Kündigung während Krankheit / Verlängerung der Probezeit

14. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
krautundrübe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung während Krankheit / Verlängerung der Probezeit

Hallp,

ich habe vor zwei Tagenden unten stehenden Beitrag gepostet. Heute, zwei Tage später, habe ich im Briefkasten eine Kündigung von meinem Chef erhalten. Ich muss dazu sagen, dass ich krank geschrieben bin. Mein Arbeitgeber hat mich in seinem Glauben, dass die Verlängerung der Probezeit um weitere sechs Monate rechtens ist, innerhalb von 2 Wochen gekündigt.
Da ich davon ausgehe, dass diese Verlängerung unwirksam ist und ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht, gilt doch das Kündigungsschutzgesetz. Liege ich da richtig? Sollte ich mich totzdem beim Arbeitsamt melden?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

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BEITRAG VOM 12.09.2018

Guten Tag an alle Foristen,

ich habe eine Frage zum folgenden Sachstand:

ich bin seit Anfang Oktober 2017 als kaufmännischer Angestellter unbefristet mit einem halben Jahr Probezeit eingestellt worden. Ende März 2018 (nach dem halben Jahr Probezeit) hat mein Arbeitgeber mir eine Verlängerung der Probezeit um ein weiteres halbes Jahr angeboten. Ich habe der Verlängerung mit meiner Unterschrift zugestimmt. Das Schreiben an sich enthielt bereits einen Formfehler, da mein Arbeitgeber die Probezeit (Wortlaut) "um sechs Monate zum Ende Oktober 2018" verlängert. Wenn dieser Sachverhalt rechtens wäre, würde die Probezeit bereits Ende September 2018 enden.

In diversen Foren zum Thema Arbeitsrecht habe ich gelesen, dass die Verlängerung um weitere sechs Monate nicht rechtens ist. Ist es in diesem Fall richtig, dass sowohl ich, als auch mein Arbeitgeber eine Kündigungfrist von den im Vertrag geregelten 4 Wochen haben? Mein Chef könnnte mich zum jetzigen Zeitpunkt nicht innerhalb von zwei Wochen (wie es in der Probezeit üblich ist) kündigen??

Ich sehe mich seit dem April 2018 als unbefristet eingestellten Arbeitnehmer. Ist die Verlängerung der Probezeit sittenwidrig? Könnte ich meinen Arbeitgeber im schlimmsten Fall einer Kündigung seinerseits auf eine Abfindung verklagen?

zur Inforamtion: das Unternehmen hat mehr als 20 Mitarbeiter

Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
kraut&rübe

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von krautundrübe):
ich habe vor zwei Tagenden unten stehenden Beitrag gepostet.

Dann sollte man dort weiter schreiben.



Zitat (von krautundrübe):
Liege ich da richtig?

Was hat man denn an der dortigen Antwort nicht verstanden?



Zitat (von krautundrübe):
Sollte ich mich totzdem beim Arbeitsamt melden?

Zur Sicherheit sollte man das dem Arbeitsamt mit Zugangsnachweis melden.
Ist zwar unwahrscheinlich, das die Klage nicht zugunsten des Arbeitnehmers ausgeht, aber man weis ja nie.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

Wenn du dich gegen die Kündigung wehren willst, gehst du mit deiner Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht. Dafür hast du genau 3 Wochen Zeit ab Zustellung.
Die Kündigung ist entweder als ganze ungültig oder mindestens hinsichtlich des Zeitpunktes. Im ersten Fall bleibt dir der AV erhalten, im zweiten wird die Kündigungsfrist korrigiert.
Auf 'Abfindung verklagen' ist nicht möglich, weil es kein Recht auf Abfindung gibt. Klagen kannst du nur gegen die Kündigung selbst. Zu einer Abfindung kann es gleichwohl doch kommen, wenn der AG dich nicht zurückhaben will; dann kauft er dir sozusagen dein Recht ab (und dieses Recht wird dann also abgefunden).
Die Verlängerung der Probezeit wird zwar ohne Rechtsgrundlage sein und insofern ungültig oder auch rechtswidrig, aber 'sittenwidrig' passt nicht - ist eine andere Kategorie.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(670 Beiträge, 454x hilfreich)

Dann sollte man dort weiter schreiben. Mir scheint es sinnvoller, den alten Beitrag zu schließen, was ich dann gleich mal erledigen werde, und dieser hier bleibt offen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Ergänzung zur Antwort Nr. 2: Nach Ablauf der Kündigungsfrist müssen Sie auch dann nicht mehr zur Arbeit kommen, wenn Sie nicht mehr krankgeschrieben sind - irgendein "Anbieten der Arbeitskraft" ist nicht notwendig. Was die Abfindung anbelangt, würde ich mir nicht allzuviel versprechen - nach einem Jahr Beschäftigung können Sie da nicht sonderlich viel erwarten. Realistisch wäre eher dies (als Beispiel): Sie haben z. B. Mitte Oktober Güteverhandlung und einigen sich darin auf eine Kündigung zum 31. Oktober mit Freistellung bis dahin, d. h., den Oktober über hätten Sie bezahlt frei.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

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