Hallo liebes Forum,
ich versuche mich kurz zu halten. Wenn etwas unklar ist, bitte fragen. Ich freue mich, wenn jemand seine Einschätzung zu diesem Fall abgeben könnte.
Vorab:
Ich habe bei meinem Arbeitgeber Elternzeit für insgesamt 6 Monate beantragt (von August 2018 bis Januar 2019). 7 1/2 vor Beginn der Elternzeit habe ich diese meinem Arbeitgeber in Schriftform angezeigt. Mein AG wollte partout nicht, dass ich in Elternzeit gehe. Er versuchte mich mehrfach, zu überreden, keine Elternzeit zu nehmen und drohte auch (ohne dass ich dies aber belegen kann) mit der Kündigung, falls ich doch auf meine Elternzeit bestünde. Ich blieb dennoch bei meiner Elternzeit. Daraufhin kündigte mir mein AG aufgrund eines Zerwürfnisses im Vertrauensverhältnis.
Daraufhin musste ich mich arbeitslos melden und habe umgehend Kündigungsschutzklage eingereicht. Da ich arbeitslos (und nicht in Elternzeit war) hat meine Frau Elternzeit (mit Elterngeld) genommen; ich bekam (bekomme) Arbeitslosengeld.
Während des Gütetermins (Anfang September) blieb mein AG dabei, dass die Kündigung rechtskräftig sei. Der 1. Kammertermin (Ende November) wurde kurzfristig seitens meines AG wegen Krankheit abgesagt. Der Ersatztermin ist Ende Januar.
Jetzt das Entscheidende: Der AG hat jetzt a) die Kündigung zurückgenommen und b) mir eine Bescheinigung für meine Elternzeit von August 2018 bis Januar 2019 ausgestellt. Ferner hat er mich rückwirkend wieder als Arbeitnehmer (in Elternzeit) angemeldet.
1. Kann der Arbeitnehmer die Kündigung rechtswirksam einseitig zu diesen Bedingungen zurückziehen?
2. Bedeutet dies, dass ich mein erhaltenes Arbeitslosengeld zurückzahlen muss (ich war ja seiner Ansicht nach in Elternzeit)?
Mein Problem ist, dass ich rückwirkend kein Elterngeld bekommen kann und ja auch nicht in Elternzeit war. Durch die ausgesprochene Kündigung war meine geplante Elternzeit ja gewissermaßen hinfällig.
Ich freue mich über Einschätzungen zu diesem Fall.
Kündigung wegen Elternzeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
wann hat er denn die Kündigung ausgesprochen?
Das Arbeitslosengeld wirst Du zurückerstatten müssen.
Wenn Dir durch sein unprofessionelles Verhalten ein Schaden entstanden ist , ist der AG Dir diesbzgl. schadenersatzpflichtig.
Nun gibt's zwei Möglichkeiten:
1. Du warst in Elternzeit, der AG muss Dir das Elterngeld im Rahmen des Schadenersatzes erstatten.
2. (so sehe ich das): Da warst de facto nicht in Elternzeit (Verschulden dafür liegt beim AG), also hast Du IMHO immer noch Anspruch auf Elternzeit und selbstverständlich für den ausstehenden Lohn der letzten Monate seit Kündigung.
Das wird für den AG eine teure Tasse Tee, aber er wollte es ja nicht anders.
Ich stimme little-beagle zu, namentlich seinen Ausführungen 2. ff.
Der AG, scheint mir, spielt immer noch Spielchen. Ich glaube nicht, dass er an einer Wiederherstellung des AV interessiert ist, sondern auf Verunsicherung abstellt, auf deine Ermüdung, dass du das Handtuch wirfst oder so. Jedenfalls riecht es nach noch mehr Streit.
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Zitatwann hat er denn die Kündigung ausgesprochen? :
Mitte Juni habe ich dem AG in Schriftform mitgeteilt, dass ich ab August 2018 in Elternzeit gehen möchte (7 1/2 Wochen vorab). Daraufhin drängte er mehrfach (im Beisein vom stellvertretenden Geschäftsführer), dass ich die Elternzeit nicht nehmen soll - ansonsten müsste ich entsprechende Konsequenzen befürchten, da man sich dann ja von mir trennen müsse.
Anfang Juli bekam ich dann die Kündigung. Sämtliche Mitarbeiter wurden dann im Rahmen einer Dienstbesprechung darüber informiert, dass man sich von mir trennen müsse und dass ich auch nicht wiederkommen werde.
Zitat2. (so sehe ich das): Da warst de facto nicht in Elternzeit (Verschulden dafür liegt beim AG), also hast Du IMHO immer noch Anspruch auf Elternzeit :
Die Einschätzung sehe ich kritisch. Eine Anfang Juli ausgesprochene Kündigung hätte, wenn sie denn wirksam wäre, das Vertragsverhältnis nicht vor Beginn der beantragten Elternzeit beendet.
Der AG hat also von sich aus entschieden die geplante Elternzeit nicht weiter zu verfolgen. Ursache dafür mag die möglicherweise unberechtigte Kündigung sein, aber Verschulden geht mir dann doch zu weit.
Mir fehlt hier einfach der kausale Zusammenhang. ich sehe hier vielmehr eine bewusste Entscheidung, die allerdings in Kenntnis der Kündigung getroffen wurde.
Berry
ZitatEine Anfang Juli ausgesprochene Kündigung hätte, wenn sie denn wirksam wäre, das Vertragsverhältnis nicht vor Beginn der beantragten Elternzeit beendet. :
Die Kündigung belief sich auf den 31.07.2018; also wäre sie rechtswirksam VOR Beginn der Elternzeit geworden.
Ich sehe das wie little-beagle.
Bisher hat keine Elternzeit stattgefunden. Der AG schuldet das komplette Gehalt. Das ALG ist natürlich zurückzuzahlen.
Nach meiner Auffassung musste der AG nicht damit rechnen, dass der AN auf die Elternzeit verzichtet, nachdem er zuvor bereits die Kündigung aufgrund der Beantragung der Elternzeit in Kauf genommen hatte. Selbstverständlich kann man auch während eigener Arbeitslosigkeit Elternzeit nehmen. Der Anspruch auf ALG ruht dann und man bekommt stattdessen Elterngeld.
Daher kann ich nicht erkennen, dass der AG für das entgangene Elterngeld Schadenersatz leisten muss. Dass der AG das komplette Gehalt schuldet kann ich ebenfalls nicht erkennen.
Sehe es wie hh.
Wieso der TS hier den Weg gewählt hat, seine Ehefrau in Elternzeit mit Elterngeld zu schicken und selbst ALG zu beziehen, ist für mich nicht nachvollziehbar. Wer hat denn zu diesem vorgehen geraten?
Wurde das mit der Agentur für Arbeit so besprochen? Wurde auch darauf hingewiesen, dass man eigentlich ab dem 01.08.18 Elternzeit beantragt hatte?
Zudem kann ein Elternzeitantrag nicht so ohne weiteres wieder zurück genommen werden. Der Antrag hatte also sozusagen weiterhin Gültigkeit.
Und jetzt?
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