Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankung

9. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
jaser123
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 2x hilfreich)
Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankung


Arbeitnehmer ist seit 2017 Vollzeitbeschäftigt und unbefristet als Krankenpfleger in einem Klinikum beschäftigt .

AN war 2018 insgesamt 16 Tage krank 2x Infekt
2019 war der AN insgesamt 19 Tage krank
Sinusitis und Gripaler Infekt

Jetzt aktuell ist AN 17 Tage Krank
8 wegen einem Infekt
2 wegen V.A Corona
7 wegen Lumbago seit heute .

AN hat Angst , dass AG ihm kündigen kann weil er häufig kurzerkrankt ist .

AN denkt , dass dies erst möglich sei wenn er mehr als 6 Wochen im Jahr krank ist und zusätzlich eine negative Prognose aufweist.

AN ist sich unsicher was jetzt greift

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

/// AN ist sich unsicher was jetzt greift

"Greifen" im Sinne einer Automatik wird da gar nichts.
Wann einem AG der Geduldsfaden reißt, dass er eine Kündigung angeht, lässt sich kaum voraussagen.
Mir scheint aber, dass Fehlzeiten von plusminus 3 Wochen im Jahr noch unter der Wahrnehmungsschwelle liegen.

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#2
 Von 
jaser123
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke .

Wie sieht eigentlich die Regel aus .

Wenn ein AN unter 6 Wochen im Jahr Krank ist gilt dies als zumutbar .
Desweitweiteren ist der AN über 6 Wochen im Jahr krank und das aber immer über mindestens 24 Monate muss dieser zusätzlich einen negative Gesundheitsprognose vorweisen

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Der DURCHSCHNITTLICHE Krankenstand im Gesundheitswesen ist über 20 Tage. Da liegt A ja noch darunter, von daher wird das beim AG noch nicht einmal auffallen.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Das kann man nicht unbedingt an statistischen Durchschnitten aufhängen. Da wird auf den Einzelfall geschaut, auf die Umstände im Betrieb, das Erfordernis der zuverlässigen Planbarkeit.

wirdwerden

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32124 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von jaser123):
AN hat Angst , dass AG ihm kündigen kann weil er häufig kurzerkrankt ist .
Das sehe ich nicht.
Zitat (von jaser123):
AN denkt , dass dies erst möglich sei wenn er mehr als 6 Wochen im Jahr krank ist
Die 6 Wochen p.a. gelten lediglich für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Ist der AN länger krank, zahlt die KV ihm Krankengeld. Das hat mit Kündigung des Arbeitsverhältnisses nichts zu tun.
Zitat (von jaser123):
Wenn ein AN unter 6 Wochen im Jahr Krank ist gilt dies als zumutbar .
Nein. Krankheitszeiten/Arbeitsunfähigkeiten sind immer *zumutbar*
Zitat (von jaser123):
muss dieser zusätzlich einen negative Gesundheitsprognose vorweisen
Wer sollte das denn feststellen?

zB. Wenn ein Krankenpfleger mehrmals im Jahr Hexenschuß hat und damit länger AU ist, könnte der AG darüber nachdenken !!!, ob die pflegerische und körperlich schwere Arbeit das richtige für diesen AN ist. Und ihm uU andere Tätigkeiten im Betrieb zuweisen... ein langwieriger Prozess mit vielen Mitspielern würde das sein.

Grippe, Sinusitis o.ä. und sind nichts, was einem AG aufstoßen könnte. uU hat der AN deshalb sowieso Beschäftigungsverbot?

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#6
 Von 
Ratgeber@123.net
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 25x hilfreich)
Signatur:

Ehemaliger Nickname: Ratsuchender@123net

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16967 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von jaser123):
Wie sieht eigentlich die Regel aus .
Es gibt keine Regel. Das entscheidet jeder AG ganz individuell.

Signatur:

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#8
 Von 
jaser123
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 2x hilfreich)

Alles verständlich ,

Ich bin immer von dem 3 Stufen Modell ausgegangen bei häufigen Kurzerkrankungen .

1. Fehlzeiten mehr als 6 Wochen im Jahr
2. Negative Prognose
3. Interessenabwägung

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#9
 Von 
jaser123
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von jaser123):
Alles verständlich ,

Ich bin immer von dem 3 Stufen Modell ausgegangen bei häufigen Kurzerkrankungen .

1. Fehlzeiten mehr als 6 Wochen im Jahr
2. Negative Prognose
3. Interessenabwägung

Zitat:

Grundsätzlich ist eine Kündigung wegen Krankheit im Arbeitsrecht zulässig, jedoch nur unter strengen Voraussetzungen. Grundsätzlich gilt bei einer Kündigung wegen häufigen Kurzerkrankungen, dass diese nur zulässig ist, wenn der/die Arbeitnehmer/in mehr als sechs Wochen im Jahr über Jahre hinweg krankheitsbedingt arbeitsunfähig war. Zusätzlich muss u. a. eine Negativprognose vorliegen. Oft ist strittig, wie die negative Prognose zu definieren ist.

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32124 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von jaser123):
3 Stufen Modell
Wo gilt das denn? Hast du eine Quelle?

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#11
 Von 
jaser123
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 2x hilfreich)

https://www.anwalt.de/rechtstipps/ist-eine-kuendigung-wegen-haeufiger-kurzerkrankungen-zulaessig_140745.html

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32124 Beiträge, 5651x hilfreich)

Danke.
Ein LAG hat so entschieden. Na und?
Ein Anwalt hat diese Entscheidung kommentiert. Na und?

Deine Schilderung trifft das alles nicht. Dem AN droht doch weder eine Kündigung noch ist irgendeine Gesundheitsprognose erfragt.


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#13
 Von 
jaser123
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 2x hilfreich)

Das Problem ist , das ich mich immer Angst habe krank zu melden .

Ich meine wir haben jetzt Juni und ich habe 18 Fehltage , finde ich sehr viel .

Habe einfach Angst , dass mir arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen . Im Team herrscht generell ein hoher Krankenstand , teils auch mit über 30 Fehltagen , trotzdem mach ich mir sorgen

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