Guten Tag,
meine Frau ist seit 06.08.2003 Lehrerin (unbefristet; BAT-W), mit ganz normaler 6-monatiger Probezeit.
Bereits während des Vorstellungsgespräches hat sie den Wunsch geäußert, eine halbe Stelle annehmen zu wollen. Nun, man hat ihr "leider" nur eine volle Stelle angeboten. Um zum Schuljahreshalbjahr einen Antrag auf Reduzierung der Arbeitszeit zu stellen, müßte der jetzt langsam beim Schulamt vorgelegt werden.
Frage: Ist das sinnvoll? Riskiert sie da nicht, dass sie ´rausgeschmissen wird ohne Begründung. Sollte man sich in der Probezeit nicht eher ruhig verhalten und die Klappe halten?
Kann einem denn überhaupt ohne Grund innerhalb der Probezeit gekündigt werden?
Danke für die Antwort(en) schon im Voraus.
Kai
Kündigung während der Probezeit - eher ruhig verhalten und die Klappe halten?
28. Oktober 2004
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Frage vom 28. Oktober 2004 | 09:42
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung während der Probezeit - eher ruhig verhalten und die Klappe halten?
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#1
Antwort vom 28. Oktober 2004 | 14:25
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8069x hilfreich)
Innerhalb der Probezeit kann meines Wissens ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Hat Ihre Frau denn mal mit dem Schuldirektor geredet, wie der einer eventuellen Verringerung der Stunden gegenüber eingestellt ist? Wenn sie da merkt, sie beißt auf Granit, würde ich den Antrag auf Stundenreduzierung auf später verschieben. Auch wenn im öffentlichen Dienst meistens nicht so schnell gefeuert wird, sollte man inzwischen vorsichtig sein.
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