Kündigung während Betriebsferien

7. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
K44
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung während Betriebsferien

[color=black]Hallo zusammen,

meine Probezeit geht bis zum 01.01.2012. In dieser kann ich fristlos kündigen. Da es bei mir gesundheitliche Probleme gibt, muss ich wahrsch. meine Ausbildung abbrechen.
Ist es rechtens bzw. eine gültige Kündigung, wenn diese auch innerhalb der Betriebsferien (ab 23.12)im Briefkasten der Firma landet?

Danke im Voraus für Antworten!
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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Privatpersonen können ja auch (zumindest nicht rechtswirksam) kein Schild vor die Tür hängen: Bin 2 Wochen verreist und postalisch nicht erreichbar.
Dasselbe gilt wohl auch für Unternehmen.

Ein einfacher Brief wäre da aber nicht empfehlen. Eigentlich ist Kurier m.W. der einzige halbwegs sichere Zustellungsweg.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

@florian3011:
"Im Gegensatz zu dem Fall, dass einem AN während seines Urlaubs gekündigt wird, wo, wenn der AN sich nicht zuhause aufhält und die Post auch nicht nachsenden lässt, die Kündigungsfrist erst mit seiner Rückkehr zu laufen beginnt"

Das müßte ein Gericht bei einer Klage des Arbeitnehmers erst einmal feststellen, die Frist startet nicht automatisch neu.

http://www.igbce.de/portal/site/igbce/kuendigung_im_urlaub/
"Betroffene können deshalb auch noch nach dem Ende ihres Urlaubs mit rechtlichen Mitteln gegen die Kündigung vorgehen. Die Gerichte beziehen sich dabei auf § 5 Abs. 1 des Kündigungsschutzgesetzes. Danach ist in Ausnahmefällen die „Zulassung verspäteter Klagen möglich"."

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

/// "Im Gegensatz zu dem Fall, dass einem AN ...

Diese Meinung ist irrig: Eine Kündigung muss lediglich in die Einflussspäre des Empfängers gelangt sein, sprich in seinen Briefkasten. Mitunter nutzen üble AG dies, um einen AN um die Frist für eine K-Schutzklage zu bringen.
Ein AG ist nicht einmal verpflichtet, dem AN eine Kündigung an die Urlaubsadresse zu senden, selbst wenn sie ihm bekannt sein sollte. Man muss sicherstellen, dass der Briefkasten auf wichtige Post hin kontrolliert wird - auch im Urlaub.

Also vollkommen richtig: Einwurf des K-Scheibens in den Briefkasten, am besten mit Zeugen.

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

@florian ///... innerhalb von 2 Wochen noch nachträglich Kündigungsschutzklage erheben, auch wenn ...

... da machst du ein Fass auf. Meines Wissens kann das allenfalls passieren, wenn so eine Kündigung vollkommen unerwartet käme - an sich ist diese Drei-Wochen-Frist ziemlich unverrückbar.

@k44

Was mich schon die ganze Zeit im Hintergrund umtreibt: Wieso fristlos, also von heute auf morgen? Steht es so im Vertrag - nun, ja. Aber allgemein ist die "Fristlose" ein ziemlicher Hammer, der nur mit wirklich außergewöhnlichem Fehlverhalten einhergeht. Aber in der Probezeit und in manchen Branchen ...



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#8
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

So was kann man erst man persönlich besprechen, und dem Urlaub kündigen. Ein gesundheitliches Problem ist ja nachvollziehbar.

Aber egal, es ist Sache des AG postalisch erreichbar zu sein. Ist er das nicht ist es sein Problem.
Jedoch muss man den Zugang "beweisen", also Zeugen einwerfen lassen.

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