Einen guten Abend ersteinmal.
Ich habe folgende Fragen/Probleme.
Ich bin seit Oktober letzten Jahres bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt und habe eine befristeten Vertrag bis November 2007. Seit einer Woche bin ich krank, Atest und Abmeldung wurde fristgerecht eingereicht. Nach meiner heutigen erneuten Untersuchung beim Arzt stellte sich heraus, das ich eine weitere Woche arbeitsunfähig sein würde. Als ich dies der Zeitarbeitsfirma mitteilte, sagte mir diese, das der Kunde, bei dem ich über die ZAF arbeitete, mich nicht mehr haben wolle und ich von Seiten der ZAF in den nächsten Tagen mit meiner Kündigung zu rechnen habe, bzw. diese schon auf dem Postweg sei.
Außerdem teilte man mir mit, das ich einen Kündigungsschutz über 4 Wochen hätte. Dazu kommen noch 11 Tage Urlaub.
Das übliche Überstundenkonto ist ebenfalls voll.
Meine Frage ist nun, ob es möglich ist, mich so einfach zu kündigen?
Was passiert mit meinen Urlaubstagen? Muss ich die während der vier Wochen nehmen ?
Ist es rechtens, mich während eines Zeitraums, für den ein Atest vorliegt, zu kündigen?
Habe ich irgendeinen Anspruch auf Entschädigung/andere Beschäfigung?
Erstmal vielen Dank im VOrraus, ich hoffe man kann es lesen und verstehen;).
Owei, das ist ja persönlich, bitte denkt euch für jedes ICH ein "Herr Mustermann"
MfG
pETERp
-- Editiert von peterp3 am 03.07.2007 23:02:43
-- Editiert von peterp3 am 03.07.2007 23:10:38
Kündigung während Krankheit (Zeitarbeit)
3. Juli 2007
Thema abonnieren
Frage vom 3. Juli 2007 | 23:00
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung während Krankheit (Zeitarbeit)
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#1
Antwort vom 3. Juli 2007 | 23:23
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
Hallo, eine Kündigung während Krankheit ist grundsätzlich möglich. Krankheit ist kein Kündigungsschutzgrund.
Ob sich eine Kündigungsschutzklage lohnt, kann ich nicht beurteilen. Die Firma wird damit argumentieren, dass sie ja keinen Einsatz mehr für dich hat, ob sie damit durchkommt ...
MfG
Und jetzt?
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