Hallo,
bedarf es einer Abmahnung wenn man als Kraftfahrer 1 Monat Fahrverbot bekommt?
Ich bekam eine fristgerechte Kündigung wegen 1 Monat Fahrverbot, den ich mir für die FA eingehandelt habe, ohne vorheriger Abmahnung. Ich hatte die Möglichkeit meinen gesamten Jahresurlaub dafür einsetzen zu können.
Zumal alle meine anderen Kollegen dies erlaubt bekommen haben und nicht gekündigt wurden. In der Arbeitsbescheinigung vom Arbeitsamt kreuzte mein Chef an, vertragswidrig gekündigt und mit vorheriger Abmahnung was nicht stimmt und ich nun auch noch eine 3 monatige Sperre v. Arbeitslosengeld hinnehmen muß.
Das kann doch nicht rechtens sein , oder ?Die 3 Wochen Kündigungsschutzklage sind abgelaufen.
MfG IK
Kündigung wegen Fahrverbot
2. November 2003
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Frage vom 2. November 2003 | 23:57
Von
Status: Beginner (84 Beiträge, 12x hilfreich)
Kündigung wegen Fahrverbot
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 4. November 2003 | 12:29
Von
Status: Schüler (162 Beiträge, 13x hilfreich)
Wie?
Die Kündigung liegt mehr als drei Wochen zurück? Dann wird das Eis sehr dünn!
Bitte, bitte, geht gleich mit einer Kündigung zum Arbeitsamt und wenn da Probleme auftauchen sofort zum Anwalt.
Man muss schon innerhalb der Fristen aktiv werden.
-----------------
"mein dank gilt den guten geistern, die jedes gute forum hat!"
#2
Antwort vom 4. November 2003 | 13:34
Von
Status: Beginner (84 Beiträge, 12x hilfreich)
Liebe Lupogene, das Arbeitsamt wollte mich nicht da eine krankschreibung lief. Sie sagten ich darf mich erst anmelden kommen wenn ich gesundgeschrieben bin. Ich am Tag als ich die Kündigung bekam sofort auf dem AA. Leider.
Gruß Roosi
Und jetzt?
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