Hallo zusammen,
ich arbeite momentan in einem Unternehmen und bin noch in der Probezeit (diese dauert 6 Monate). Aufgrund einer Krankheit bin ich jetzt seit einer Woche bis zum 10.07.22 krankgeschrieben. Nun habe ich heute allerdings eine Kündigung bekommen zum 06.07.22., also während ich noch krankgeschrieben bin. Ist dies zulässig?
2. Zahlt nach dem Arbeitsverhältnis die Agentur für Arbeit das Krankengeld bis zur Vollendung der 6. Woche weiter?
Kündigung während Krankheit in Probezeit
22. Juni 2022
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Frage vom 22. Juni 2022 | 09:57
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung während Krankheit in Probezeit
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#1
Antwort vom 22. Juni 2022 | 11:00
Von
Status: Praktikant (587 Beiträge, 295x hilfreich)
#2
Antwort vom 22. Juni 2022 | 11:18
Von
Status: Unbeschreiblich (31908 Beiträge, 5623x hilfreich)
Ja. Das ist eine Kündigung innerhalb der Probezeit. Das ist zulässig.Zitatalso während ich noch krankgeschrieben bin. Ist dies zulässig? :
Der AG muss dir bis zum 6.7.22 Lohnfortzahlung leisten, wenn du schon länger als 4 Wochen dort beschäftigt bist.
Vom 7.7. bis 10.7. zahlt deine KK dir Krankengeld .... oder länger, falls du noch länger arbeitsunfähig bist. Die Bescheinigungen vom Arzt müssen zur KK geschickt werden.
Die Arbeitsagentur zahlt kein Krankengeld.
Du solltest dich jetzt ---arbeitsuchend-- bei der Arbeitsagentur melden.
---arbeitslos--- bist du erst ab 7.7.
Wer arbeitsunfähig/krank ist, erhält grundsätzlich kein ALG1 von der Arbeitsagentur.
Eventuell zahlt das Jobcenter ALG 2.
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#3
Antwort vom 22. Juni 2022 | 13:23
Von
Status: Weiser (16455 Beiträge, 9279x hilfreich)
Zitat:Nun habe ich heute allerdings eine Kündigung bekommen zum 06.07.22., also während ich noch krankgeschrieben bin. Ist dies zulässig?
Ja.
Das Märchen, dass man während einer Krankschreibung nicht gekündigt werden kann, ist nicht auszurotten.
(In der Schweiz gibt es eine Regelung, dass man bei einer Kündigung während der Krankschreibung die Kündigungsfrist erst ab Ende der Krankschreibung läuft, so dass unterm Strich die Kündigungsfrist um die Dauer der Krankschreibung verlängert wird - aber zulässig ist die Kündigung trotzdem.)
#4
Antwort vom 22. Juni 2022 | 15:38
Von
Status: Praktikant (587 Beiträge, 295x hilfreich)
ZitatDas Märchen, dass man während einer Krankschreibung nicht gekündigt werden kann, ist nicht auszurotten. :
Das mag an übereinstimmenden Darstellungen liegen, denen zufolge man auch und gerade in der Probezeit nicht wegen einer Krankschreibung gekündigt werden kann.
#5
Antwort vom 22. Juni 2022 | 16:56
Von
Status: Weiser (16455 Beiträge, 9279x hilfreich)
Man darf nicht wegen einer Krankschreibung gekündigt werden.
Aber in der Probezeit darf man grundlos gekündigt werden.
D.h. wenn der Arbeitgeber in der Probezeit kündigt, ohne einen Grund anzugeben, ist der Arbeitnehmer chancenlos. Wenn der Arbeitgeber kündigt, und als Grund die Krankschreibung nennt, ist der Arbeitgeber schön blöd.
#6
Antwort vom 22. Juni 2022 | 19:06
Von
Status: Praktikant (587 Beiträge, 295x hilfreich)
ZitatMan darf nicht wegen einer Krankschreibung gekündigt werden. :
Doch. Das hat der Autor des von mir verlinkten Artikels nur falsch verstanden.
#7
Antwort vom 22. Juni 2022 | 19:16
Von
Status: Unbeschreiblich (32812 Beiträge, 17246x hilfreich)
Das Märchen, dass man während einer Krankschreibung nicht gekündigt werden kann, ist nicht auszurotten. Nun ja - eine solche Regelung gab es halt früher in der DDR (§ 58(d) des Arbeitsgesetzbuches)...
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