Kündigung während Elternzeit seitens des Arbeitgebers

5. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Ilovedogs
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung während Elternzeit seitens des Arbeitgebers

Guten Tag, ich habe folgende Fallkonstellation:
Frau in Elternzeit bis 2022 angestellte als Pflegekraft (Arbeitsvertrag nicht mehr zu finden. bin seit über 10Jahre bei ihm angestellt)
Arbeitgeber: Privatperson mit 24h Pflegebetreuung
Arbeitgeber ist plötzlich leider verstorben.
ich bekomme irgendwann vermutlich von der Erben eine Kündigung. Was kann ich machen?
ich habe gelesen dass ich keine Kündigungsschutzklage habe da er als Privatperson weniger als 10 Mitarbeiter als angestellte hatte.
Ich habe aber auch gelesen dass die Kündigung während Elternzeit muss vom Gewerbeaufsichtsamt zugestimmt werden. Greift es auch wenn er weniger als 10 Personen angestellt hatte oder greift nur für Betriebe ab 10Mitarbeiter?
Ich möchte keine Hartz IV Leistungen beantragen aber ich möchte auch alles möglich gegen die Kündigung machen. Da ich ein Kind betreue, kann ich wahrscheinlich auch nicht durch Arbeitslosengeldes I versichert bleiben. Also was kann ich tun?
Danke im Voraus für eure Tipps

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Greift es auch wenn er weniger als 10 Personen angestellt hatte Ja. Zu den Voraussetzungen der Zustimmung einer Kündigung siehe hier: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_03012007_204292603000.htm
Also was kann ich tun? Zunächst mal abwarten. Und falls wirklich gekündigt wird, Kündigungsschutzklage erheben.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Ilovedogs):
Arbeitgeber ist plötzlich leider verstorben.


Dann dürften wir hier einen unstreitigen Fall einer Störung der Geschäftsgrundlage haben (§13 BGB) die bei Dauerschuldverhältnissen zur Kündigung aus eben diesem Grund berechtigt.

Berry

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