Hallo Zusammen,
am 4.12.18 habe ich meine Kündigung erhalten wegen angeblicher Überkapazitäten in unserem Unternehmen. Meine Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Quartalsende.
Am 1.10.18 wurde ich in diesem Unternehmen fest und unbefristet eingestellt, da ich vorher schon über 10 Jahre bei dieser Firma über einen Personldienstleister beschäftigt war. Aufgrund der Höchstüberlassungsdauer wurde ich dann eingestellt.
Nun stellt sich mir die Frage, ob ich dagegen vorgehen kann?
Denn für mich ergibt es keinen Sinn, dass man mich erst einstellen und dann nach 2 Monaten wieder entlassen tut, weil angeblich keine Kapazitäten vorhanden sind.
Dazu muss man sagen, dass ich einige Standards, die ich mir beim Personldienstleister erarbeitet hatte in den ganzen Jahren, aufgegeben hatte für diese Festanstellung und wieder ganz von vorne anfangen muss. Ich wäre natürlich beim Personldienstleister geblieben, wenn man gewusst hätte, dass man nach 2 Monaten wieder gekündigt wird.
Das Unternehmen wurde dieses Jahr verkauft an ein großes Unternehmen und rechtskräftig wurde dies alles im Juni.
Am 15.11.18 gab es die letzte Betriebsversammlung, wo den Mitarbeitern mitgeteilt wurde, dass keiner Angst um seinen Arbeitsplatz haben muss und alle weiterbeschäftigt werden, weil genug Arbeit vorhanden ist.
Mir kann doch keiner erzählen, dass die nicht vorher alles schon planen, organisieren und struktuieren, was mit der aufgekauften Firma passiert.
Bei mir fällt in der Firma ein Abteilungsbereich weg (was aber schon ewig feststeht) und es werden Aufträge ausgegliedert. Dafür sollen aber neue Bereiche dazukommen.
Und wie gesagt, es wurde immer suggeriert, dass Arbeit für alle da ist.
Kann ich in irgendeiner Art und Weise gegen die Kündigung vorgehen?
Für eure Antworten Danke ich euch schon mal im Voraus.
Kündigung wegen Überkapazitäten
12. Dezember 2018
Thema abonnieren
Frage vom 12. Dezember 2018 | 20:54
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung wegen Überkapazitäten
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#1
Antwort vom 12. Dezember 2018 | 21:24
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatKann ich in irgendeiner Art und Weise gegen die Kündigung vorgehen? :
Innerhalb von 3 Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage erheben - entweder man gewinnt oder man verliert.
#2
Antwort vom 12. Dezember 2018 | 21:38
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
Du schreibst von 2 Monaten.
Wurde eine Probezeit vereinbart?
Berry
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#3
Antwort vom 12. Dezember 2018 | 22:20
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
Nein, es wurde keine Probezeit verlangt. Da ich ja schon so lange für das Unternehmen tätig war/bin.
#4
Antwort vom 13. Dezember 2018 | 08:35
Von
Status: Unbeschreiblich (47504 Beiträge, 16808x hilfreich)
Auch ohne Probezeit besteht in den ersten 6 Monaten eines Beschäftigungsverhältnisses kein Kündigungsschutz.
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