Kündigung während der Arbeitszeit

10. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
User123D4F7G9
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung während der Arbeitszeit

Guten Tag. Mir wurde heute während der Arbeitszeit die Kündigung mit sofortiger wirkung ausgesprochen.ich befand mich noch in der Probezeit. Angefangen habe ich am 18.11.2022 die Probezeit wurde auf 6 Monate festgelegt.
Ich persönlich habe mir nichts vorzuwerden immer pünktlich..immer bereit für Überstunden.gründe nannte man mir nicht.

Die Kündigu.ng in Schriftform habe ich mitbekommen meine Unterschrift auf der Kündigung habe ich verweigert

---> Hiermit kündigen wir das mir Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis während der Probezeit zum 6.6.2023 vorsorglich zum nächzulässigen Termin

Der Betriebsrat wurde zur Kündigung ordnungsgemäß angehört.

Bis zum ablauf der Kündigungsfrist werde ich unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von der Arbeitsleistung freigestellt. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche.

es wird darum gebten alle noch in meinem Besitz befindlichen Eigentum der Firma unverzüglich und vollständig herauszugeben. <---

Und das dazugehörige blablabla das es und leid tut

Mein Betriebsausweis musste ich vor Ort abgeben hab jetzt kein Zutritt mehr aufs Firmengelände.

Meine Arbeitskleidung habe ich natürlich noch zu Hause heißt ich kann der Firma noch nachrennen um meine Arbeitskleidung abzugeben da ich nicht mehr aufs Firmengelände komme.

Ist die Küdigung in Schriftform so rechtlich ok oder gibs Punkte die strittig sind..wie gesagt meine Unterschrift habe ich verweigert auf der Kündigung ist die Kündigung somit trotzdem Wirksam?

Was heißt unwiderruflich von der Arbeitsleistung freigestellt... Morgen nicht mehr zum Arbeitsantritt oder sollte ich trotzdem noch zum morgigen regulären Arbeitsbeginn zur Firma mit Anmeldung beim Pförtner?








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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bostonxl
Status:
Master
(4841 Beiträge, 800x hilfreich)

Zitat (von User123D4F7G9):
Ist die Küdigung in Schriftform so rechtlich ok
Ja.

Zitat (von User123D4F7G9):
wie gesagt meine Unterschrift habe ich verweigert auf der Kündigung ist die Kündigung somit trotzdem Wirksam?
Selbstverständlich.

Zitat (von User123D4F7G9):
Was heißt unwiderruflich von der Arbeitsleistung freigestellt... Morgen nicht mehr zum Arbeitsantritt oder sollte ich trotzdem noch zum morgigen regulären Arbeitsbeginn zur Firma mit Anmeldung beim Pförtner?
Ab sofort musst Du nicht mehr arbeiten gehen, erhältst aber Dein Gehalt.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(28181 Beiträge, 5137x hilfreich)

Zitat (von User123D4F7G9):
gründe nannte man mir nicht.
Ist in der Probezeit nicht erforderlich. Den Erhalt der schriftlichen Kündigung muss man nicht bestätigen.
Zitat (von User123D4F7G9):
Ist die Küdigung in Schriftform so rechtlich ok
Ja. Eine Probezeitkündigung ist sehr oft rechtlich nicht angreifbar. Der AG hat kurz vor Probezeit-Ende gekündigt. Zum 6.6. (4 Wochen) ist vermutlich im AV/Tarifvertrag so vereinbart.

Zitat (von User123D4F7G9):
Was heißt unwiderruflich von der Arbeitsleistung freigestellt.
d.h. Ab morgen hast du frei.
Zitat (von User123D4F7G9):
oder sollte ich trotzdem
Nö, aber du könntest morgen früh beim Pförtner deine Arbeitskleidung gegen Quittung abgeben.

Das wars zunächst. Ob die Schlussabrechnung korrekt ist, siehst du ca 6.6.
---> arbeitslos und arbeitsuchend melden <---

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
mike_b
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von User123D4F7G9):
Der Betriebsrat wurde zur Kündigung ordnungsgemäß angehört.


Ergänzend zu den anderen Beiträgen: Wenn kein spezialgelagerter Sonderfall vorliegt, dann muss der BR bei einer Kündigung in der Probezeit nicht einmal angehört werden.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Wissender
(15829 Beiträge, 6027x hilfreich)

Zitat (von User123D4F7G9):
trotzdem wirksam?

Ja, du hättest nur den Empfang bestätigt, denn eine Kündigung bedarf nicht der Zustimmen des anderen. Dass du dir nicht vorzuwerfen hast und dir nichts vorzuwerfen ist, ist nicht die Voraussetzung für eine Kündigung - es kann da 'ne Menge Gründe geben, die rein nichts mit dir zu tun haben müssen.
Es mag kränken, dass man dir Ausweis, Schlüssel und sonst was abnimmt, aber da musst du durch. Du bist ab sofort frei, dir einen neuen Job zu suchen, und musst nicht warten bis zum Ende der K-Frist.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36614 Beiträge, 13620x hilfreich)

Letztlich muss der Arbeitgeber doch die BR-Mitglieder für das Ehrenamt freistellen, d.h. die Ausübung während der Arbeitszeit ermöglichen. Wie kann es da zu Mehrarbeit kommen?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Wissender
(15829 Beiträge, 6027x hilfreich)

@wirdwerden
... hast du soeben im falschen Thread geantwortet? Deine Antwort passt doch zu der schwangeren BR-Frau, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111103 Beiträge, 38550x hilfreich)

Zitat (von User123D4F7G9):
heißt ich kann der Firma noch nachrennen um meine Arbeitskleidung abzugeben da ich nicht mehr aufs Firmengelände komme.

Keine Ahnung, wie man zu der Theorie kommt. Dazu ist es ja nicht mal nötig, dass man bis vor das Firmengelände zu kommt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
User123D4F7G9
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

]Du bist ab sofort frei, dir einen neuen Job zu suchen, und musst nicht warten bis zum Ende der K-Frist

Sind Sie sich da sicher? .Ich bin doch noch beim alten Arbeitgeber bis 6.6.2023 unter anderem Krankenversichert.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(758 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von mike_b):
Ergänzend zu den anderen Beiträgen: Wenn kein spezialgelagerter Sonderfall vorliegt, dann muss der BR bei einer Kündigung in der Probezeit nicht einmal angehört werden.


Doch. Auch in der Probezeit muss der Betriebsrat angehört werden denn sonst wäre die Kündigung unwirksam. § 102 BetrVG spricht ausdrücklich von jeder Kündigung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5368 Beiträge, 2455x hilfreich)

Zitat (von User123D4F7G9):
Sind Sie sich da sicher?


Ja. Du darfst mehrere Jobs gleichzeitig haben.

Zitat (von User123D4F7G9):
Ich bin doch noch beim alten Arbeitgeber bis 6.6.2023 unter anderem Krankenversichert.


Nein, du bist bei deiner Krankenkasse versichert. Und dein alter AG führt bis zum 6.6. noch (prozenntual) Beiträge ab. Wenn du jetzt noch einen neuen AG dazu bekommst, führt der ebenfalls Beiträge ab.

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