A hat mehrere Bewerbungen an unterschiedliche Unternehmen gesendet.
Unternehmen B gibt A eine Zusage. Arbeitsvertrag wird geschlossen. Beginn 1.3.13
Jetzt bekommt A aber ein für ihn besseres Angebot. Nicht nur finanziel sondern auch mit besseren Arbeitsbedingungen. A nimmt dieses Angebot an.
Jetzt teilt A dem Unternehmen B mit, dass er das Arbeitsverhältnis nicht antreten kann. Das Unternehmen droht nun mit einer Schadenersatzforderung, weil man extra ein Auto für A bestellt hat. Hat das Unternehmen denn Chancen mit der Schadenersatzforderung?
A kündigt das Arbeitsverhältnis mit 14 tägiger Kündigungsfrist. Im Arbeitsvertrag gibt es keinen Punkt, der die Kündigung vor Dienstantritt regelt.
-- Editiert Deal2909 am 27.02.2013 19:28
Kündigung vor Arbeitsbeginn, Schadenersatz?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Und was steht im Vertrag zum Thema Kündigung vor Arbeitsantritt? Wenn nichts geregelt ist, ist es eine leere Drohung mit dem Schadensersatz. Und wird nciht auch der Typ, der statt deiner kommen wird, den Wagen brauchen? Schaden
muss erst einmal nachgewiesen werden, behaupten reicht nicht.
-----------------
""
Die Frage ist doch, wie lange vorher er dem Arbeitgeber mitgeteilt hat, dass er am 1.3. nicht antritt. Wenn das heute war, kann in der Tat ein Schaden entstanden sein.
wirdwerden
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich habe das Recht, jederzeit meinen Arbeitsvertrag zu kündigen. Ich werde aber aus Sicherheit morgen Zur Dienststelle fahren und meine Arbeit beginnen. Wenn er der meinung ist, ich soll die Arbeit nicht antreten, soll er mir dies bitte auch schriftlich bestätigen. Damit er keinen Grund hat, wirklich Schadenersatz zu fordern.
-----------------
" "
Außerdem, welcher Schaden soll dem Unternehmen denn entstanden sein? Das man ein Auto bestellt hat? Ich habe es nicht bestellt. Ich habe auch keine Zusatzausstattung gefordert.
Ich sollte in den nächsten 2 Monaten eingearbeitet werden. Da hätte ich dem Unternehmen eh kein Umsatz eingebracht sondern nur Kosten verursacht.
-----------------
" "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
11 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
69 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
19 Antworten