Kündigung während Elterrnzeit

31. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
froggybeep
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung während Elterrnzeit

Guten Tag,
Ich bin aktuell noch in Elternzeit bei einem AG angestellt. Ich möchte dort kündigen um woanders anzufangen. Mein Antrag auf TZ in Elternzeit bei einem anderen AG würde abgelehnt. Wenn ich jetzt tatsächlich kündige, darf ich dann schon direkt woanders beginnen?
Wirklich was dagegen tun kann er nicht jedoch möchte ich kein Ärger. Zudem weiß ich nicht, ob mein potentieller neuer AG das akzeptieren wird.
Ich bin etwas überfordert. Das aktuelle Jobangebot wäre wahrscheinlich weg, wenn ich die 3 monatige Kündigungsfrist tatsächlich abwarten müsste. Der aktuelle AG lässt leider nicht mit sich reden und reagiert auf meine Mails nicht.
Danke für die Hilfe.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

.... da gäbe es ja auch noch den Aufhebungsvertrag, wenn 3 Monate K-Frist zu lang sind.

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#2
 Von 
froggybeep
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort. Mein AG lässt aktuell nicht mit sich reden. Aufhebungsvertrag hat er bislang nicht zugestimmt, so dass mir nur eine Kündigung bleibt.

Meine Frage zielt explizit nur auf die Frage ab, ob ich nach einer Kündigung meinerseits direkt woanders beginnen darf, obwohl eine anderweitige Beschäftigung im Vorfeld untersagt wurde.

Vielen Dank

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#3
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(761 Beiträge, 336x hilfreich)

Nein, eine neue Stelle darf man natürlich nur nach Ablauf der Kündigungsfrist antreten.

Aber hast du tatsächlich eine vertragliche Kündigungsfrist von drei Monaten?

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#4
 Von 
froggybeep
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich kündige also und darf während dieser Zeit kein Geld verdienen. Super. Wäre ich alleinerziehend, könnte ich mir eine Kündigung nicht leisten, wieder einstellen tut er mich aber auch nicht. Er kann mir doch nicht verweigern woanders zu arbeiten, wenn er mich selbst nicht bis zum Vertragsende beschäftigt (was in meinem Beruf nicht geht für so kurze Dauer). Ihm kann es ja egal sein, mir aber nicht.
Andererseits... Was hätte es für Konsequenzen, wenn icch doch schon woanders mit arbeiten anfange? Kündigen braucht er mich ja nicht mehr... Aber Ärger brauch ich auch keinen

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#5
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1345 Beiträge, 508x hilfreich)

1 Konsequenz wäre, dass der neue Job mit LStKl. 6 abgerechent wird und dein neuer AG sich wundern wird, warum er dich nicht als Hauptarbeigeber anmelden kann, was auf seiner Seite sicher Fragen aufwirft und nicht unbedingt zu einem guten Einstieg in einer neue Stelle führt.

Dein alter AG muss dich nicht bezahlen, wenn du nicht zur Arbeit kommst und könnte evtl. sogar Schadensersatz geltend machen, wenn er dich für was auch immer erwartet hat

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#6
 Von 
froggybeep
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein potentieller neuer AG weiß um die aktuelle Situation, daher spielt das keine Rolle.
Eine Schadenersatzklage dürfte aber wenig Erfolg haben, denn ich bin aktuell nicht bei ihm tätig, er will mich offensichtlich nicht, da er mein Angebot auch während der EZ zu arbeiten nicht angenommen hat. Ich verursache somit keinen Schaden, denn er verweigert mir ja bis zum Vertragsende zu arbeiten. Das ist es ja, er verweigert mir somit jegliche Form Geld zu verdienen für die nächsten 3 Monate... Und das kann grenzt an mutwilliger Böshaftigkeit, da er weiß vor welcher finanzieller Herausforderung ich stehe. Interessiert ihn halt nicht. Als Alleinerziehende könnte ich also 3 Monate weder mich noch mein Kind ernähren. Irgendwie kann das doch auch nicht rechtens sein.

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

/// ... obwohl eine anderweitige Beschäftigung im Vorfeld untersagt wurde.

Dazu müsste dein Noch-AG allerdings 'dringende betriebliche Gründe' ins Feld geführt haben. Wenn er das nicht hat, würde er mit dem Verbot bzw. der Verweigerung der Zustimmung vor Gericht scheitern.
Das könnte dein Ausweg sein. Wenn die Zustimmung ohne triftige Gründe nicht erteilt wurde und wenn der AG Stress machen will.

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#8
 Von 
froggybeep
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Er argumentiert, dass er selbst eine Stelle zu besetzen hat, allerdings mit über doppelt so viel Stunden wie ich leisten könnte. Ich habe ihm angeboten für ihn zu arbeiten, wenn er mich schon nicht woanders arbeiten lassen will, darauf hin hat er sich nicht mehr gemeldet. Das ist jetzt über einer Woche her. Interesse an mir oder meiner Arbeitsleistung schaut anders aus...

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

Da hat der AG wohl eine/n RückkehrerIn unterzubringen. Könnte in der Tat ein dringender Grund sein. Nur ist AG dann nicht unbedingt legitimiert, dir die Arbeit woanders zu verwehren - es sei denn, es wäre ein Konkurrent.

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#10
 Von 
froggybeep
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das andere Unternehmen ist 30km entfernt, wenn auch eine gleiche Stelle, stellt jedoch wirtschaftlich keine Konkurrenz dar.
Wenn ich also kündige, da er jegliche Kommunikation verweigert, und er mir bis Ablauf des Arbeitsverhältnisses keine Arbeitsstelle anbietet (was er ja nicht tut, er argumentiert nur seine Verweigerung mit der offene Stelle) , dann ist dieser Grund doch nicht haltbar. So sehe ich das...

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#11
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

Ich verstehe deine Position durchaus. Ungewiss ist bloß, wie im Streitfall ein Richter entscheiden würde - so es zu einem Streitfall kommt.

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#12
 Von 
froggybeep
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich glaube nicht, dass es zu einem Streitfall kommen wird. Da hätte keiner was davon...

Kann mir mein noch AG einen Fachfremden Job während der Kündigungsfrist verweigern?

Ich bezweifle dass man mir jegliche Form Geld zu verdienen einfach so verweigern darf wenn er mich selbst nicht wieder (vorübergehend) einstellt...

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