Kündigung weg. fehlender Krankmeldung

14. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
KPM
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung weg. fehlender Krankmeldung

Hallo
Ich bin seit Oktober 2008 krankgeschrieben Seit Ende November beziehe ich Krankengeld. Von Anfang November bis Ende Januar war ich im Krankenhaus. Mein Arbeitgeber erhielt eine Krankmeldung von Beginn der KH Behandlung bis auf weiteres. Als ich Entlassen wurde bekam ich vom Arbeitgeber ein Schreiben dass ich unentschuldigt fehle und eine erneute Krankmeldung vorlegen soll oder wieder zum Dienst erscheinen soll. Ich war bei der Krankenkasse die mir sagten dass ich dem Arbeitgeber nichts schicken muß da ich Krankengeld beziehe und die sich an die Krankenkasse wenden sollen. Das Krankengeld hat mir meine Hausärztin weiter bescheinigt. Ich bat die Krankenkasse trotzdem dem Arbeitgeber ein Schreiben zu schicken dass ich bis auf weiteres noch krank bin was sie uch mit 4 tägiger Verspätung taten. Etwa 3 Wochen später bekam ich obwohl ich dem Betriebsrat eine Kopie dieses Schreibens schickte die Kündigung mit der Begründung dass ich seit Entlassung der Klinik unentschuldigt fehle.Ich habe die Kündigung jetzt beim Arbeitsgericht eingeklagt. Ich möchte eigentlich nicht mehr dort arbeiten aber eine Abfindung bzw. mindestens will ich selber Kündigen weil das für eine Stellensuche günstiger ist ( sieht beim Arbeitgeber besser aus).
Eine zweite Frage. da ich seit Okt 2008 durchgehend krank bin und auch nicht mehr in dem Betrieb arbeiten werde aber noch 28 Tage Urlaub von 2008 habe, wollte ich wissen ob mir dieser zusteht und ich darauf bestehen kann dass er mir ausgezahlt wird, und wie ist es mit Urlaub 2009 steht mir da welcher zu wenn ich Krankengeld beziehe??

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... gegen die Kündigung solltest du per K-Schutzklage vorgehen.
... mit dem Urlaub ist es so: nach derzeit geltendem deutschen Recht ist der alte Urlaub aus 08 verfallen, da du ihn nicht bis 31.03.09 hast antreten können. Nach einem neuen Urteil des EuGH dürfte der alte Urlaub jedoch nicht verfallen.

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