Kündigung wegen Standortwechsel, was tun?

27. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
LunaZ
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung wegen Standortwechsel, was tun?

Hallo zusammen,
ich bräuchte eure Meinung zur folgenden Situation: Mein Arbeitgeber wird den Standort des Unternehmens zum Jahreswechel ändern. Der neue Arbeitsort liegt ca. 120 km vom jetztigen Arbeitsort entfernt. Für mich würde der Weg dahin mit dem ÖPNV über 3 Stunden in eine Richtung dauern. Ich habe dem Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich deswegen nicht mitkommen könnte. Jetzt sagt der Arbeitgeber, ich soll das Arbeitsverhältnis selbst kündigen, werde ich das nicht tun, wird er mich wegen Arbeitsverweigerung fristlos kündigen - weil ich nicht an dem neuen Arbeitsort erscheinen werde. Eine Änderung des Vertrages und eine betriebsbedingte Kündigung seinerseits sieht der Arbeitgeber nicht vor. In meinem Arbeitsvertrag ist der Arbeitsort nicht explizit erwäht, es gibt auch keine Versetzungsklausel. Ich befinde mich seit Juni in Kurzarbeit.
Wer hat in dieser Situation Recht? Kann der Arbeitgeber mich deswegen tatsächlich außerordentlich kündigen? Was soll ich tun? Ich freue mich auf eure Meinungen und Ratschläge.

-- Editiert von LunaZ am 27.10.2020 19:29

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6490x hilfreich)

Nun, ja - wie AN an seinen Arbeitsort kommt, ist nach gängiger Rechtssprechung allein seine Sache.
Wenn AN also nicht zur Arbeit am neuen Arbeitsort kommt, ....

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#2
 Von 
LunaZ
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Nun, ja - wie AN an seinen Arbeitsort kommt, ist nach gängiger Rechtssprechung allein seine Sache.
Wenn AN also nicht zur Arbeit am neuen Arbeitsort kommt, ....


Also muss ich selbst kündigen? Ich habe gehofft, dass der AG mir in diesem Fall eine Änderungskündigung/betriebsbedingte Kündigung aussprechen müsste, weil der neue Arbeitsort nicht in dem Vertrag steht und der jetzige Firmesitz sich über 20 Jahre nicht geändert hat.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Was steht denn hinsichtlich des Arbeitsortes im Arbeitsvertrag?

wirdwerden

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#4
 Von 
LunaZ
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Was steht denn hinsichtlich des Arbeitsortes im Arbeitsvertrag?

wirdwerden


Im Arbeitsvertrag ist der Arbeitsort nicht explizit erwäht, es gibt auch keine Versetzungsklausel. Nur bei der Unterschrift/Datum steht der Ort drin.

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#5
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

Wenn du aber selbst kündigst, wirst du die ersten 3 Monate kein Arbeitslosen Geld bekommen.
Wenn er dich kündogt, solltest du trotzdem dem Arbeitsamt erklären, warum. Denke, dass die das verstehen.

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6490x hilfreich)

Der AG verlagert seinen Standort und bietet dem AN dort auch die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses an, womöglich in dem Wissen, dass AN das nicht wird leisten können. Zudem verweigert er die Kündigung aus betrieblichen Gründen und umgeht so das Risiko einer KSchutz-Klage. Nicht schön, aber möglich.
Es bleibt also bei der Alternative, selbst zu kündigen, oder die Kündigung nach dem Umzug wegen unentschuldigten Fehlens.
Auch hier empfiehlt sich wohl, das Gespräch mit der AA frühzeitig zu suchen, um evtl. eine Sperre zu vermeiden.

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