Arbeitnehmer A arbeitet seit 3 Jahren in der Firma. Er war während dieser Zeit nur dreimal krank, zwei Male nach einer urlaubsbedingten Flugreise, wo er sich wohl im Flugzeug einen Infekt geholt hat und einmal nach einem Arbeitsunfall 2 Tage, wo jeder andere mindestens zwei Wochen gefehlt hätte.
Nach der zweiten Flugreise-Krankheit trat während der Krankschreibung eine andere Krankheit
auf, wegen der A mittlerweile seit vier Monaten fehlt. A rechnet damit, deswegen nach dem Gesundwerden die Kündigung zu erhalten.
Daher meine Fragen:
Dürfte der Arbeitgeber ihm jetzt schon kündigen, weil unklar ist, wann genau er wiederkommen wird?
Oder darf der Arbeitgeber ihn wegen der Krankheit hinauswerfen, wenn er wieder arbeitsfähig ist, unabhängig davon, ob dies jetzt insegsamt acht Monate oder ein Jahr dauert?
Kündigung wegen Krankheit rechtens?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Kündigung wegen häufiger oder langer Fehlzeiten ist möglich, aber nicht ganz so leicht. Denn es kommt nicht nur auf die Fehlzeiten der Vergangenheit an, sondern auf die Prognose, dass/ob AN wieder wird arbeiten können.
'Jetzt schon kündigen' würde ich nicht für sonderlich aussichtsreich halten.
Das muss A einfach abwarten. Nicht rechnen.ZitatA rechnet damit, deswegen nach dem Gesundwerden die Kündigung zu erhalten. :
Ja. Aber nicht wegen einer Unklarheit.ZitatDürfte der Arbeitgeber ihm jetzt schon kündigen, :
Wegen Krankheit--- ist es nicht leicht, als AG einen AN hinauszuwerfen... aus dem Fenster?ZitatOder darf der Arbeitgeber ihn wegen der Krankheit hinauswerfen, wenn er wieder arbeitsfähig ist, :
Aber eine Kündigung ist möglich. Es muss nicht wegen der Krankheit sein.
Der dauerkranke AN kann Kü-Schutzklage einreichen.
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Wurde A schon ein BEM angeboten? BEM = Betriebliches Eingliederungsmanagement
Jeder AG ist verpflichtet mit einem länger erkrankten (mehr als 6 Wochen im Jahr oder am Stück) Beschäftigten ein BEM-Verfahren durchzuführen. Tut der AG das nicht und kündigt krankheitsbedingt, kann das vor Gericht zur Unwirksamkeit der Kündiung führen. Das BEM ist zwar freiwillig für den AN, aber - wurde ein BEM angeboten und vom AN abgelehnt, sieht es vor Gericht u. U. wieder anders aus in Bezug auf die Wirksamkeit der Kündigung...
Wird gar kein BEM angeboten und krankheitsbedingt gekündigt, hat der AG also sehr schlechte Karten vor Gericht.
Ach ja, wie groß ist der Betrieb denn?
Die wichtigste Frage ist, wieviele Mitarbeiter das Unternehmen hat. Bei weniger als 10 gibt es kein BEM und auch keinen Kündigungsschutz.
ZitatDürfte der Arbeitgeber ihm jetzt schon kündigen, weil unklar ist, wann genau er wiederkommen wird? :
Ja. Die Hürden sind allerdings relativ hoch.
ZitatOder darf der Arbeitgeber ihn wegen der Krankheit hinauswerfen, wenn er wieder arbeitsfähig ist, unabhängig davon, ob dies jetzt insegsamt acht Monate oder ein Jahr dauert? :
Das ist wesentlich aussichtsloser, weil wenn der AN wieder arbeitsfähig ist (und arbeitet), dann ist der Kündigungsgrund ja weggefallen.
Zitatweil wenn der AN wieder arbeitsfähig ist (und arbeitet), dann ist der Kündigungsgrund ja weggefallen. :
Nein, er kann weggefallen sein, muss es aber nicht.
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