Kündigung während Weiterbildung bei Kurzarbeit

29. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
go536421-63
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung während Weiterbildung bei Kurzarbeit

Hallo,

Corona bedingt bin ich in Kurzarbeit.
Ich möchte deswegen eine Weiterbildung über die Arbeitsagentur machen.
Was passiert, wenn ich während der Weiterbildung trotzdem gekündigt werden würde?
Kann ich dann, wenn ich arbeitslos werde, die Weiterbildung übers Amt fortführen?
Und müsste mein Chef dann die Kosten an die Arbeitsagentur zurückzahlen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119301 Beiträge, 39708x hilfreich)

Das dürfte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Versicherungsbedingungen / Nutzungsbedingungen liest. Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17335 Beiträge, 6461x hilfreich)

Zitat (von go536421-63):
Ich möchte deswegen eine Weiterbildung über die Arbeitsagentur machen.

In dem Vertrag darüber sollten doch alle Bedingungen erläutert sein, namentlich die Kostenfrag bzw. deren Träger. Ebenso, wie es weitergeht für den Fall einer Kündigung. Und wieso sollte dein Cheif resp. dein AG da mit drinhängen?

0x Hilfreiche Antwort

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