Kündigung wann letzter Tag?

7. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
lenusik2401
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Kündigung wann letzter Tag?

Am 25.04.2016 bin ich eine neue Stelle angetreten. Heute habe ich eine Kündigung gekriegt, wo steht: "hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit fristgerecht mit Ablauf des 10.05.2016, hilfsweise fristgemäß zum nächst möglichsten Termin." Muss ich dann an dem 9. und 10. noch arbeiten gehen oder wäre dann der 6 mein letzter Tag?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von lenusik2401):
Muss ich dann an dem 9. und 10. noch arbeiten gehen oder wäre dann der 6 mein letzter Tag?

da dir zum Ablauf des 10.05 gekündigt wurde, musst du bis dahin noch arbeiten gehen.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Was steht in deinem Arbeitsvertrag?

Normalerweise beträgt die Kündigungsfrist in der Probezeit zwei Wochen.

Du kannst keine Kündigung am 07.05.2016 zum 10.05.2016 bekommen.

" hilfsweise fristgemäß zum nächst möglichsten Termin "

Demnach wäre theoretisch dein letzter Arbeitstag der 21.05.2016 .


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#3
 Von 
lenusik2401
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Mein Kündigungsfrist ist in der Probezeit während des ersten Beschäftigungsmonats zwei Werktage.

Zitat (von charlyt4):
.
Was steht in deinem Arbeitsvertrag?
Normalerweise beträgt die Kündigungsfrist in der Probezeit zwei Wochen.
Du kannst keine Kündigung am 07.05.2016 zum 10.05.2016 bekommen.
" hilfsweise fristgemäß zum nächst möglichsten Termin "
Demnach wäre theoretisch dein letzter Arbeitstag der 21.05.2016 .

gruß charly

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#4
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Wer ist dein Arbeitgeber?

Zeitarbeit?



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#5
 Von 
lenusik2401
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja.

Zitat (von charlyt4):
Wer ist dein Arbeitgeber?
Zeitarbeit?


gruß charly

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#6
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.
Dann wäre jetzt nur noch die Frage ob der Sonntag mitgezählt wird.
In meinen Augen ja, dann wäre Montag der 9.05.2016 dein letzter Arbeitstag.

Man müsste den Tarifvertrag ansehen.
Wird in deinem Arbeitsvertrag auf einen Tarifvertrag bezug genommen?
Und wenn ja auf welchen?



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lenusik2401
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

iGZ/DGB steht für den Tarifvertrag der angewendet wird.

Zitat (von charlyt4):
.
Dann wäre jetzt nur noch die Frage ob der Sonntag mitgezählt wird.
In meinen Augen ja, dann wäre Montag der 9.05.2016 dein letzter Arbeitstag.
Man müsste den Tarifvertrag ansehen.
Wird in deinem Arbeitsvertrag
auf einen Tarifvertrag bezug genommen?
Und wenn ja auf welchen?


gruß charly

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat:
Dann wäre jetzt nur noch die Frage ob der Sonntag mitgezählt wird.
In meinen Augen ja, dann wäre Montag der 9.05.2016 dein letzter Arbeitstag.


Wenn die Frist 2 WERKtage beträgt, wird der Sonntag nicht mitgezählt.

Mal davon abgesehen ist es eh egal, weil wenn zum Ablauf des 10.5. fristgerecht gekündigt wird, muss am 10.5. noch gearbeitet werden, egal ob eine kürzere Frist möglich gewesen wäre oder nicht.
Die hilfsweise Kündigung tritt nur in Kraft, wenn die Hauptkündigung aus irgendeinem Grund nicht greift.

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#9
 Von 
Sep87
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 17x hilfreich)

Hier der Tarifvertrag:
https://www.ig-zeitarbeit.de/system/files/2015/2015-09-09_igz-dgb-tarifwerk_2013-2016_0.pdf

Dort steht alles drin. Wenn er dich nicht freistellt, musst du bis dahin arbeiten.

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