Hallo,
angenommen ein Arbeitnehmer hat bei einem neuen Arbeitgeber einen Vertrag unterzeichnet, in dem zwecks Kündigung folgende Regelungen enthalten sind:
§2 Vertragsdauer
1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Dauer geschlossen. Für beide Seiten gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Eine evtl. außerordentliche Kündigung oder ordentliche Kündigung gilt als ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Termin. Die Probezeit beträgt 3 Monate.
2. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und soll, wenn sie vom Mitarbeiter ausgeht, an die Geschäftsleitung gerichtet werden.
$8 Vertragsbruch
Im Falle der schuldhaften Nichtaufnahme der Tätigkeit oder eines groben Verstoßes gegen die Bestimmungen des §2, Ziffer 2. §3, §5 und §6 (§3 = Nebentätigkeit, §5 = Arbeitszeit, §6 = Geheimhaltung) verpflichtet sich der Mitarbeiter - vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche - zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von einem Bruttomonatsgehalt.
Ist es hier trotzdem möglich vor Dienstantritt ohne Schaden aus dem Vertrag herauszukommen, falls man nach der Unterzeichnung dieses Vertrages noch ein besseres Angebot eines anderen Arbeitgebers erhalten hat?
Wenn nein, wie kann man das doch so lösen, dass man ohne Strafe bzw. ohne die Tätigkeit aufzunehmen aus dem Vertrag herauskommt.
Danke für jede hilfreiche Antwort.
Kündigung vor Dienstantritt? Ist das möglich?
29. Dezember 2007
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Frage vom 29. Dezember 2007 | 10:02
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung vor Dienstantritt? Ist das möglich?
#1
Antwort vom 29. Dezember 2007 | 14:16
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2339x hilfreich)
Hallo, da die Kündigung vor Vertragsantritt nicht ausgeschlossen zu sein scheint, kann man den Vertrag auch vor Vertragsantritt kündigen. In der Regel mit der Probezeitkündigungsfrist (= 2 Wochen). Falls der Vertrag bereits am 01.01.08 beginnt, ist das jetzt natürlich zu spät.
MfG
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