den Wagen brauchen? Schaden muss erst einmal nachgewiesen werden, behaupten reicht nicht.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Die Frage ist doch, wie lange vorher er dem Arbeitgeber mitgeteilt hat, dass er am 1.3. nicht antritt. Wenn das heute war, kann in der Tat ein Schaden entstanden sein.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Deal2909
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 42x hilfreich)

Ich habe das Recht, jederzeit meinen Arbeitsvertrag zu kündigen. Ich werde aber aus Sicherheit morgen Zur Dienststelle fahren und meine Arbeit beginnen. Wenn er der meinung ist, ich soll die Arbeit nicht antreten, soll er mir dies bitte auch schriftlich bestätigen. Damit er keinen Grund hat, wirklich Schadenersatz zu fordern.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Deal2909
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 42x hilfreich)

Außerdem, welcher Schaden soll dem Unternehmen denn entstanden sein? Das man ein Auto bestellt hat? Ich habe es nicht bestellt. Ich habe auch keine Zusatzausstattung gefordert.

Ich sollte in den nächsten 2 Monaten eingearbeitet werden. Da hätte ich dem Unternehmen eh kein Umsatz eingebracht sondern nur Kosten verursacht.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.991 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen