Hallo zusammen,
ich bräuchte eure Meinung zur folgenden Situation: Mein Arbeitgeber wird den Standort des Unternehmens zum Jahreswechel ändern. Der neue Arbeitsort liegt ca. 120 km vom jetztigen Arbeitsort entfernt. Für mich würde der Weg dahin mit dem ÖPNV über 3 Stunden in eine Richtung dauern. Ich habe dem Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich deswegen nicht mitkommen könnte. Jetzt sagt der Arbeitgeber, ich soll das Arbeitsverhältnis selbst kündigen, werde ich das nicht tun, wird er mich wegen Arbeitsverweigerung fristlos kündigen - weil ich nicht an dem neuen Arbeitsort erscheinen werde. Eine Änderung des Vertrages und eine betriebsbedingte Kündigung seinerseits sieht der Arbeitgeber nicht vor. In meinem Arbeitsvertrag ist der Arbeitsort nicht explizit erwäht, es gibt auch keine Versetzungsklausel. Ich befinde mich seit Juni in Kurzarbeit.
Wer hat in dieser Situation Recht? Kann der Arbeitgeber mich deswegen tatsächlich außerordentlich kündigen? Was soll ich tun? Ich freue mich auf eure Meinungen und Ratschläge.
-- Editiert von LunaZ am 27.10.2020 19:29
Kündigung wegen Standortwechsel, was tun?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Nun, ja - wie AN an seinen Arbeitsort kommt, ist nach gängiger Rechtssprechung allein seine Sache.
Wenn AN also nicht zur Arbeit am neuen Arbeitsort kommt, ....
ZitatNun, ja - wie AN an seinen Arbeitsort kommt, ist nach gängiger Rechtssprechung allein seine Sache. :
Wenn AN also nicht zur Arbeit am neuen Arbeitsort kommt, ....
Also muss ich selbst kündigen? Ich habe gehofft, dass der AG mir in diesem Fall eine Änderungskündigung/betriebsbedingte Kündigung aussprechen müsste, weil der neue Arbeitsort nicht in dem Vertrag steht und der jetzige Firmesitz sich über 20 Jahre nicht geändert hat.
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Was steht denn hinsichtlich des Arbeitsortes im Arbeitsvertrag?
wirdwerden
ZitatWas steht denn hinsichtlich des Arbeitsortes im Arbeitsvertrag? :
wirdwerden
Im Arbeitsvertrag ist der Arbeitsort nicht explizit erwäht, es gibt auch keine Versetzungsklausel. Nur bei der Unterschrift/Datum steht der Ort drin.
Wenn du aber selbst kündigst, wirst du die ersten 3 Monate kein Arbeitslosen Geld bekommen.
Wenn er dich kündogt, solltest du trotzdem dem Arbeitsamt erklären, warum. Denke, dass die das verstehen.
Der AG verlagert seinen Standort und bietet dem AN dort auch die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses an, womöglich in dem Wissen, dass AN das nicht wird leisten können. Zudem verweigert er die Kündigung aus betrieblichen Gründen und umgeht so das Risiko einer KSchutz-Klage. Nicht schön, aber möglich.
Es bleibt also bei der Alternative, selbst zu kündigen, oder die Kündigung nach dem Umzug wegen unentschuldigten Fehlens.
Auch hier empfiehlt sich wohl, das Gespräch mit der AA frühzeitig zu suchen, um evtl. eine Sperre zu vermeiden.
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