Hallo,
mal eine ungewöhnliche Frage: eine Kündigung, die weitaus vor Beginn der Kündigungsfrist zugestellt wird, ist diese dann ab Tag der Zustellung oder ab Beginn der Kündigungsfrist rechtens?
Beispiel:
3 Monate Kündigungsfrist.
01.01 Kündigung erhalten zum 01.06.
Wenn Frau nun innerhalb der ersten Monate schwanger wird, ist die Kündigung unwirksam?
Im Gesetz finde ich hierzu leider nichts.
Danke
Mary
Kündigung vor Kündigungsfrist / Schwangerschaft
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Hallo,
http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__9.html
gibt das anscheinend leider nicht her.
Da steht was vom Zeitpunkt der Kündigung drin.
Der ziemlich ungewohnte frühe Zugangszeitpunkt wird wohl nicht direkt vom Gesetz gedeckt.
Ansatz wäre die Wirksamkeit der Kündigung an sich zu prüfen.
Wenn die Frau einen Kinderwunsch hat durchsickern lassen, könnte die Kündigung wegen des Maßregelungsverbots oder des Diskriminierungsverbots unwirksam sein.
In Betrieben über 10 festen Mitarbeitern besteht auch allgemeiner Kündigungsschutz. Unter gewissen Voraussetzungen glaube ich auch 5 Mitarbeiter.
Der Kündigungsgrund ist für die Beurteilung auch sehr interessant.
Auch gravierend fände ich den Einwand, dass eine frühzeitige Kündigung unzulässig ist, da dem Arbeitnehmer die Chancen auf dem Arbeitsmarkt etwas Neues zu finden in unzumutbarem Maße nachhaltig verhagelt werden. Denn Gekündigten hängt bei den meisten Personalern ein Makel an.
Besser wäre da eine mündliche Ankündigung unter vier Augen mit dem Hinweis, sich schnell was Neues zu suchen und ein anständiges Zwischenzeugnis auszuhändigen, da sonst im Frühjahr zum letzten Termin eine offizielle Kündigung kommen würde, gegen die der AN nichts mit Rechtsmitteln unternehmen kann.
Ich denke auch dass im Falle einer bislang längeren arbeitnehmerseitigen Kündigungsfrist ein Gericht eine viel kürzere AN.seitige Kündigungsfrist dulden würde, da dem AN eine verdachtsmäßige Eigenkündigung ohne Anschlussbeschäftigung aufgrund der Sozialgesetzgebung (Arbeitslosengeldsperre) nicht zumutbar ist.
Achtung: Laienmeinung, vielleicht ist die laufende Rechtsprechung eine andere, d
Beratung durch erfahrenen Fachanwalt/in ist im Falle des Falles unbedingt angeraten.
Sollte eine KÜndigung zugehen , die unbedingt der Schriftform genügen muss, dann muss innerhalb von 3 Wochen KLage beim Arbeitsgericht eingericht werden. Also dann sofort zum Anwalt, damit der noch was unternehmen kann.
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