Am 25.04.2016 bin ich eine neue Stelle angetreten. Heute habe ich eine Kündigung gekriegt, wo steht: "hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit fristgerecht mit Ablauf des 10.05.2016, hilfsweise fristgemäß zum nächst möglichsten Termin." Muss ich dann an dem 9. und 10. noch arbeiten gehen oder wäre dann der 6 mein letzter Tag?
Kündigung wann letzter Tag?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatMuss ich dann an dem 9. und 10. noch arbeiten gehen oder wäre dann der 6 mein letzter Tag? :
da dir zum Ablauf des 10.05 gekündigt wurde, musst du bis dahin noch arbeiten gehen.
.
Was steht in deinem Arbeitsvertrag?
Normalerweise beträgt die Kündigungsfrist in der Probezeit zwei Wochen.
Du kannst keine Kündigung am 07.05.2016 zum 10.05.2016 bekommen.
" hilfsweise fristgemäß zum nächst möglichsten Termin "
Demnach wäre theoretisch dein letzter Arbeitstag der 21.05.2016 .
gruß charly
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Mein Kündigungsfrist ist in der Probezeit während des ersten Beschäftigungsmonats zwei Werktage.
Zitat. :
Was steht in deinem Arbeitsvertrag?
Normalerweise beträgt die Kündigungsfrist in der Probezeit zwei Wochen.
Du kannst keine Kündigung am 07.05.2016 zum 10.05.2016 bekommen.
" hilfsweise fristgemäß zum nächst möglichsten Termin "
Demnach wäre theoretisch dein letzter Arbeitstag der 21.05.2016 .
gruß charly
Wer ist dein Arbeitgeber?
Zeitarbeit?
gruß charly
Ja.
ZitatWer ist dein Arbeitgeber? :
Zeitarbeit?
gruß charly
.
Dann wäre jetzt nur noch die Frage ob der Sonntag mitgezählt wird.
In meinen Augen ja, dann wäre Montag der 9.05.2016 dein letzter Arbeitstag.
Man müsste den Tarifvertrag ansehen.
Wird in deinem Arbeitsvertrag auf einen Tarifvertrag bezug genommen?
Und wenn ja auf welchen?
gruß charly
iGZ/DGB steht für den Tarifvertrag der angewendet wird.
Zitat. :
Dann wäre jetzt nur noch die Frage ob der Sonntag mitgezählt wird.
In meinen Augen ja, dann wäre Montag der 9.05.2016 dein letzter Arbeitstag.
Man müsste den Tarifvertrag ansehen.
Wird in deinem Arbeitsvertrag
auf einen Tarifvertrag bezug genommen?
Und wenn ja auf welchen?
gruß charly
Zitat:Dann wäre jetzt nur noch die Frage ob der Sonntag mitgezählt wird.
In meinen Augen ja, dann wäre Montag der 9.05.2016 dein letzter Arbeitstag.
Wenn die Frist 2 WERKtage beträgt, wird der Sonntag nicht mitgezählt.
Mal davon abgesehen ist es eh egal, weil wenn zum Ablauf des 10.5. fristgerecht gekündigt wird, muss am 10.5. noch gearbeitet werden, egal ob eine kürzere Frist möglich gewesen wäre oder nicht.
Die hilfsweise Kündigung tritt nur in Kraft, wenn die Hauptkündigung aus irgendeinem Grund nicht greift.
Hier der Tarifvertrag:
https://www.ig-zeitarbeit.de/system/files/2015/2015-09-09_igz-dgb-tarifwerk_2013-2016_0.pdf
Dort steht alles drin. Wenn er dich nicht freistellt, musst du bis dahin arbeiten.
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