Kündigung - wegen Rufmord. Welche Kündigungsfrist muss ich einhalten?

18. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Bettinger Sandra
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung - wegen Rufmord. Welche Kündigungsfrist muss ich einhalten?

Hallo an alle
wer kann mir helfen ich will bei meiner Firma kündigen wegen rufmord ich bin Maler und Lackierer ich arbeite 11 Jahre dort
Habe meinem Chef was anvertraut und er hat es dem Vorarbeiter gesagt und der hat alles ausgequatscht, und das macht mir ein arbeiten dort unmöglich so nun zu meiner Frage wieviel Kündigungsfrist muss ich einhalten hab auch noch 3 Wochen Urlaub
kann ich den Urlaub einfach nehmen????
Ach noch was kann ich gegen die Firma gerichtlich vorgehen???
Und wie kann ich meine Kündigung formolieren
Vielen Dank für eurer Antworten schon mal
LG Sandra

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sunbee
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 31x hilfreich)

was steht denn zum thema kündigung im vértrag, sandra? auch wenn es dir im moment unmöglich erscheint, solltest du wirklich überlegen, ob du aktiv kündigst. nimm urlaub und überleg das für und wieder. wenn du so angeschlagen bist und keinen urlaub bekommst ( also wenn du ahnst, der würde nicht genehmigt) geh zu einem arzt und lass dich 1-2 wochen krankschreiben.
hier bist du anonym, magst du schreiben was dir das arbeiten unmöglich macht?
gruss
sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bettinger Sandra
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Einen Vertrag gibt es leider nicht !
Danke für dein Angebot zu reden aber im moment kann ich nicht
Aufjedenfall war ich schon krankgeschrieben und mein chef hat mir dann mit kündigung gedroht wenn ich nicht erscheine und das trotz krankenhaus aufenthalt na dann bin ich halt arbeiten gegangen und musste ihm sagen warum so
is schon der hammer gell
und dann erzählt er es auch noch einem der eh immer nur rumlabert
aufjedenfall bin ich im moment das gespräch und das belastet ungemein
LG sandra

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sunbee
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 31x hilfreich)

das ist ätzend, ich weiß. nach meinen informationen hast du nach so langer betriebszugehörigkeit ne ziemlich lange kündigungsfrist. schau mal im BGB nach, werkverträge. findest sicher was beim googeln. ist sowieso fraglich ob dein chef mit ner kündigung durchkäme. schließlich bist du krank. in der krankheit darf man, meines wissens nach, nur gekündigt werden wenn die genesungsprognose negativ ist, also du nicht mehr arbeitsfähig wirst.
du solltest dich wieder krankschreiben lassen und nicht auf befehl wieder erscheinen...zumal ein krankenhausaufenthalt kein spass ist. da liegt man ja wenn es sein muss und nicht weil man simuliert....
red mit freunden über deine situation und warte ab, was dein chef macht. wenn er dir wirklich kündigt, nimm dir einen anwalt. auch wenn du nicht rechtschutzversichert bist, du bekommst beratungshilfe und/ oder prozesskostenhilfe. du musst nur beachten, dass eine kündigungsschutzklage binnen 3 wochen eingereicht werden muss, nach erhalt der kündigung.du schreibst es gibt keinen vertag. doch! ein mündlicher vertrag ist ebenso gültig wie ein schriftlicher. beides sind willenserklärungen. beweisen kann man das, indem du gearbeitet hast und dein chef deine leistung angenommen und bezahlt hat. übrigens wäre er verpflichtet gewesen, dir nach 4 wochen einen schriftlichen zu geben! darf ich fragen, warum du nie einen schriftlichen vertrag gefordert hast?
ich würd an deiner stelle (noch) nicht aktiv kündigen. das gibt nervereien mit dem arbeitsamt. wenn du unbedingt weg willst, bleib krank, anschließend urlaub und wenn es dann immer noch so schlimm für dich ist, bitte deinen arb.geber um kündigung



gruss
sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
just in case
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Sandra, wenn Du keinen schriftlichen Arbeitsvertrag hast, aber schon länger als ein Jahr dort arbeitest, dann kehrt sich die Beweislast (vor Gericht) um. Der Arbeitgeber muss dann Alles beweisen, was "unnormal" ist, wie z.B. besondere Kündigungsmöglichkeiten. Das heißt, einen mündlichen Arbeitsvertrag wird es wohl geben, denn Du arbeitest dort und wirst auch dafür entlohnt. Nun ist wohl so, dass Du auch keine besonders lange Kündigungsfrist hast. Dies ist, so meine ich, von der Dauer Deiner Beschäftigung unabhängig. Andersherum jedoch dann nicht, wenn Dein Arbeitgeber Dich kündigen möchte (Aber so ist es ja hier nicht, oder?). Richtig ist allerdings, dass bei einer Kündigung Deinerseits Deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld verlierst. In Anbetracht dessen würde ich Dir raten, einen Anwalt zu fragen (so teuer ist dies garnicht), denn letztendlich ist Alles davon abhängig, was eigentlich vorgefallen ist und ob die Situation noch zumutbar ist. Viel Glück


-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cdfmi
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 111x hilfreich)

§ 622
Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.


vier wochen zum 15 oder letzten des Kalendermonats. Die Schutzfristen ergeben sich aus Abs (2) und gelten nur für den AG

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47431 Beiträge, 16793x hilfreich)

Bei einer Eigenkündigung bekommst Du allerdings eine Sperrfrist durch das Arbeitsamt. Du solltest Dir das also gut überlegen, wenn Du nicht gleich einen neuen Job hast.

Bei einem mündlichen Arbeitsvertrag, der bei Dir besteht, gelten die Kündigungsfristen nach § 622 BGB . Eventuell bestehende abweichende Absprachen wird man kaum beweisen können.

Auch einen müdlich abgeschlossenen Arbeitsvertrag kann man nur schriftlich kündigen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.301 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen