Hallo,
wir möchten einem Arbeitnehmer die Kündigung aussprechen.
Wie können wir dieses rechtskräftig vollziehen?
Sachverhalt:
Seit längerer Zeit ist die Arbeitsleistung des AN nicht mehr zufriedendstellend und nachdem die Probezeit von 6 mon. ausgelaufen ist und das Arbeitsverhältniss (folg.:AV) nun von einem befristeten AV in ein unbefristetes AV geändert wurde bekamen wir eine Krankmeldung wegen Rückenproblemen. Wir müssen hierbei erwähnen, das es sich um unseren Betrieb um ein Bauunternehmen handelt und der AN erst das 26 Lebensjahr erreicht hat und sich damit für uns eine negative Arbeitsprognose stellt. Da unser Betrieb erst am Anfang steht und wir nicht mehr als 3 AN beschäftigt haben sind wir, um unsere Aufträge termingerecht bearbeiten können auf jeden AN angewiesen. Desweiteren wird durch längerfristige Erkrankungen der AN die Kapitaldecke natürlich nicht größer, sondern schwindet vielmehr. Das heißt, das diese Erkrankung unsere Existenz gefährden könnte.
Für Informationen danken wir schon im vorraus.
mfg SP
Kündigung während einer Krankheit - Wie gehen wir am besten vor?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hey SP,
Kündigen während einer Krankheit ist tabu. Die Lohnfortzahlung steht ihm zu, ist doch aber begrenzt auf sechs Wochen und du erhältst doch durch die Umlagen, je vereinbarten Anteil 60,70,80%, einen Großteil zurück an den Lohnkosten. Somit ist der Schaden maximum 40 %.
Die momentane Arbeit kann durch Mitarbeiter einer Personal-Service-Agentur vom Arbeitsamt aufgefangen werden. Anrufen und einen kompetenen Ersatz anfordern. Die Stundensätze sind ok.
Gab es vorher schon mal eine schriftliche Abmahnung, oder wurde er auf seine schwache Leistung hingewiesen? Meist hilft ein klares und deutliches Gespräch. So sieht die Lage aus, das verlangen wir als Arbeitgeber, das hast du zu bringen als Arbeitnehmer, oder wir müssen uns trennen.
Wenn die klare Ansage nicht half, muss wirklich eine Trennung erfolgen.
Und noch eins!
Eine weitere Lohnfortzahlung von 6 Wochen, wird bei einer erneuten AU, innerhalb von 6 Monaten, wegen demselben Krankheitsbild nicht fällig.
Gruß Simbi
Ich muss Simbi widersprechen. Natürlich kann man während einer Krankheit kündigen. Die Krankheit darf aber nicht der Kündigungsgrund sein. Die Krankheit als Kündigungsgrund ist nur dann zulässig, wenn keine Besserung in Sicht ist.
Und bei bis zu 5 Mitarbeitern (ab 2004 10 Mitarbeiter) gilt auch der Kündigungschutz nicht.
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In der Kündigung müssen keine Gründe für die Kündigung angegeben werden und das Kündigungsschutzgesetz greift nicht ein. Somit bestehen nicht die geringsten arbeitsrechtlichen Bedenken, trotz Ablauf der Probezeit gem. den Vorschriften des maßgeblichen Tarifvertrages (Baugewerbe) zu kündigen
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