Herr X hat ein Angebot von Firma A und hat den Vertrag unterschrieben. Es steht 15.11.2015 als Arbeitsbeginn
Herr X hat ein anderes Angebot von Firma B. 01.12.2015 als Arbeitsbeginn
Die Kündigungsfrist im Vertrag von Firma A: Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit; während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
*Es gibt keine Klausel, dass eine Kündigung vor Dienstantritt ausschließt
Was werde passieren, wenn Herr X am 25.10.2015 den Arbeitsvertrag von Firma A kündigt? Muss er 10 Tage bei der Firma A beginnend von 15.11.2015 arbeiten und dann weggehen? Kann die Firma einen Schadenersatz fordern?
Vielen Dank im Voraus
Kündigung vor Dienstantritt
17. September 2015
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Frage vom 17. September 2015 | 18:25
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 7x hilfreich)
Kündigung vor Dienstantritt
#1
Antwort vom 17. September 2015 | 20:14
Von
Status: Weiser (17805 Beiträge, 8093x hilfreich)
Wenn sich ein Arbeitnehmer so benimmt, dann gestaltet er aktiv mit, dass Arbeitgeber sich immer weiter absichern und Bedingungen schaffen, die arbeitnehmerfeindlich sind.
Sein Verhalten ist einfach unfair. Die nächsten Arbeitnehmer dieses Arbeitgebers werden das Verhalten von X austragen müssen. Aber das ist ja nicht das Problem von x, warum sollte er an die anderen denken?
Und jetzt zur Antwort:
Er kann so kündigen. Schadensersatz wird rechtlich nicht zu fordern sein, aber seine Nachfolger baden das aus.
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