Hallo ihr Lieben.
Ich habe lange mit mir gekämpft und hin und her überlegt ob ich dagegen was tun will, ich hoffe ihr versteht meine nächsten Zeilen.
Erstmal zu mir, ich bin 24 Jahre jung, ich habe am 01.06.18 eine Midijob (850 €) in einem kleinen Supermarkt angefangen um dann am 01.08.18 in die Ausbildung in diesem Betrieb zu starten als verkäufer (2 Jahre)
Soweit so gut.
Bis Januar 2019 lief soweit alles glatt, bis ich dann das erste mal Krank wurde.
Ich habe mich regelkonform wie von meinem Chef verlangt Krankgemeldet und habe mir eine Au besorgt.
Da fing der Terror dann an, mein Chef schrieb mir auf Whatsapp das ich unzuverlässig sei und er mich jetzt Kündigen will. Ich Zitiere meinen Chef
"Wir haben 2 Möglichkeiten:
1.Aufhebungsvertrag + qualifiziertes Zeugnis
2. Abmahnung + Kündigung kein Zeugnis.
Ich warte bis 12 Uhr auf eine Antwort.
Mfg "
Daraufhin schrieb ich das ich mich bei ihm melde wenn ich wieder gesund bin.
1 Std später hat er mich dann aus der Whatsappgruppe geworfen, was bei ihm soviel heißt wie du bist gekündigt.
Ich habe daraufhin bei der IHK angerufen und mich abgesichert, die sagten das könne er nicht tun, am nächsten Tag hat mein chef dann zurückgerudert und mich wieder hinzugefügt in die Whatsappgruppe und mir noch eine "Zweite Chance" eingeräumt. Soviel dazu.
Dann musste ich mich Mitte April erneut krankmelden, und hier beginnt nun das Hauptproblem.
Ich meldete mich wie das letzte mal Telefonisch bei ihm Krank (7 std vor der schicht)
Hier wurder er schon sehr Aggressiv am Telefon. Ich sagte ihm das es jetzt so sei und ich schon auf dem weg zum Arzt bin, und ihm danach beschied gebe wie Lange ich krank bin. Darauf hin sagte er das er heute zu mir nach Hause kommt und ein Krankenbesuch machen möchte.
Ich habe mich wieder bei der IHK gemeldet und die haben wieder gesagt das er nichts machen kann wenn ich krank bin. Und ich müsste ihm auch nicht die Tür aufmachen wenn er wirklich vor meiner Tür steht.
Das ende von dem Tag war das er nicht kam.
Dann bekam ich von ihm Sprachnachrichten das ich von ihm jetzt eine Fristlose Kündigung bekomme, daraufhin fragte ich ihn aus welchem Grund ich diese bekommen würde, ich habe schließlich nicht mal eine Abmahnung bekommen.
Darauf bekam ich diese Antwort. Ich zitiere "[Die Abmahnung wurde ausgehändigt und mit Datum unter Zeugen in der Akte abgelegt. Alles andere Schriftlich."
Jetzt frage ich mich wie das geht, ich habe nie eine Abmahnung von ihm bekommen geschweige denn eine Unterschrieben.
Zwei Tage später bekam ich einen Brief mit einer Abmahnung. Grund: Arbeitsverweigerung
Auf dem zweiten Zettel stand das es am 15.02.19 ein Gespräch gab (wo ich sogar noch im Urlaub war, Dienstpläne ect. liegen mir noch alle vor) wo diese Abmahnung besprochen wurde.
Daran kann ich mich nicht erinnern also gab es dieses Gespräch nicht.
Der zeuge der diese "Abmahnung" unterschrieben hat war zu diesem Zeitpunkt (15.02.19) nicht einmal bei uns im Betrieb angestellt.
Daraufhin schrieb ich Handschriftlich eine Kündigung (22.04.19) mit der bitte ein Arbeitszeugnis für mich auszustellen. Auf dem Brief steht auch das das Arbeitsverhältnis nach seinen Berechnungen am 31.05.19 endet !!!
Jetzt habe ich diese Woche post von der IHK bekommen, in diesem Brief steht das mein Arbeitsverhältnis zum 24 April fristlos gekündigt sei...
So lange Rede kurzer Sinn, kann ich dagegen vorgehen ?
Lg und danke für eure Aufmerksamkeit.
Kündigung wegen Krankmeldung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatSo lange Rede kurzer Sinn, kann ich dagegen vorgehen ? :
Du hast gekündigt - Ende der Fahnenstange.
Zwar kann man auch eine Kündigung anfechten, ich sehe hier nur weit und breit keinen Grund, auf dem das basieren könnte.
Hättest du nicht gekündigt, hätte man gegen die Kündigung des Unternehmens vorgehen können. Wobei man bei einer Kündigung durch das Unternehmen innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage einreichen müsste, nach Ablauf dieser Frist werden auch rechtswidrige Kündigungen wirksam.
Es handelt sich hier nicht um ein Arbeitsverhältnis, sondern um ein Ausbildungsverhältnis. Beide Vertragsparteien können nach der Probezeit nur aus wichtigem Grund kündigen (§ 22 Abs. 2 bis 4 BBiG).
https://www.duesseldorf.ihk.de/produktmarken/Ausbildung/Ausbildung_von_A-Z/Kuendigung/2596730#titleInText1
Welche wichtigen Kündigungsgründe hast du in deiner Kündigung angegeben?
Mit welcher Begründung hat der Ausbildungsbetrieb dir fristlos gekündigt? Wie wurde dir diese Kündigung zugestellt?
Warst vom 22.04. bis 31.05. krankgeschrieben oder im Betrieb/in der Berufsschule? Hast du für diese Zeit Ausbildungsvergütung erhalten?
Geh morgen zur IHK und nimm die Dienstpläne, die Abmahnung, WhatApp-Nachrichten etc. mit.
Zitat:Daraufhin schrieb ich Handschriftlich eine Kündigung (22.04.19) mit der bitte ein Arbeitszeugnis für mich auszustellen. Auf dem Brief steht auch das das Arbeitsverhältnis nach seinen Berechnungen am 31.05.19 endet !!!
Auf/in welchem Brief hat dein Ausbildungsbetrieb den 31.05.2019 vermerkt?
Wurde dir eine Kopie deiner Kündigung mit dem Vermerk ausgehändigt? Oder ist hier das Zeugnis gemeint?
-- Editiert von schneechen am 02.06.2019 11:27
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Zitat:Welche wichtigen Kündigungsgründe hast du in deiner Kündigung angegeben?
Mit welcher Begründung hat der Ausbildungsbetrieb dir fristlos gekündigt? Wie wurde dir diese Kündigung zugestellt?
Warst vom 22.04. bis 31.05. krankgeschrieben oder im Betrieb/in der Berufsschule? Hast du für diese Zeit Ausbildungsvergütung erhalten?
Hallo, danke für die Schnelle Antwort.
Der Kündigungsgrund denn ich angegeben habe war wegen Innerbetrieblichen Problemen.
Er hat mich wegen Arbeitsverweigerung Gekündigt, die Kündigung habe ich per Post erhalten. Darauf steht auch das mein Ausbildungsverhältnis zum 31.05.19 beendet ist. Und im Zeitraum vom 22.04-31.05 war ich Krankgeschrieben. Und ich hab für Mai auch kein Geld bekommen.
-- Editiert von fb516623-2 am 02.06.2019 11:37
Zitat:Er hat mich wegen Arbeitsverweigerung Gekündigt, die Kündigung habe ich per Post erhalten. Darauf steht auch das mein Ausbildungsverhältnis zum 31.05.19 beendet ist.
Dein Ausbildungsbetrieb kann dir (nach Ende der Probezeit) nur fristlos kündigen (siehe § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG). Eine Kündigung Ende April zum 31.05.2019 von seiten des Ausbildungsbetriebes ist rechtlich nicht möglich.
Du hast am 22.04.2019 gekündigt. Aufgrund des genannten Kündigungsgrundes würde ich diese als fristlose Kündigung nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG werten.
Dein Ausbildungbetrieb hat dir am 23.04.2019 (?), nach vorheriger Abmahnung, ebenfalls fristlos gekündigt.
Die IHK hat die fristlose Kündigung letzte Woche bestätigt.
Anspruch auf Ausbildungsvergütung hast du demnach im Mai nicht mehr. Hattest du noch Resturlaub kannst du eine Abgeltung (Auszahlung) nach § 7 Abs. 4 BUrlG fordern.
Ich befürchte, es ist zu spät, hier noch etwas zu retten. Ihr habt fast zeitgleich übereinstimmend erklärt, dass das Ausbildungsverhältnis fristlos gekündigt ist.
Gegen die (ungerechtfertigte) Abmahnung im April bist du offensichtlich nicht rechtlich vorgegangen.
Da du selbst gekündigt hast, ist keine Kündigungsschutzklage möglich. Die Frist (3 Wochen) ist ohnehin verstrichen.
Da das Ausbildungsverhältnis Ende April beendet wurde, kannst du für die Zeit ab 24.04. Krankengeld bei der Krankenkasse beantragen.
Warst du vor dem 01.06.2018 in einem anderen Betrieb sozialversicherungspflichtig beschäftigt (bzw. in einer Ausbildung)? Wenn nicht, besteht kein Anspruch auf ALG I.
Informier auch umgehend die Familienkasse, damit die Kindergeldzahlung eingestellt wird.
Bitte die Berufsschule um ein Abgangszeugnis.
-- Editiert von schneechen am 02.06.2019 13:13
Jede Diskussion über die Kündigungsgründe und -berechtigungen hat sich erledigt, da nur innerhalb von 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage möglich ist (in der Ausbildung ist i. d. R. der Schlichtungsausschuss der Kammer vorgeschaltet). Die Frist beginnt mit Zugang der Kündigung beim Gekündigten. Wie HarryvanSell schreibt, ist nach Ablauf dieser Frist die Kündigung wirksam.
Die eigene Kündigung kann man nicht ohne Einverständnis des AG zurücknehmen.
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