Kündigung wegen Umzug... Kündigungsfrist

4. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
Sven1979
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)
Kündigung wegen Umzug... Kündigungsfrist

Hallo,

meine Freundin und ich wollen in einen anderen Staat übersiedeln. Das war alles schon gut geplant bis wir nun bemerkt haben, dass in Ihrem Arbeitsvertrag eine horrende Kündigungsfrist steht:
"Die Kündigung kann mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres
erfolgen."
Das ist für uns tatsächlich ein Problem da wir damit nicht gerechnet haben. Hat man da eine Chance das anzufechten?

Vielen Dank
Sven

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nutellamonster
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 29x hilfreich)

Wenn es keine tarifvertragliche Regelung gibt, die dadrüber steht, dann an sich nicht. So etwas kann arbeitsvertraglich vereinbart werden und ist dann gültig.

Es gibt aber die Möglichkeit, mit dem Arbeitgeber ein früheres Gehen zu vereinbaren (einvernehmlich frühere Kündigung, Aufhebungsvertrag o. ä.). Einfach mal das Gespräch suchen und Eure Situation schildern. Das, was Euch dann zugesagt wird, am besten direkt schriftlich festhalten und unterschreiben lassen (wie besprochen, kündige ich hiermit zum x.y. oder so ähnlich).

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#2
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

was würden Sie denn sagen, wenn der AG, nur weil er nicht rechtzeitig etwas tun konnte, einfach mal nach Gutdünken den Arbeitsvertrag anfechten würde und das nach Belieben machen könnte?

Die Verträge haben einen Sinn: Jeder weiß, was geregelt ist - und jeder muss sich daran halten.

Eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende ist wirklich nicht besonders lang.
Und bis zum Ende dieses jahres kann man es (falls man sich nicht anders einigen kann) notfalls auch noch in Deutschland aushalten

-----------------
"unverbindliche Privatmeinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit. keine Gewähr und/oder Rechtsberatung."

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#3
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 154x hilfreich)

Normalerweise ist jeder froh, eine lange Kündigungsfrist zu haben.

Einfach mal den AG ansprechen und die meisten AG gehen nach dem Spruch "Reisende soll man nicht aufhalten" .

Nicht immer erst alles Rechtliche raussuchen, anstatt erstmal ein Gespräch zu führen.

;)

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#4
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Hallo SVielha, es ist allerdings in manchen Situationen besser seine Rechte zu kennen, um dann das Beste im Gespräch für sich herauszuholen.;)

gruß
avalon 2006


-----------------
"Das Leben ist eines der Härtesten."

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