Kündigung während Krankheit in Probezeit

22. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
willywonka8000
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung während Krankheit in Probezeit

Hallo zusammen,

ich arbeite momentan in einem Unternehmen und bin noch in der Probezeit (diese dauert 6 Monate). Aufgrund einer Krankheit bin ich jetzt seit einer Woche bis zum 10.07.22 krankgeschrieben. Nun habe ich heute allerdings eine Kündigung bekommen zum 06.07.22., also während ich noch krankgeschrieben bin. Ist dies zulässig?

2. Zahlt nach dem Arbeitsverhältnis die Agentur für Arbeit das Krankengeld bis zur Vollendung der 6. Woche weiter?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(587 Beiträge, 295x hilfreich)
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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31908 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von willywonka8000):
also während ich noch krankgeschrieben bin. Ist dies zulässig?
Ja. Das ist eine Kündigung innerhalb der Probezeit. Das ist zulässig.

Der AG muss dir bis zum 6.7.22 Lohnfortzahlung leisten, wenn du schon länger als 4 Wochen dort beschäftigt bist.
Vom 7.7. bis 10.7. zahlt deine KK dir Krankengeld .... oder länger, falls du noch länger arbeitsunfähig bist. Die Bescheinigungen vom Arzt müssen zur KK geschickt werden.

Die Arbeitsagentur zahlt kein Krankengeld.
Du solltest dich jetzt ---arbeitsuchend-- bei der Arbeitsagentur melden.
---arbeitslos--- bist du erst ab 7.7.
Wer arbeitsunfähig/krank ist, erhält grundsätzlich kein ALG1 von der Arbeitsagentur.
Eventuell zahlt das Jobcenter ALG 2.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9279x hilfreich)

Zitat:
Nun habe ich heute allerdings eine Kündigung bekommen zum 06.07.22., also während ich noch krankgeschrieben bin. Ist dies zulässig?

Ja.
Das Märchen, dass man während einer Krankschreibung nicht gekündigt werden kann, ist nicht auszurotten.
(In der Schweiz gibt es eine Regelung, dass man bei einer Kündigung während der Krankschreibung die Kündigungsfrist erst ab Ende der Krankschreibung läuft, so dass unterm Strich die Kündigungsfrist um die Dauer der Krankschreibung verlängert wird - aber zulässig ist die Kündigung trotzdem.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(587 Beiträge, 295x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9279x hilfreich)

Man darf nicht wegen einer Krankschreibung gekündigt werden.
Aber in der Probezeit darf man grundlos gekündigt werden.

D.h. wenn der Arbeitgeber in der Probezeit kündigt, ohne einen Grund anzugeben, ist der Arbeitnehmer chancenlos. Wenn der Arbeitgeber kündigt, und als Grund die Krankschreibung nennt, ist der Arbeitgeber schön blöd.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(587 Beiträge, 295x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Man darf nicht wegen einer Krankschreibung gekündigt werden.

Doch. Das hat der Autor des von mir verlinkten Artikels nur falsch verstanden.

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32812 Beiträge, 17246x hilfreich)

Das Märchen, dass man während einer Krankschreibung nicht gekündigt werden kann, ist nicht auszurotten. Nun ja - eine solche Regelung gab es halt früher in der DDR (§ 58(d) des Arbeitsgesetzbuches)...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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