Kündigung während der Probezeit, keine Kündigungsfrist dafür im Vertrag.

15. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
dibadibadu
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung während der Probezeit, keine Kündigungsfrist dafür im Vertrag.

Hallo,

Ich möchte mein derzeitiges Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit kündigen. Unter §1 steht neben der Berufsbezeichnung dass eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart wird, allerdings nichts über die dann geltende Kündigungsfrist. Unter §11 ist vermerkt, dass die Kündigungsfrist 6 Monate zum 15. oder Ende des Kalendermonats gekündigt werden kann und die Kündigung der Schriftform bedarf, aber wieder keine Erläuterung über die Kündigungsfrist in der Probezeit. Meine Frage ist nun, gilt dann die gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Wochen, da im Vertrag festgehalten ist dass eine 6monatige Probezeit besteht oder nicht? Ein halbes Jahr Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit wäre ja unsinnig, sowohl für mich als auch für den AG wenn er mich loshaben wollen würde oder?

Danke im Voraus für die Antworten und liebe Grüße.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31888 Beiträge, 5621x hilfreich)

Zitat (von dibadibadu):
Meine Frage ist nun, gilt dann die gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Wochen,
Ja, also nach der gesetzlichen Regelung.
Daran würde sich auch der AG halten, wenn der während der Probezeit kündigt.
Meist gibts einen Hinweis auf *gesetzliche Regelungen*.

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#2
 Von 
dibadibadu
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider hat er sich diesbezüglich sehr kurz gehalten, er beruft sich auf die gesetzlichen Regelungen nur auf die außerordentliche Kündigung, sonst leider nicht. Das hat mich etwas verwirrt, deine Antwort beruhigt mich, vielen Dank!


-- Editiert von dibadibadu am 15.01.2020 12:52

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#3
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Was steht denn in einem gegebenenfalls anzuwenden Tarifvertrag hinsichtlich einer Kündigung innerhalb einer vereinbarten Probezeit aus?

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#4
 Von 
dibadibadu
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der AG ist nicht tarifgebunden.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von dibadibadu):
Der AG ist nicht tarifgebunden.


Sofern auch keine Allgemeinverbindlichkeitserklärung einer Tarifvertrages oder eine Bezugnahme auf einen Tarifvertrag mit einer anderslautenden Regelung vorliegt, gilt § 622 Absatz § BGB. Hiernach kann das Arbeitsverhältnis in der Probezeit mit einer Frist von zwei Wochen aufgekündigt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
dibadibadu
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein das liegt beides nicht vor. Vielen Dank für die Antworten! Sie haben mir sehr geholfen.

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