Kündigung während Probezeit/Jahresurlaub schon genommen

25. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
Kerdo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung während Probezeit/Jahresurlaub schon genommen

Hallo!
Ich habe zum 01.05.2022 eine neue Stelle angetreten. Da der Sommerurlaub schon geplant war, werde ich für diesen alle mir zustehenden Urlaubstage nehmen.
Nun bin ich aber aus verschiedenen Gründen sehr sehr unglücklich bei meinem neuen Arbeitgeber und würde mich gerne nach dem Urlaub wieder auf Stellensuche begeben.
Wie ist das dann mit dem bereits genommenen Urlaub, wenn ich dieses Jahr noch eine neue Stelle finden würde?
Wie ist das mit der 14tägigen Kündigungsfrist während der Probezeit?

Vielen Dank für euren Input!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39729x hilfreich)

Zitat (von Kerdo):
Wie ist das dann mit dem bereits genommenen Urlaub, wenn ich dieses Jahr noch eine neue Stelle finden würde?

Der ist dann halt genommen.



Zitat (von Kerdo):
Wie ist das mit der 14tägigen Kündigungsfrist während der Probezeit?

Was konkret?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Kerdo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Der ist dann halt genommen


Müsste ich dann länger bleiben oder bekäme ich weniger Gehalt?

Wann wäre ich dann für den neuen AG verfügbar? Kündigungsfrist in der Probezeit sind ja 14 Tage, aber wenn da noch vorweg genommener Urlaub hinzukäme?

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#3
 Von 
Kerdo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Der ist dann halt genommen


Müsste ich dann länger bleiben oder bekäme ich weniger Gehalt?

Wann wäre ich dann für den neuen AG verfügbar? Kündigungsfrist in der Probezeit sind ja 14 Tage, aber wenn da noch vorweg genommener Urlaub hinzukäme?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39729x hilfreich)

Zitat (von Kerdo):
Müsste ich dann länger bleiben oder bekäme ich weniger Gehalt?

Warum sollte man?



Zitat (von Kerdo):
alle mir zustehenden Urlaubstage nehmen.

Zitat (von Kerdo):
wenn da noch vorweg genommener Urlaub

Ja was denn nun?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von Kerdo):
Da der Sommerurlaub schon geplant war, werde ich für diesen alle mir zustehenden Urlaubstage nehmen.
Nun bin ich aber aus verschiedenen Gründen sehr sehr unglückli
Ist der Urlaub schon durch den AG genehmigt?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 669x hilfreich)

Zitat (von Kerdo):
Wie ist das dann mit dem bereits genommenen Urlaub, wenn ich dieses Jahr noch eine neue Stelle finden würde?


Beim 3. Arbeitgeber im Jahr 2022 hat man fürs restliche Jahr nur einen Teilurlausbanspruch ( vielleicht noch 16 Tage, Jahresurlaub 37 Tage ). Der 3. Arbeitgeber kann Bescheinigungen vom Arbeitnehmer verlangen, wieviel Urlaub ihm für 2022 von bisherigen Arbeitgebern schon gewährt worden war.

Der 3. Arbeitgeber kann mit dem Arbeitnehmer vereinbaren, dass bei anderen Arbeitgebern schon genommener Erholungsurlaub den Urlaub des Arbeitnehmers kürzt ( Nach beliebiger Rechenvorschrift!! ) Die Regelung darf nur nicht dazu führen, dass der Arbeitnehmer dadurch nicht mindestens 20 Tage Urlaub ( bei einer 5- Tagewoche ) im Jahr 2022 haben wird.

RK

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
Beim 3. Arbeitgeber im Jahr 2022 ... im Jahr 2022 haben wird.

RK
Hat was mit der Frage des TE zu tun? .... Nichts!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10634 Beiträge, 4199x hilfreich)

Machen wir es simpel....

Gewährt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mehr Urlaub, als er sich während der Beschäftigungszeit "erarbeitet" hat, ist es das Risiko des Arbeitgebers.

Es muss weder "nachgearbeitet" werden, noch irgendetwas zurückgezahlt.

§5 Abs.3 BUrlG


Edit:

Das "irgendetwas" ist so pauschal nicht richtig, sollte Urlaubsgeld gezahlt worden sein, könnte dieses zurückgefordert werden.

-- Editiert von spatenklopper am 27.07.2022 15:43

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Kerdo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Ist der Urlaub schon durch den AG genehmigt?


Ja, aber ich hab mir die Tage in der kurzen Zeit natürlich noch nicht "erarbeitet", wie unten jemand schrieb...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39729x hilfreich)

Zitat (von Kerdo):
Ja, aber ich hab mir die Tage in der kurzen Zeit natürlich noch nicht "erarbeitet", wie unten jemand schrieb...

Und warum gibt man dann so eine
Zitat (von Kerdo):
werde ich für diesen alle mir zustehenden Urlaubstage nehmen.

Falschinformation?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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