Kündigung während Elternzeit/ Urlaubsanspruch

23. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
g.h.
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung während Elternzeit/ Urlaubsanspruch

Hallo,
ich bin in der Elternzeit und möchte jetzt meine alte Arbeitsstelle kündigen, weil ich ein besseres Angebot bekommen habe. Das Problem ist jetzt, dass ich vor meinem Mutterschutz längere Zeit nicht mehr Arbeiten konnte, d.h. ich wurde im Feb. bis zum Mutterschutz krank- geschrieben.Ich habe im Aug. entbunden und der Mutterschutz ging bis 29. Sept.. Ich habe Anspruch auf 30 Tage Urlaub im Jahr. Wieviel Urlaub würde mir für das beschriebene Jahr zustehen? Kann mein Arbeitgeber den Urlaub aufgrund meiner Krankheit kürzen? Wie sollte mir das Geld ausbezahlt werden (versteuert/ nicht versteuert)? Wie kann ich nachprüfen, ob der Betrag stimmt? Steht mir für das besagte Jahr auch noch Weihnachtsgeld zu?

Sorry, ziemlich viele Fragen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Wieviel Urlaub würde mir für das beschriebene Jahr zustehen?


Hallo g.h., vermutlich der komplette
-> http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/muschg/__17.html

quote:
Kann mein Arbeitgeber den Urlaub aufgrund meiner Krankheit kürzen?


Nein.

quote:
Wie sollte mir das Geld ausbezahlt werden (versteuert/ nicht versteuert)?


Ganz normal, wie das sonstige Gehalt auch.

quote:
Steht mir für das besagte Jahr auch noch Weihnachtsgeld zu?


Das kommt drauf an, was dazu bei euch geregelt ist (einfach mal im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder wo auch immer das bei euch drin geregelt ist nachsehen)

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
g.h.
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo venotis,
vielen Dank für die vielen Antworten. Leider habe ich nicht mal einen Arbeitsvertrag. Trotz mehrmaligen Nachfragens. Mir wurde einfach keiner ausgestellt, aber ich habe immer am Jahresende einen gewissen Prozentsatz meines Gehaltes zusätzlich als Weihnachtsgeld bekommen. Ich bin seit 1997 in dieser Firma. Ist das dann so etwas wie Gewohnheitsrecht?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Stand denn auf der Abrechnung, wo das Weihnachtsgeld gezahlt wurde irgendwas, dass es sich um eine freiwillige Zahlung handelt, die jederzeit widerrufbar ist?

MfG

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