Kündigung während Entsendung

23. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
MartinaBe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung während Entsendung

Guten Morgen zusammen!
Ich hoffe, Sie können mir in meinem speziellen Fall weiterhelfen.
Mein Mann wurde beruflich zum 01.07.19 für vorauss. 2 Jahre ins Ausland entsendet. Wir als Familie (ich, 2 Kinder: 2+4 Jahre alt) gingen mit.
Zu der Zeit war ich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis: 14 Wochenstunden.
Mein Arbeitgeber erklärte sich freundlicherweise bereit das Arbeitsverhältnis wie es war weiterzuführen. Er stellte mir eine A1 Bescheinigung und eine Zusatzvereinbarung aus, in der mir vertragl. zugesichert wurde, dass ich unter den selben Bedingungen für die Firma weiterarbeiten kann. Nun rief er mich an und teilte mir mit, dass aufgrund der rückläufigen Auftragslage er keine weitere Verwendung für mich hätte und interne Themen, die ich ihm zur Bearbeitung vorschlug - z. B Erstellung eines CI-Konzeptes, kein Interesse habe. Er habe aber weiterhin Interesse an mir, darum solle ich mich nach unserer Rückkehr wieder bei ihm melden.
Meine Fragen nun:
Ist das so rechtmäßig?
Wie verhalte ich mich nun am besten? Kann ich ggf einen Stilllegungsvertrag verlangen? Muss er mir in dem Fall eine Abfindung zahlen?
Muss ich die AL nun bei der Agentur melden? Steht mir nach 1,5 Jahren Arbeitszeit ALG zu? Muss ich dann Stellenvorschlage annehmen - aus dem Ausland (Ungarn) ?
Ich freue mich auf jeden wertvollen Hinweis danke für jede Antwort!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(763 Beiträge, 336x hilfreich)

Das ist ein kompliziertes Thema...

Zunächst müsste eine Kündigung vorliegen, die Kündigungsfrist müsste eingehalten werden.

Handelt es sich um eine "normale" Teilzeitbeschäftigung oder um "Teilzeit in Elternzeit"? In der Elternzeit hättest du nämlich Kündigungsschutz.

Arbeitslosengelt zu beziehen dürfte selbst in Deutschland schwer werden. Dazu müsstest du nämlich mindestens 15 Stunden pro Woche dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Wenn der Arbeitgeber nicht von sich aus eine Abfindung anbietet, müsstest du innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage einreichen. Ggf. einigt ihr euch dann in der Güteverhandlung auf eine Abfindung. Aber bei einem so geringen Stundenumfang und einer kurzen Betriebszugehörigkeit wird es kein großer Betrag sein.

Zum Auslandsbezug kann ich leider wenig sagen, wird aber sicher sehr kompliziert.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MartinaBe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Zeit und Mühe mir zu antworten. Ich werde verschiedene Quellen in dem Fall zu Rate ziehen, ggf sogar einen Fachanwalt.
Aber Danke für die Hinweise!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)

Deine Schilderung klingt, als wolle der AG aus betrieblichen Gründen kündigen. Kein Bedarf mehr an deiner Leistung. Jetzt dürfte es vom Wortlaut der Zusicherung abhängen, die er dir für die Zeit der Entsendung deines Mannes ins Ausland gegeben hat. Wenn diese Zusicherung für diese Zeit ausgesprochen ist, wird er dir nicht kündigen können. Aus dem Vertrag kommt er dann vielleicht mit Zahlung einer Entschädigung heraus.
Eine Abfindung wird aber kaum so hoch sein, dass sie für dich wirklich interessant sein könnte.
Ein Stilllegungsvertrag hilft dem AG; dir sichert dir (lediglich) zu, dass der Vertrag in einer gewissen Zukunft wieder aufleben kann. Das kann interessant sein - oder auch nicht so sehr.
Derzeit kannst du m.E. nur abwarten, ob die schriftliche Kündigung kommt.
ALG wird nicht infrage kommen, weil du dem deutschen Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung stehst von Ungarn aus.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Was haben wir?

Einen Arbeitsvertrag, der noch nich allzulange da ist, dieser wurde dann wegen des Auslandsaufenthalts des Mannes wohl in ein Home-Office Arbeitsverhältnis umgewandelt. Nunmehr ist keine Arbeit für die Frau mehr da. Eine betriebsbedingte Kündigung dürfte durchgehen, wenn sie richtig angepackt wird. Einen Anspruch auf einen Aufhebungsvertrag gibt es nicht. Und wie @blaubär schon schrieb, eine Abfindung bei der Kürze der Betriebsdauer, wenn es überhaupt eine geben sollte, ist uninteressant von der Höhe her.

Viel interessanter ist bei der Konstellation doch was anderes: Ihr kommt irgendwann nach Deutschland zurück. Wenn dann für Dich ein Arbeitsplatz wartet, oder Du die Nächste bist, die bei Bedarf eingestellt wird, dann ist das doch wirklich was wert. Ich würde eine Vereinbarung in der Richtung anpeilen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
MartinaBe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank an alle für die Antworten. Ich bekomme langsam ein Gefühl dafür, was nun richtig oder falsch ist.
Eine Frage hierzu hätte ich aber noch. Eine Bekannte empfahl mir in der Zeit doch noch Elternzeit zu nehmen. Ich habe tatsächlich noch mind. 1 Jahr übrig. Wäre das eine Möglichkeit lückenlos zu überbrücken oder schade ich meinem Arbeitgeber damit in irgendeiner Weise? Ich habe nämlich mit der Rentenkasse tel und die meinten um einen lückenlosen Schutz i. B. a. Erwerbsminderungsrente zu gewährleisten, wäre Arbeitslosigkeit und ALG sogar die bessere Alternative - vorausgesetzt ich erhalte welches. Das wird gerade bei der Agentur intern geprüft.

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