Guten Tag. Mir wurde heute während der Arbeitszeit die Kündigung mit sofortiger wirkung ausgesprochen.ich befand mich noch in der Probezeit. Angefangen habe ich am 18.11.2022 die Probezeit wurde auf 6 Monate festgelegt.
Ich persönlich habe mir nichts vorzuwerden immer pünktlich..immer bereit für Überstunden.gründe nannte man mir nicht.
Die Kündigu.ng in Schriftform habe ich mitbekommen meine Unterschrift auf der Kündigung habe ich verweigert
---> Hiermit kündigen wir das mir Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis während der Probezeit zum 6.6.2023 vorsorglich zum nächzulässigen Termin
Der Betriebsrat wurde zur Kündigung ordnungsgemäß angehört.
Bis zum ablauf der Kündigungsfrist werde ich unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von der Arbeitsleistung freigestellt. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche.
es wird darum gebten alle noch in meinem Besitz befindlichen Eigentum der Firma unverzüglich und vollständig herauszugeben. <---
Und das dazugehörige blablabla das es und leid tut
Mein Betriebsausweis musste ich vor Ort abgeben hab jetzt kein Zutritt mehr aufs Firmengelände.
Meine Arbeitskleidung habe ich natürlich noch zu Hause heißt ich kann der Firma noch nachrennen um meine Arbeitskleidung abzugeben da ich nicht mehr aufs Firmengelände komme.
Ist die Küdigung in Schriftform so rechtlich ok oder gibs Punkte die strittig sind..wie gesagt meine Unterschrift habe ich verweigert auf der Kündigung ist die Kündigung somit trotzdem Wirksam?
Was heißt unwiderruflich von der Arbeitsleistung freigestellt... Morgen nicht mehr zum Arbeitsantritt oder sollte ich trotzdem noch zum morgigen regulären Arbeitsbeginn zur Firma mit Anmeldung beim Pförtner?
Kündigung während der Arbeitszeit
10. Mai 2023
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Frage vom 10. Mai 2023 | 16:41
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung während der Arbeitszeit
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#1
Antwort vom 10. Mai 2023 | 16:53
Von
Status: Master (4841 Beiträge, 800x hilfreich)
Ja.ZitatIst die Küdigung in Schriftform so rechtlich ok :
Selbstverständlich.Zitatwie gesagt meine Unterschrift habe ich verweigert auf der Kündigung ist die Kündigung somit trotzdem Wirksam? :
Ab sofort musst Du nicht mehr arbeiten gehen, erhältst aber Dein Gehalt.ZitatWas heißt unwiderruflich von der Arbeitsleistung freigestellt... Morgen nicht mehr zum Arbeitsantritt oder sollte ich trotzdem noch zum morgigen regulären Arbeitsbeginn zur Firma mit Anmeldung beim Pförtner? :
#2
Antwort vom 10. Mai 2023 | 17:11
Von
Status: Unbeschreiblich (28181 Beiträge, 5137x hilfreich)
Ist in der Probezeit nicht erforderlich. Den Erhalt der schriftlichen Kündigung muss man nicht bestätigen.Zitatgründe nannte man mir nicht. :
Ja. Eine Probezeitkündigung ist sehr oft rechtlich nicht angreifbar. Der AG hat kurz vor Probezeit-Ende gekündigt. Zum 6.6. (4 Wochen) ist vermutlich im AV/Tarifvertrag so vereinbart.ZitatIst die Küdigung in Schriftform so rechtlich ok :
d.h. Ab morgen hast du frei.ZitatWas heißt unwiderruflich von der Arbeitsleistung freigestellt. :
Nö, aber du könntest morgen früh beim Pförtner deine Arbeitskleidung gegen Quittung abgeben.Zitatoder sollte ich trotzdem :
Das wars zunächst. Ob die Schlussabrechnung korrekt ist, siehst du ca 6.6.
---> arbeitslos und arbeitsuchend melden <---
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#3
Antwort vom 10. Mai 2023 | 17:23
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDer Betriebsrat wurde zur Kündigung ordnungsgemäß angehört. :
Ergänzend zu den anderen Beiträgen: Wenn kein spezialgelagerter Sonderfall vorliegt, dann muss der BR bei einer Kündigung in der Probezeit nicht einmal angehört werden.
#4
Antwort vom 10. Mai 2023 | 17:29
Von
Status: Wissender (15829 Beiträge, 6027x hilfreich)
Zitattrotzdem wirksam? :
Ja, du hättest nur den Empfang bestätigt, denn eine Kündigung bedarf nicht der Zustimmen des anderen. Dass du dir nicht vorzuwerfen hast und dir nichts vorzuwerfen ist, ist nicht die Voraussetzung für eine Kündigung - es kann da 'ne Menge Gründe geben, die rein nichts mit dir zu tun haben müssen.
Es mag kränken, dass man dir Ausweis, Schlüssel und sonst was abnimmt, aber da musst du durch. Du bist ab sofort frei, dir einen neuen Job zu suchen, und musst nicht warten bis zum Ende der K-Frist.
#5
Antwort vom 10. Mai 2023 | 18:10
Von
Status: Unbeschreiblich (36614 Beiträge, 13620x hilfreich)
Letztlich muss der Arbeitgeber doch die BR-Mitglieder für das Ehrenamt freistellen, d.h. die Ausübung während der Arbeitszeit ermöglichen. Wie kann es da zu Mehrarbeit kommen?
wirdwerden
#6
Antwort vom 10. Mai 2023 | 19:01
Von
Status: Wissender (15829 Beiträge, 6027x hilfreich)
@wirdwerden
... hast du soeben im falschen Thread geantwortet? Deine Antwort passt doch zu der schwangeren BR-Frau, oder?
#7
Antwort vom 10. Mai 2023 | 19:17
Von
Status: Unbeschreiblich (111103 Beiträge, 38550x hilfreich)
Zitatheißt ich kann der Firma noch nachrennen um meine Arbeitskleidung abzugeben da ich nicht mehr aufs Firmengelände komme. :
Keine Ahnung, wie man zu der Theorie kommt. Dazu ist es ja nicht mal nötig, dass man bis vor das Firmengelände zu kommt ...
#8
Antwort vom 23. Mai 2023 | 13:57
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
]Du bist ab sofort frei, dir einen neuen Job zu suchen, und musst nicht warten bis zum Ende der K-Frist
Sind Sie sich da sicher? .Ich bin doch noch beim alten Arbeitgeber bis 6.6.2023 unter anderem Krankenversichert.
#9
Antwort vom 23. Mai 2023 | 14:04
Von
Status: Praktikant (758 Beiträge, 227x hilfreich)
ZitatErgänzend zu den anderen Beiträgen: Wenn kein spezialgelagerter Sonderfall vorliegt, dann muss der BR bei einer Kündigung in der Probezeit nicht einmal angehört werden. :
Doch. Auch in der Probezeit muss der Betriebsrat angehört werden denn sonst wäre die Kündigung unwirksam. § 102 BetrVG spricht ausdrücklich von jeder Kündigung.
#10
Antwort vom 23. Mai 2023 | 22:59
Von
Status: Junior-Partner (5368 Beiträge, 2455x hilfreich)
ZitatSind Sie sich da sicher? :
Ja. Du darfst mehrere Jobs gleichzeitig haben.
ZitatIch bin doch noch beim alten Arbeitgeber bis 6.6.2023 unter anderem Krankenversichert. :
Nein, du bist bei deiner Krankenkasse versichert. Und dein alter AG führt bis zum 6.6. noch (prozenntual) Beiträge ab. Wenn du jetzt noch einen neuen AG dazu bekommst, führt der ebenfalls Beiträge ab.
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