Kündigung während der Schwangerschaft

12. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
markus1961
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung während der Schwangerschaft

Hallo Miteinander,

also ich bin in der 16. Woche Schwanger und arbeite seit dem 01.07.2009 im Außendienst, bin noch in der Probezeit. Mein Chef weis auch das ich Schwanger bin. Kann mein Chef mich Kündigen weil ich ja in der Probezeit bin oder wie geht das. Ich habe einen Befristeten Arbeitsvertrag für ein Jahr. Oder wie funktioniert das mit der Freistellung. Muss er dann für mich zahlen oder zahlt mich die Krankenkasse?

Ich bitte dringend um HILFE.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

was das Thema Kündigung angeht siehe auch § 9 MuschG

Mutterschutzgesetz

die Kündigung wäre unzulässig, deine weiteren fragen kann ich leider nicht beantworten



-- Editiert am 12.10.2009 13:54

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... also: kündigung während der schwangerschaft und im mutterschutz ist nicht drin. auch nicht in der probezeit. wie sich das jetzt ausgeht mit deiner schwangerschaft und der befristung, musst du selbst ausrechnen - jedenfalls verlängert schwangerschaft einen befristeten av nicht.
mit 'freistellung' meinst du vmtl. das beschäftigungsverbot vor und nach dem geburtstermin. da bekommst du ganz normal mutterschaftsgeld.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Der AG kann Dir nicht kündigen. Wenn die Schwangerschaft normal, d.h. problemlos verläuft, dann musst Du bis 6 Wochen vor der Geburt arbeiten. Für die letzten 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt hast Du Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe des durchschnittlichen Nettolohnes der letzten 3 Monate.

Nach dem Ende der Mutterschaftsfrist kannst Du die kurze Zeit bis zum Auslaufen des Vertrages wieder arbeiten oder alternativ Elternzeit nehmen.

Unabhängig davon, ob Du wieder arbeiten gehst oder Elternzeit nimmst, endet Dein Arbeitsvertrag zum 30.06.2010, sofern er von Deinem Arbeitgeber nicht verlängert wird.

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