Kündigung wegen Verdacht einer Straftat

15. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
hansano
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung wegen Verdacht einer Straftat

Guten Tag,
folgende Annahme: Person A ist bei einem mittelständischen Unternehmen angestellt und arbeitet im HomeOffice. Es fand eine Hausdurchsuchung statt und das Arbeitsnotebook wurde beschlagnahmt. Laut Internet ist mit einer schnellen Rückgabe nicht zurechnen. Nun muss Person A dem Arbeitgeber ja mitteilen, dass das Notebook weg ist bzw. bei der Polizei. Die Straftat, weswegen die HD erfolgte, steht in keinem Verhältnis zur der Arbeit. Muss A hier mit einer Kündigung rechnen oder kann er ohne Bedenken dem Arbeitgeber das mitteilen und um ein neues Notebook bitten, damit er weiter arbeiten kann?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17365 Beiträge, 6466x hilfreich)

Zitat (von hansano):
Muss A hier mit einer Kündigung rechnen ...

Die Frage ist momentan gar nicht verlässlich zu beantworten. Problem ist in meinen Augen nicht unbedingt die Beschlagnahmung des Laptops, sondern die Straftat, die möglicherweise dahinter steht. Die Einschätzung freilich hängt wiederum davon ab, was dein Aufgabenbereich und deine Stellung in der Firma ist.
Nach meiner Einschätzung dürfte es günstiger sein, dem AG reinen Wein einzuschenken, selbst wenn eine Kündigung wahrscheinlich ist.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Alter Mann
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 20x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von hansano):
Muss A hier mit einer Kündigung rechnen oder kann er ohne Bedenken dem Arbeitgeber das mitteilen und um ein neues Notebook bitten, damit er weiter arbeiten kann?

Ganz so pauschal wie mein Vorschreibe möchte ich eine mögliche Kündigung nicht sehen, das geht doch etwas an der (rechtlichen) Realität vorbei.
Dazu habe ich einen guten Artikel beim DGB gefunden:
Zitat:
Kündigung wegen einer Straftat in der Freizeit
Wenn ein Arbeitnehmer außerdienstlich eine Straftat begeht, kann das ein Grund für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses sein. Voraussetzung ist ein Bezug zu arbeitsvertraglichen Verpflichtungen oder zur Tätigkeit und die Tatsache, dass dadurch berechtigte Interessen des Arbeitgebers verletzt sind.

Wegen der Straftat benötigen Sie höchstwahrscheinlich eh einen Anwalt, evtl. kann der Sie auch zu dieser Frage beraten …
Viel Glück!

-- Editiert von Alter Mann am 15.03.2022 11:36

Signatur:

Herzliche Grüße,
A.M.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17365 Beiträge, 6466x hilfreich)

@altermann
... ich sehe uns da nicht im Widerspruch ... es kommt halt drauf an - und über das Draufankommen fehlt vorerst jede Information.

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#4
 Von 
Alter Mann
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 20x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
@altermann
... ich sehe uns da nicht im Widerspruch ... es kommt halt drauf an - und über das Draufankommen fehlt vorerst jede Information.

Das Sie das so sehen wundert mich nicht…

Signatur:

Herzliche Grüße,
A.M.

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Alter Mann):
Das Sie das so sehen wundert mich nicht…
Klär uns doch einfach auf. Ich sehe da nämlich auch keinen Widerspruch.

Signatur:

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#6
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Alter Mann):
Wegen der Straftat benötigen Sie höchstwahrscheinlich eh einen Anwalt, evtl. kann der Sie auch zu dieser Frage beraten …
Und was hat das mit der Frage des TE zu tun?

Zitat (von hansano):
Muss A hier mit einer Kündigung rechnen oder kann er ohne Bedenken dem Arbeitgeber das mitteilen und um ein neues Notebook bitten, damit er weiter arbeiten kann?

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#7
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(763 Beiträge, 336x hilfreich)

Ich frage mich auch gerade, ob der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer die Erstattung des Notebooks verlangen kann.

Dass aus der Straftat (wenn sie in keinem Zusammenhang mit der Arbeit steht und nicht mit dem Laptop begangen wurde) eine wirksame Kündigung entstehen kann, sehe ich eher nicht. In der Regel wird es dem Arbeitgeber zugemutet, bis zu zwei Jahre auf seinem Arbeitnehmer zu verzichten.

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10640 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von dummfragerin):
Dass aus der Straftat (wenn sie in keinem Zusammenhang mit der Arbeit steht und nicht mit dem Laptop begangen wurde) eine wirksame Kündigung entstehen kann, sehe ich eher nicht.


Ich schon.
Es kommt wie mehrfach gesagt, sowohl auf die Straftat, den ausgeübten Beruf und/oder die Position im Unternehmen an.
Es gibt nun mal mehrere Berufe/Positionen, die mit gewissen Straftaten nicht kompatibel sind und da ist es egal, ob diese mit Bezug zum Beruf, mit Arbeitsmaterial, während der Arbeit oder in der Freizeit begangen wurden.

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#9
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von hansano):
Muss A hier mit einer Kündigung rechnen oder kann er ohne Bedenken dem Arbeitgeber das mitteilen und um ein neues Notebook bitten, damit er weiter arbeiten kann?


Letztendlich hat der AN gar keine andere Wahl als den AG über die Beschlagnahme des Notebooks zu informieren. Denn wenn der AN mangels Notebook seine Arbeit nicht mehr verrichten kann muss der dies dem AG mitteilen, ansonsten könnte er alleine schon aus diesem Grund gekündigt werden.


0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von hansano):
Muss A hier mit einer Kündigung rechnen oder kann er ohne Bedenken dem Arbeitgeber das mitteilen und um ein neues Notebook bitten, damit er weiter arbeiten kann?

In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Da würde man mehr Details benötigen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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