Guten Tag,
folgende Annahme: Person A ist bei einem mittelständischen Unternehmen angestellt und arbeitet im HomeOffice. Es fand eine Hausdurchsuchung statt und das Arbeitsnotebook wurde beschlagnahmt. Laut Internet ist mit einer schnellen Rückgabe nicht zurechnen. Nun muss Person A dem Arbeitgeber ja mitteilen, dass das Notebook weg ist bzw. bei der Polizei. Die Straftat, weswegen die HD erfolgte, steht in keinem Verhältnis zur der Arbeit. Muss A hier mit einer Kündigung rechnen oder kann er ohne Bedenken dem Arbeitgeber das mitteilen und um ein neues Notebook bitten, damit er weiter arbeiten kann?
Kündigung wegen Verdacht einer Straftat
15. März 2022
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Frage vom 15. März 2022 | 10:07
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung wegen Verdacht einer Straftat
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#1
Antwort vom 15. März 2022 | 10:38
Von
Status: Weiser (17365 Beiträge, 6466x hilfreich)
ZitatMuss A hier mit einer Kündigung rechnen ... :
Die Frage ist momentan gar nicht verlässlich zu beantworten. Problem ist in meinen Augen nicht unbedingt die Beschlagnahmung des Laptops, sondern die Straftat, die möglicherweise dahinter steht. Die Einschätzung freilich hängt wiederum davon ab, was dein Aufgabenbereich und deine Stellung in der Firma ist.
Nach meiner Einschätzung dürfte es günstiger sein, dem AG reinen Wein einzuschenken, selbst wenn eine Kündigung wahrscheinlich ist.
#2
Antwort vom 15. März 2022 | 11:34
Von
Status: Beginner (64 Beiträge, 20x hilfreich)
Hallo,
ZitatMuss A hier mit einer Kündigung rechnen oder kann er ohne Bedenken dem Arbeitgeber das mitteilen und um ein neues Notebook bitten, damit er weiter arbeiten kann? :
Ganz so pauschal wie mein Vorschreibe möchte ich eine mögliche Kündigung nicht sehen, das geht doch etwas an der (rechtlichen) Realität vorbei.
Dazu habe ich einen guten Artikel beim DGB gefunden:
Zitat:Kündigung wegen einer Straftat in der Freizeit
Wenn ein Arbeitnehmer außerdienstlich eine Straftat begeht, kann das ein Grund für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses sein. Voraussetzung ist ein Bezug zu arbeitsvertraglichen Verpflichtungen oder zur Tätigkeit und die Tatsache, dass dadurch berechtigte Interessen des Arbeitgebers verletzt sind.
Wegen der Straftat benötigen Sie höchstwahrscheinlich eh einen Anwalt, evtl. kann der Sie auch zu dieser Frage beraten …
Viel Glück!
-- Editiert von Alter Mann am 15.03.2022 11:36
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#3
Antwort vom 15. März 2022 | 11:37
Von
Status: Weiser (17365 Beiträge, 6466x hilfreich)
@altermann
... ich sehe uns da nicht im Widerspruch ... es kommt halt drauf an - und über das Draufankommen fehlt vorerst jede Information.
#4
Antwort vom 15. März 2022 | 11:42
Von
Status: Beginner (64 Beiträge, 20x hilfreich)
Zitat@altermann :
... ich sehe uns da nicht im Widerspruch ... es kommt halt drauf an - und über das Draufankommen fehlt vorerst jede Information.
Das Sie das so sehen wundert mich nicht…
#5
Antwort vom 15. März 2022 | 12:00
Von
Status: Weiser (16922 Beiträge, 5884x hilfreich)
Klär uns doch einfach auf. Ich sehe da nämlich auch keinen Widerspruch.ZitatDas Sie das so sehen wundert mich nicht… :
#6
Antwort vom 15. März 2022 | 12:28
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
Und was hat das mit der Frage des TE zu tun?ZitatWegen der Straftat benötigen Sie höchstwahrscheinlich eh einen Anwalt, evtl. kann der Sie auch zu dieser Frage beraten … :
ZitatMuss A hier mit einer Kündigung rechnen oder kann er ohne Bedenken dem Arbeitgeber das mitteilen und um ein neues Notebook bitten, damit er weiter arbeiten kann? :
#7
Antwort vom 15. März 2022 | 13:18
Von
Status: Praktikant (763 Beiträge, 336x hilfreich)
Ich frage mich auch gerade, ob der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer die Erstattung des Notebooks verlangen kann.
Dass aus der Straftat (wenn sie in keinem Zusammenhang mit der Arbeit steht und nicht mit dem Laptop begangen wurde) eine wirksame Kündigung entstehen kann, sehe ich eher nicht. In der Regel wird es dem Arbeitgeber zugemutet, bis zu zwei Jahre auf seinem Arbeitnehmer zu verzichten.
#8
Antwort vom 15. März 2022 | 15:14
Von
Status: Gelehrter (10640 Beiträge, 4200x hilfreich)
ZitatDass aus der Straftat (wenn sie in keinem Zusammenhang mit der Arbeit steht und nicht mit dem Laptop begangen wurde) eine wirksame Kündigung entstehen kann, sehe ich eher nicht. :
Ich schon.
Es kommt wie mehrfach gesagt, sowohl auf die Straftat, den ausgeübten Beruf und/oder die Position im Unternehmen an.
Es gibt nun mal mehrere Berufe/Positionen, die mit gewissen Straftaten nicht kompatibel sind und da ist es egal, ob diese mit Bezug zum Beruf, mit Arbeitsmaterial, während der Arbeit oder in der Freizeit begangen wurden.
#9
Antwort vom 15. März 2022 | 15:57
Von
Status: Lehrling (1312 Beiträge, 183x hilfreich)
ZitatMuss A hier mit einer Kündigung rechnen oder kann er ohne Bedenken dem Arbeitgeber das mitteilen und um ein neues Notebook bitten, damit er weiter arbeiten kann? :
Letztendlich hat der AN gar keine andere Wahl als den AG über die Beschlagnahme des Notebooks zu informieren. Denn wenn der AN mangels Notebook seine Arbeit nicht mehr verrichten kann muss der dies dem AG mitteilen, ansonsten könnte er alleine schon aus diesem Grund gekündigt werden.
#10
Antwort vom 15. März 2022 | 22:09
Von
Status: Unbeschreiblich (119525 Beiträge, 39735x hilfreich)
ZitatMuss A hier mit einer Kündigung rechnen oder kann er ohne Bedenken dem Arbeitgeber das mitteilen und um ein neues Notebook bitten, damit er weiter arbeiten kann? :
In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Da würde man mehr Details benötigen.
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