Kündigung wegen Fehlverhalten

26. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
DaDo82
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung wegen Fehlverhalten

Guten Tag zusammen,

seit gestern habe ich folgendes Problem und hoffe, dass mir eventuell jemand ein Stückchen weiterhelfen kann.

Vor bisschen mehr als ein Jahr habe ich als Mini-Jobber in einem kleinen Betrieb angefangen (damals 6 Personen, nun 4)
Seit Anfang des Jahres sind schwere Finanzielle Probleme bekannt. Insolvenz wird dennoch nicht angestrebt. Der damalige Inhaber hat den Laden und Grund und Boden gewirtschaftet und dann seiner unwissenden Frau überschrieben. Diese Frau möchte den Betrieb nun trotzallem sanieren. Ich hab die letzten Monate immer pünktlich mein Gehalt bekommen, die Auftragslage war hervorragend, Umsätze waren zu bemerken, viele Neukunden, Schulden können abgetragen werden...besser kanns nicht laufen.
Im Betrieb selbst ist es recht familiär. Die Chefin war stets zufrieden und hat immer wieder erwähnt, wie sehr sie meine Arbeit schätzt und der Laden nicht so wäre, wie er jetzt eben ist.
Ich war begeistert, als sie mir für den 1.10. eine Vollzeitstelle angeboten hat. Sie meinte, dass es sicher Mehrbelastung wäre aber wir das zusammen wohl stemmen könnten.
Ich leide an einer psychischen Erkrankung, war viele Jahre zuhause und dann in einer Reha-Maßnahme. Meine Chefin hat Eingliederungszuschuss beantragt und für ein halbes Jahr, mit Aussicht auf Verlängerung, bewilligt bekommen. Vorraussetzung für die Stelle war ein Führerschein (KFZ-Werkstatt), welchen ich beim Jobcenter beantragt habe und dieser ebenfalls bewilligt wurde. Meine AG versicherte dem JC, dass ich für mindestens 12 Monate sozialversicherungsplichtig beschäftigt bin.

Seit etwa drei Wochen ist regelrechte Panik zu spüren. Ich muss dazu sagen, dass es eigentlich zwei Werkstätten sind. (KFZ und Fahrrad) Bei mir (Fahrradmonteurin) gabs keine Investitionen mehr, Werkzeug musste ich schon vorher aus meiner eigenen Tasche zahlen, Arbeitskleidung wurde nicht bezahlt, Arbeitsschutz nicht eingehalten, Urlaub verweigert und sowas eben. Aus diesem Grund hatten wir auch eine kleine Auseinandersetzung die zum Feierabend schon Geschichte war. Seit meinem Eintrittim letzten Jahr bin ich nie krank gewesen und nun hatte es mich letzte woche doch mal erwischt.
Meine AG setzte ich noch am Sonntag abend davon in Kenntnis, dass ich einen Arzt aufsuchen werde. Montag dann nochmals über die Dauer der Krankschreibung. Den Schein habe ich ihr per Post zukommen lassen.

Gestern abend bekam ich eine SMS von der Buchhalterin, ob ich schon am Briefkasten war. Gleich runtergelaufen und nachgeschaut. "Fristgemäße, fristlose Kündigung" mit Freistellung die nächsten zwei Wochen. Grund: Fehlverhalten! Auf Nachfragen bekam ich keine Antwort, Anrufe werden geblockt. Ich bin am Boden zerstört. Nicht jeder hat die Möglichkeit eine eigene Werkstatt zu leiten. Hab mir ein Jahr lang den A....für die Bude aufgerissen. War ja auch irgendwie meine. Da hing schon Stückchen Herz dran....naja wie dem auch sei.
Gekündigt...ohne Abmahnung oder sonst irgendwas. Kommunikation fehl am Platz.
Ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen außer 40 Grad Fieber. Pünktlich, fleißig, voller Eifer und mit Liebe zum Beruf.

Für mich ist diese Kündigung ein Vorwand um mich loszuwerden. Möglicherweise hat sie doch jetzt erst gemerkt, dass sie sich mein Gehalt nicht leisten kann und es wurde schnell noch die Notbremse gezogen.

Ich nehme mal an mir droht eine 3-monatige Sperre, wenn ich meinen Arbeitsplatz durch Eigenverschulden verloren habe? Kann ich dagegen vorgehen? Ich kann diese Begründung nicht so sang-und klanglos hinnehmen.
Wie oben schon erwähnt, habe ich Fördermittel für den Führerschein erhalten und Zuschüsse zum Gehalt. Muss ich diese zurückzahlen bzw. die Fahrschule abbrechen? Eine Kündigung war für mich nicht vorhersehbar. Ein Fehlverhalten ist an den Haaren herbei gezogen.

Mein Kollege meinte, ich solle nochmals mit meiner AG sprechen und sie um Wiederaufnahme bitten.
Kann ich überhaupt etwas tun oder muss ich diese Situation unter "**** Happens" verbuchen?

Vielen Dank im Vorraus
Dado


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-- Editiert DaDo82 am 26.10.2013 15:37

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Offenbar handelt es sich um eine kleine Firma mit
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#2
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Also eine verhaltensbedingte Kdg. und auch fristlose auch mit Freistellung dürfte so nicht drin sein.Hier hätte auch in einem Kleinbetieb abgemahnt werden müssen. Die Kündigung wird jedoch vermutlich in eine ordentliche fristgemäße betriebsbedingte Kündigung umzudeuten sein, wenn in der Kündigung hilfsweise ordentlich o.ä. steht.

Trotzdem sind die Kündigungsfristen nach §622 BGB einzuhalten. Ist eine kürzere Kündigungsfrist gemäß §622 Absatz 5 vertraglich vereinbart worden?

Wenn nein, gilt eine Frist von 4 Wochen zum Monatsende/Mitte des Monats (§622 Absatz 1).



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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert MitEtwasErfahrung am 27.10.2013 10:54

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#3
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

# mein Beitrag oben ist unvollständig abgespeichert worden #

Offenbar handelt es sich um eine kleine Firma mit weniger als 10 Beschäftigten - dann gilt das KSchG nicht und Kündigung ist dem AG ohnehin leicht möglich. Gleichwohl darf der AG nicht willkürlich kündigen. Eine K-Schutzklage würde dir vmtl. den Arbeitsplatz nicht erhalten, wohl aber evtl. klären, dass es sich um eine K aus betrieblichen Gründen handelt - das würde jedenfalls eine Sperre bei der AA aushebeln.

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#4
 Von 
DaDo82
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Als ich vor einem Jahr da angefangen habe, hatte ich eine Probezeit von 6 Monaten. Anfang des Monats bin ich dann ohne Unterbrechung vom Minijob zur Vollzeit gewechselt und hatte wieder 6 Monate Probezeit.
Hab heute erst gelesen, dass sowas gar nicht geht.
Sich darum zu streiten ist nun aber zu spät.

Ich hab ja Fördermittel vom JC erhalten. Bedingung war eine 12-monatige Beschäftigung, die ja leider nicht zustande gekommen ist. Wenn die selbstverschuldete Kündigung nicht geändert wird, dann werde ich doch bestimmt eine Rückzahlungsaufforderung bekommen, oder? Habe leider im Netz nichts darüber gefunden.

MfG
DaDo



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#5
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Vermutlich ja. Aber das fällt dann unter Sozialrecht.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Ganz praktisch:
Anruf beim Arbeitsgericht, wann ist die Rechtsantragsstelle geöffnet und welche Unterlagen werden benötigt.
Hingehen, und die Klage wird vom Rechtspfleger formuliert.
Dann ist die fristlose Kündigung relativ zeitnah vom Tisch und auch die Rückzahlung.

Sollten Sie in einer Stadt/Gemeinde wohnen, die nicht auf die öffentliche Rechtsberatung verweisen muß, wie Hamburg (eben auf pensionierte Richter etc., nicht nur diese Stadt hat ja Geld für alles, aber sicher nicht für die Rechte ihrer Bürger), dann holen Sie sich einen Rechtsberatungsschein beim Amtsgericht.

Und suchen Sie damit einen FACHANWALT für Arbeitsrecht auf. Sozialrechtskenntnisse schaden hier auch nicht, aber es geht um das Arbeitsrecht.


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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

Frist 3 Wochen! Also nicht rumbummeln.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
DaDo82
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Am Donnerstag hab ich eineN Beratungstermin bei einem Anwalt für Arbeits-und Sozialrecht.
Seitens meines Arbeitgebers wurde mir auch schon angekündigt, dass es mit der Zahlung meines Gehaltes schlecht aussieht und mir das Urlaubsgeld auch nicht ausgezahlt wird.
Damit wäre das ja schon der eigentliche Grund der Kündigung.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38324 Beiträge, 13977x hilfreich)

Es ist doch überhaupt keine fristlose Kündigung, auch wenn das Teil so genannt wurde. Denn eine 14-tägige Freistellung und eine fristlose Kündigung schließen sich doch aus.

wirdwerden

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

quote:
Seitens meines Arbeitgebers wurde mir auch schon angekündigt, dass es mit der Zahlung meines Gehaltes schlecht aussieht und mir das Urlaubsgeld auch nicht ausgezahlt wird.

Das heißt, ein klärendes Gespräch ist damit gescheitert?

Wenn der Arbeitgeber Zahlungsschwierigkeiten hat, ändert das aber wenig. Außer dass im Fall der Fälle (Insolvenz) das JC einspringen würde. Wenn es eigentlich Zahlungsschwierigkeiten sind, wäre das halt eine betriebsbedingte fristgerechte Kündigung. Da auch bei Ihnen zu viel dran hängt, hilft nur der Gang vors Arbeitsgericht, wenn Gespräche nichts mehr bringen.

Bitte beachten: Wenn es keine Deckungszusage einer Rechtschutzversicherung gibt, bezahlen sie ihren Anwalt in jedem Fall selbst...

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 29.10.2013 09:19

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#11
 Von 
DaDo82
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 1x hilfreich)

Über die Kündigung hab ich mich auch gewundert. Es ist eine fristlose, fristgerechte Kündigung.

Für mich sind die Gespräche beendet. Wenn sie pleite ist, dann sollte sie mich auch aus diesem Grund kündigen. Arbeitnehmer in die Pfanne hauen, nur damit sie die Insolvenz umgehen kann, ist auch unterste Schublade.
Außerdem bekommt sie die Hälfte meines Gehaltes vom Staat.

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#12
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

"Es ist doch überhaupt keine fristlose Kündigung, auch wenn das Teil so genannt wurde. Denn eine 14-tägige Freistellung und eine fristlose Kündigung schließen sich doch aus."

Wir kennen hier nicht die genaue Begründung. Wenn die Freistellung nur hilfsweise erfolgte, handelt es sich um eine Fristlose.

Wesentlich ist auch die Kündigungsbegründung, nur bei einer betriebsbedingten tritt keine ALG I-Sperre ein, so dass es nicht drauf anlommt, ob eine fristlose oder ordentliche vorliegt.


Selbst im Falle einer ordentlichen Kdg. dürfte auch, wenn nicht vertraglich etwas anderes vorgesehen, die Kündigungsfrist falsch berechnet worden sein.

Rein gesetzlich gilt 4 Wochen Frist zum Monatsende/15. des Monats. Die 2.Probezeit dürfte unwirksam sein.

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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#13
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Außerdem bekommt sie die Hälfte meines Gehaltes vom Staat.


Darum wird es hier auch gehen, bei einer verhaltensbedingten Kdg. braucht der AG auf jeden Fall nichts zurück zahlen. Bei einer betriebsbedingten Kdg. ist das eine Fallentsacheidung, hier muss der AG die Gründe dieser Kdg. näher darlegen, so dass für ihn die verhaltensbedingte diesbzgl. einfacher ist.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert MitEtwasErfahrung am 29.10.2013 09:44

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