Kündigung während der Probzeit / befristeter Arbeitsvertrag

18. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
Sugar432
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung während der Probzeit / befristeter Arbeitsvertrag

Guten Tag,

ich befinde mich nach einem Jobwechsel in der Probezeit bei meinem aktuellen Arbeitgeber. Dort habe ich einen auf 12 Monate befristeten Vertrag unterschrieben.

Den Job möchte ich nun während der Probezeit kündigen. Im Arbeitsvertrag ist die gesetzl. Kündigungsfrist für die Probezeit vereinbart. Ich bekomme zur ges. Kündigungsfrist aber unterschiedliche Auskünfte. Einmal, dass sie 14 Kalendertage umfasst, andere Male 14 Tage zum Monatsende oder dem 15. eines Monats. Was ist denn nun für die gesetzl. Kündigungsfrist in der Probezeit wirklich enzuhalten?

Und gibt es eine Möglichkeit die Kündigungsfrist zu verkürzen?

Viele Grüße ins Forum

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Was ist denn nun für die gesetzl. Kündigungsfrist in der Probezeit wirklich enzuhalten? Variante 1: 14 Tage zu jedem beliebigen Termin.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

Ganz klar2 Wochen gleich 14 Tage:

Zitat (von §622 BGB):
(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Verkürzen geht über einen Aufhebungsvertrag, allerdings muss der AG dabei mitspielen, während die Kündigung (d)eine einseitige Willenserklärung bedeutet.

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