Kündigung vor Ausbildungsantritt

19. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
Juvenil
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung vor Ausbildungsantritt

Guten Abend,

mich würde brennend interessieren was einem im folgenden Fall schlimmstes passieren kann.
Ausbildungsvertrag Firma1 unterschrieben
Heute morgen hat Max ein deutlich besseres Angebot von Firma 2 bekommen, welches Max gerne annehmen würde.

Im Vertrag von Firma 1 steht folgendes zur Kündigung:
Innerhalb der Probezeit welche drei Monate andauert, kann der Vertrag ohne Angaben von Gründen innerhalb der Kündigungsfrist gekündigt werden. Kündigungsfrist beträgt ein Monat.
Das Problem ist, wenn Max die Kündigung jetzt dem Arbeitgeber 1 vorlegt, überschneidet sich das mit dem Beginn bei Firma 2.
Angenommen Arbeitgeber von Firma eins besteht darauf, dass Max in dem Zeitraum arbeiten müsste und Max erscheint nicht. Was kann Max im schlimmsten Fall bevor stehen ?

Vielen Dank im Voraus

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Hat Max denn schon bei FA1 angefangen? Der Überschrift nach nicht - folglich kann Max vor Antritt kündigen

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Juvenil
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Max hat noch nicht bei F1 angefangen jedoch müsste Max am 1.10 bei F2 anfangen und mit der einmonatigen Kündigungsfrist Würde es sich ja überschneiden und Max würde dann nicht bei F1 erscheinen.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Max muß nicht bei F1 erscheinen, wenn er vor Beginn kündigt.

Zum besseren Verständnis nochmal ausführlicher:

quote:
[color=red]Innerhalb der Probezeit[/color] welche drei Monate andauert, kann der Vertrag ohne Angaben von Gründen innerhalb der Kündigungsfrist gekündigt werden. Kündigungsfrist beträgt ein Monat.


Fakt ist:
Die Probezeit beginnt mit Ausbildungsbeginn, [color=green]nicht davor[/color]. Somit gilt hier ja gar keine Frist, die einzuhalten wäre bei einer Kündigung.

Teilt Max also vor Ausbildungsbeginn mit, dass er die Ausbildung nicht beginnen will, gibt es dazu keine Frist und er fängt einfach seine Wunschausbildung an.


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#4
 Von 
Sonnenschein2014
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo zusammen,

meine Cousine hatte das auch letztes Jahr:

Firma 1 unterschrieben, Firma 2 macht besseres Angebot. Wie kommt man raus? In ihrem Fall nicht sofort - denn in ihrem Ausbildungsvertrag war eine Kündigungsfrist für eine Kündigung vor Antritt der der Ausbildung vorgesehen. Hat Max diesen Punkt eingetragen, muss er sich an die Frist halten.

So jedenfalls hat man es damals meiner Cousine aus anwaltlicher Sicht mitgeteilt.

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

@sonnenschein2014,
wollten Sie einfach mal erzählen, wie es Ihrer Cousine ergangen ist, oder weshalb schreiben Sie eine Antwort, die den Inhalt der Fragestellung nicht berücksichtigt?
Ausgangspunkt ist [color=red]hier[/color]

quote:
Innerhalb der Probezeit welche drei Monate andauert, kann der Vertrag ohne Angaben von Gründen innerhalb der Kündigungsfrist gekündigt werden.


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#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3768x hilfreich)


Was ist das eigentlich für eine Ausbildung um die es hier geht?

Eine Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz?

Dann ist eine fristlose Kündigung innerhalb der PZ möglich und außerhalb der PZ nur eine Fristlose!
Sollte das Ausbildungsverhältnis bei F2 in einem anderen Beruf stattfinden, hat der Azubi eine Kündigungsfrist von 4 Wochen (Aufgabe der Ausbildung oder Berufswechsel)

Hier:

Die Kündigung vor Beginn ist im BBiG nicht gesondert geregelt, wird aber arbeitsrechtlich gewertet, wie innerhalb der PZ: Der Vertrag bei F1 kann also fristlos gekündigt werden!

Das macht auch Sinn: Würde man einen Azubi zur Ausbildungsaufnahme zwingen wollen, könnte der gleich am ersten Tag fristlos kündigen (weil PZ).


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#7
 Von 
Sonnenschein2014
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 25x hilfreich)

@altona: Da wir scheinbar beide die Frage korrekt verstanden haben, interessiert mich, was an meinem Beitrag jetzt so falsch war? Ich habe lediglich eine Erfahrung mitgeteilt, wo es wegen einem zusätzlichen Passus im Vertrag nicht so einfach möglich war zu kündigen.

Es ging nicht um die Probezeit - es geht um die Kündigung vor Ausbildungsbeginn - ergo habe ich da doch nichts falsches geschrieben.

quote:
Hat Max diesen Punkt eingetragen, muss er sich an die Frist halten.



Es geht in dem Fall um diesen Satz aus meinem Post. Warum werde ich dafür nun so kritisiert, als wenn ich nur schreibe um zu schreiben?

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-- Editiert Sonnenschein2014 am 24.09.2014 16:26

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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

quote:
Ich habe lediglich eine Erfahrung mitgeteilt, wo es wegen einem zusätzlichen Passus im Vertrag nicht so einfach möglich war zu kündigen.


Darum geht es. Es ist wirklich nicht böse gemeint, aber wenn hier jeder User, der unter [color=red]völlig anderen Voraussetzungen[/color] seine Erfahrung mitteilt, dies tut, haben wir hier ein heilloses Chaos.

Juvenil hat nichts davon geschrieben, dass eine Kündigung vor Ausbildungsbeginn ausgeschlossen wäre. Deshalb fragt er ja.

-- Editiert altona01 am 24.09.2014 20:23

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#9
 Von 
Sonnenschein2014
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 25x hilfreich)

Gut, ich habe hierzu eine etwas andere Sicht gehabt bzw. habe diese, deswegen ist dies hier ja auch keine Rechtsberatung.


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