Kündigung wegen Krankheit rechtens?

31. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)
Kündigung wegen Krankheit rechtens?

Arbeitnehmer A arbeitet seit 3 Jahren in der Firma. Er war während dieser Zeit nur dreimal krank, zwei Male nach einer urlaubsbedingten Flugreise, wo er sich wohl im Flugzeug einen Infekt geholt hat und einmal nach einem Arbeitsunfall 2 Tage, wo jeder andere mindestens zwei Wochen gefehlt hätte.

Nach der zweiten Flugreise-Krankheit trat während der Krankschreibung eine andere Krankheit auf, wegen der A mittlerweile seit vier Monaten fehlt. A rechnet damit, deswegen nach dem Gesundwerden die Kündigung zu erhalten.

Daher meine Fragen:

Dürfte der Arbeitgeber ihm jetzt schon kündigen, weil unklar ist, wann genau er wiederkommen wird?

Oder darf der Arbeitgeber ihn wegen der Krankheit hinauswerfen, wenn er wieder arbeitsfähig ist, unabhängig davon, ob dies jetzt insegsamt acht Monate oder ein Jahr dauert?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17370 Beiträge, 6467x hilfreich)

Kündigung wegen häufiger oder langer Fehlzeiten ist möglich, aber nicht ganz so leicht. Denn es kommt nicht nur auf die Fehlzeiten der Vergangenheit an, sondern auf die Prognose, dass/ob AN wieder wird arbeiten können.
'Jetzt schon kündigen' würde ich nicht für sonderlich aussichtsreich halten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von H. Odensack):
A rechnet damit, deswegen nach dem Gesundwerden die Kündigung zu erhalten.
Das muss A einfach abwarten. Nicht rechnen.
Zitat (von H. Odensack):
Dürfte der Arbeitgeber ihm jetzt schon kündigen,
Ja. Aber nicht wegen einer Unklarheit.
Zitat (von H. Odensack):
Oder darf der Arbeitgeber ihn wegen der Krankheit hinauswerfen, wenn er wieder arbeitsfähig ist,
Wegen Krankheit--- ist es nicht leicht, als AG einen AN hinauszuwerfen... aus dem Fenster?
Aber eine Kündigung ist möglich. Es muss nicht wegen der Krankheit sein.
Der dauerkranke AN kann Kü-Schutzklage einreichen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Frau Herrje
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 16x hilfreich)

Wurde A schon ein BEM angeboten? BEM = Betriebliches Eingliederungsmanagement
Jeder AG ist verpflichtet mit einem länger erkrankten (mehr als 6 Wochen im Jahr oder am Stück) Beschäftigten ein BEM-Verfahren durchzuführen. Tut der AG das nicht und kündigt krankheitsbedingt, kann das vor Gericht zur Unwirksamkeit der Kündiung führen. Das BEM ist zwar freiwillig für den AN, aber - wurde ein BEM angeboten und vom AN abgelehnt, sieht es vor Gericht u. U. wieder anders aus in Bezug auf die Wirksamkeit der Kündigung...
Wird gar kein BEM angeboten und krankheitsbedingt gekündigt, hat der AG also sehr schlechte Karten vor Gericht.

Ach ja, wie groß ist der Betrieb denn?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Die wichtigste Frage ist, wieviele Mitarbeiter das Unternehmen hat. Bei weniger als 10 gibt es kein BEM und auch keinen Kündigungsschutz.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von H. Odensack):
Dürfte der Arbeitgeber ihm jetzt schon kündigen, weil unklar ist, wann genau er wiederkommen wird?


Ja. Die Hürden sind allerdings relativ hoch.

Zitat (von H. Odensack):
Oder darf der Arbeitgeber ihn wegen der Krankheit hinauswerfen, wenn er wieder arbeitsfähig ist, unabhängig davon, ob dies jetzt insegsamt acht Monate oder ein Jahr dauert?


Das ist wesentlich aussichtsloser, weil wenn der AN wieder arbeitsfähig ist (und arbeitet), dann ist der Kündigungsgrund ja weggefallen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
weil wenn der AN wieder arbeitsfähig ist (und arbeitet), dann ist der Kündigungsgrund ja weggefallen.

Nein, er kann weggefallen sein, muss es aber nicht.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.865 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen