Hallo,
wenn man mit über 50 Jahren in Kurzarbeit geht und dann 40% weniger Brutto hat, wie siehts dann mit dem Arbeitslosengeld bei Kündigung während der Kurzarbeit aus?
Wonach berechnet sich dann das Arbeitslosengeld? (Nicht Hartz4)
Vom normalen Brutto oder vom Brutto während der Kurzarbeit?
Vielen Dank!
Toasti
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Kündigung während Kurzarbeit
10. Mai 2010
Thema abonnieren
Frage vom 10. Mai 2010 | 11:25
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung während Kurzarbeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 10. Mai 2010 | 12:36
Von
Status: Richter (8410 Beiträge, 3772x hilfreich)
Deine Frage passt wahrscheinlich besser ins Unterforum ´´Sozialrecht´´
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#2
Antwort vom 10. Mai 2010 | 12:46
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 0x hilfreich)
ok, habs dort auch geschrieben. Danke.
Kann dann hier ggf. gelöscht werden.
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