Kündigung während krankschreibung

18. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
Adidas42
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 7x hilfreich)
Kündigung während krankschreibung

Seit 31.10.2011 habe ich ein Teilzeitjob bei einer Firma als Fahrer (25Std/Woche). Ich habe dort ein unbefristeter Vertrag.

Am 16.08.2012 habe ich etwas Stress mit meinem Chef gehabt, der Tag hat sowas von beschissen begonnen bei mir!

Etwas später wo ich unterwegs am fahren war, habe ich mich wirklich krank gefühlt; schwindel, rückenschmerzen,...alles auf ein mal.

Trotzdem beim Feierabend bin ich zu meinem Chef gegangen und wir haben miteinander über das misverständnis ganz in ruhe gesprochen ohne zu darüber zu streiten ohne nichts.

Allerdings zum Schluß habe ich zu ihn gesagt das es mir nicht gut ging und wollte ich ich zum Arztz fahren,

Ich bin tatsätlich vom Arbeit direkt zum Arzt gefahren, der Arzt hat mich für eine woche krank geschrieben und sagt mir: ich soll schmerz tabletten nehmen und für paar tage zu hause bleiben.

Gleichen Tag 16.08.12 Krankenschein zum Arbeitgeber geschicket. Am 18.08.12 habe ich fristlos außerordnlich Kündigung mit Datum vom 17.08.12 bekommen.

Bitte sagt mir was ich jetzt machen soll.Geld für Rechtsanwalt habe ich auch nicht. Bitte euch um Hlife und danke im voraus!


-- Editiert Adidas42 am 18.08.2012 17:06

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Gegen fristlose Kündigungen sollte man immer vorgehen. Die Folgen sind hier erheblich.


Hierzu ist Klage beim Arbeitsgericht zu erheben. Das können Sie auch ohne Anwalt. Die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts ist Ihnen dabei behilflich.

quote:
Allerdings zum Schluß habe ich zu ihn gesagt das es mir nicht gut ging und wollte ich ich zum Arztz fahren,


Wenn das in dieser Form abgelaufen ist, kann damit keine Kündigung begründet werden.

Was hier zwischen Ihnen und Ihrem Chef vorgefallen ist, ist jedoch über die bzgl. der Frage ob eine fristlose Kdg. rechtens ist, entscheidend.
Wenn man beispielsweise durch Drohung mit einer Krankheit einen Tag Urlaub erreichen wollte, kann das durchaus die Kdg. rechtfertigen, so etwas ist in der Regel ein Grund für eine fristlose Kündigung.

Näheres hier:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Ausserordentlich.html#tocitem6


Ob eine fristgerechte gerechtfertigt ist, ist auch von der Anzahl der MA im Betrieb abhängig. Sind hier nicht mehr als 10 MA (in Vollzeit, Teilzeit zählt anteilig) beschäftigt, dürfte eine ordentliche fristgerechte immer möglich sein.

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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#2
 Von 
Adidas42
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 7x hilfreich)

Erst mal vielen Dank für ihren Antwort!

Das betrieb hat viel mehr als 10 MA.

quote:
Allerdings zum Schluß habe ich zu ihn gesagt das es mir nicht gut ging und wollte ich ich zum Arztz fahren.

Das war wirklich so und das Gespräch war ganz in ruhe, erst zum schluss dass ich zu ihm was vom Arzt gesagt habe und ohne Drohung ohne nichts.

Ich mache mich ja auch sorgen genau um diese Punkt: er ist so zu sagen nur unser Vorarbeiter in diesem Standort, Chef die für wichtige Entscheidungen, Beispiel Kündigungen usw sitz gans wo anderes. Deswegen bin ich auch davon aus gegangen das er das alles irgendwie anderes weitergleitet, und darum unser Chef hat sich für Kündigung enschieden glaube ich.

Wenn er dann sagt das ich doch mit kankmeldung gedröht habe? . Das Gespräch hat draussen statt gefunden, es war niemand anderes dabei. Was wäre dann?

Danke im Voraus!


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""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wenn er dann sagt das ich doch mit kankmeldung gedröht habe? . Das Gespräch hat draussen statt gefunden, es war niemand anderes dabei. Was wäre dann? <hr size=1 noshade>


Das Ergebnis kann man in der Regel nicht vorhersagen. Die Gerichte sollten bei solchen Zeugenaussage eines Angestellten auch immer die Nähe dieses zum AG berückschtigen.

Prinzipiell müssten Sie auch gemäß Beschlus des Bundesarbeitsgerichts vom 22. 5. 2007 - 3 AZN 1155/06 - auch in eigener Sache auch aussagen können.

In der Praxis nutzen die Arbeits-Richter diese angebliche "Beweisnot" aus, um die Parteien zu einer "gütigen" Einigung zu bringen, die in der Regel bedeutet: Betriebsbedingte Kdg. mit Abfindung, was vermutlich auch das sinnvollste in solchen Situationen ist.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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