Kündigung wegen Krankheit - Abfindung?

24. Oktober 2002 Thema abonnieren
 Von 
Manfred Zoch
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung wegen Krankheit - Abfindung?

Hallo

Ich bin jetzt seit Dez. letzten Jahres krankgeschrieben, wegen Rhizarthrose an beiden Händen. (Ich wurde 2 mal operiert)
Da ich in einer Firma für Bauchemie arbeite, kann ich meine Arbeit dort, wenn ich in ca 2 monaten wieder gesundgeschrieben werde, aber nicht mehr ausüben.
Es kann mir dort auch keine andere Arbeit zugewiesen werden, die meine Hände nicht belasten würde. (Firma hat nur 13 Mitarbeiter.)
Bei einem Gespräch wurde mir von unserer Prokuristin angedeutet,
das ich wohl mit einer Kündigung rechnen müßte.
In der Firma bin ich jetzt seit über 13 Jahren tätig und 49 Jahre alt,
verheiratet und habe 1 Kind.
Außerdem wurde mir gesagt, daß nach auskunft des Rechtsanwaltes
der Firma, diese in einem solchen Fall auch keine Abfindung zahlen müsste.

Meine Frage wäre jetzt, ob dieses stimmt und wenn nicht was ich für aussichten hätte, eine zu bekommen.

Für die beantwortung bedanke ich mich schon im vorraus

Manfred Zoch


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lucas Pfeiffer
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 6x hilfreich)


Es handelt sich bei einer Kündigung wegen Krankheit um eine personenbedingte Kündigung, die in Ihrem Fall u.a. sozial gerechtfertigt sein muß, um rechtswirksam zu sein.

Die personenbedingte Kündigung ist gerechtfertigt, wenn folgende vier Voraussetzungen erfüllt sind:

a. Der Arbeitnehmer ist aufgrund seiner persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten nicht mehr in der Lage, künftig seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen (Prognose der fehlenden Eignung).

b. Die persönlichen Umstände müssen in Zukunft zu konkreten betrieblichen Störungen führen.

c. Ein milderes Mittel als das der Kündigung darf nicht vorhanden sein, insbesondere darf keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit bestehen.

d. Das Interesse des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis zu beenden, muß das Interesse des Arbeitnehmers, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, überwiegen.

Nach Ihrem Tatsachenvortrag scheinen diese Voraussetzungen erfüllt zu sein. Sie sollten dies aber von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen lassen.

2. Abfindung

Auf eine Abfindung besteht nur in Ausnahmefällen ein gesetzlicher Rechtsanspruch. Ein Arbeitgeber, der die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses erklärt, ist gesetzlich grundsätzlich nicht verpflichtet, eine Abfindung zu zahlen. Ein Rechtsanspruch auf eine Abfindung kann sich aber aus Sozialplänen, gesetzlich im Zusammenhang mit Betriebsänderungen oder dann ergeben, wenn dem Arbeitnehmer nach gewonnenem Kündigungsschutzprozess eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist. In bestimmten - seltenen Fällen - kann auch der Arbeitgeber beim Arbeitsgericht trotz unwirksamer Kündigung die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung verlangen. Schließlich können sich Rechtsansprüche auf eine Abfindung in bestimmten Fällen aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, dem Arbeitsvertrag, aus betrieblicher Übung oder dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben.

Schon deswegen lohnt sich der Gang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kjanzen
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 15x hilfreich)

Einen Rechtsanspruch auf Abfindungen gibt es tatsächlich nicht. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nicht einfach, aber wenn die Prognose für die Zukunft schlecht ist und die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses dem AG nicht zugemutet werden kann (bei einem relativ kleinem Betrieb wie dem Ihrem ist das schneller der Fall) ,ist sie möglich.
Wenn Sie dann binnen 3 Wochen nach Zugnag Kündigungsschutzklage erben, wird das Arbeitsgericht feststellen, ob die Kündigung gerechtfertigt ist, evtl. kann Ihnen dann auch eine Abfindung zugesprochen werden.

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