Kündigung vs. fristlose Kündigung

5. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Hoschi2003
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung vs. fristlose Kündigung

Hallöchen - wer weiß Rat?

Ich habe heute 05.11. fristlos gekündigt und das ganze per Einschreiben m. Rückschein auf die Reise geschickt.

Als ich von der Post komme habe ich in meinem Briefkasten die Kündigung meines AG - datiert auf den 03.11. - allerdings mit der Kündigungsfrist in der Probezeit (2 Wochen). Nun hat sich der AG vertan - meine Probezeit war bereits am 31.10. um.

Nun geht es in meinem Fall um's ALG - ab sofort oder erst nach Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist (4 Wochen) ?

Wessen Kündigung ist nun gültig? Meine oder die des AG? Ist die Kündigung meines AG's unrechtmäßig, da Sie nicht den Tatsachen entspricht?

Tausend Dank vorweg,
Hoschi

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hans Joachim
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

1. Dein Arbeitgeber kann dich nicht rückwirkend kündigen. 2. ab dem 1.11. gelten für dich die Kündigungsfristen deines Arbeits- bzw. Tarifvertrages. Wenn es hier nicht explizit festgeschrieben wurde dann die gesetzlichen Kündigungsfrist. Er kann nicht mit Kündigungsfrist FRISTLOS kündigen. Unwirksam! 3. Du kannst ebenfalls nicht fristlos kündigen, wenn hierfür nicht ein wirklicher Grund vorliegt. (massives Mobbing, sexuelle Belästigung durch Chef etc.)

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#2
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#3
 Von 
Hoschi2003
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo - danke für Eure Antworten!

Ich glaube ihr habt mich falsch verstanden- oder ich habe mich falsch ausgedrückt. Ich konnte fristlos kündigen, da ich 3 Monate kein Gehalt bekommen habe.

Es ging darum - welche Kündigung nun gültig ist, meine oder die des AG. Die des AG ist datiert auf den 03.11 (laut A-Amt hat diese Kündigung auf dem Postweg 3 Tage Laufzeit - ergao Ankunft am 06.11)- meine ist auf den 05.11. datiert - per Einschreiben mit Rückschein. Zustellung auch am 06.11.

Meine ist fristlos wegen der Gehälter- seine Kündigung ist angeblich in der Probezeit, was aber nicht stimmt und aus betriebsbedingten Gründen.

Die Frage stellt sich nun immer noch: welche ist nun gültig?

Gruß
Hoschi

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47620 Beiträge, 16830x hilfreich)

Deine Kündigung ist gültig und somit spätestens zum 06.11. wirksam.

Ob der AG Dir zu einem späteren Datum kündigt, ist dann doch unwichtig. Er muss auf jeden Fall die Kündigungsfrist einhalten. Auch in der Priobezeit gilt eine Kündigungsfrist von 2 Wochen.

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#5
 Von 
Hoschi2003
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo HH,

Danke für die Antwort! :)

Viele Grüße,
Hoschi

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