Guten Tag liebe Leute,
seit 3 Jahren Arbeite ich Vollzeit in einem Callcenter im Bereich Vertrieb. Ich wurde vor 2 Tagen freigestellt und zu Ende August gekündigt. In der Kündigung steht kein Grund, fristgerechte Kündigung teilte man mir mit. Mit dem Chef konnte ich Aufgrund der Unternehmensstruktur nicht sprechen. Der Bereichsleiter hat gekündigt mit der Begründung es gäbe zu viele schlechte Bewertungen von Kunden und er erkenne keine weitere Entwicklung. Es wurde mir vom vorgesetzten mitgeteilt: "Sie haben so eine Art die dem Kunden nicht gefällt.". Außerdem könne es sein dass dem Unternehmen dadurch Aufträge entgehen könnten. Im Arbeitsvertrag ist verankert dass meine Aufgabe unter anderem Kundenzufriedenheit ist, dem habe ich mich angepasst und war stets höflich.
Es wurden keine weiteren Gründe mitgeteilt.
Für bessere Kundenbewertungen gab es vor 4 Wochen einen 30 minütigen Videocall mit einer Trainerin.
Gestern in einem persönlichen Gespräch mit dem Bereichsleiter bot ich meine Arbeitsleistung für andere Projekte an, fast 1000 Mitarbeiter an verschiedenen Standorten im Unternehmen, mit Ablehnung.
Ich wurde vor 3 Woche zwischen unterschiedlichen Kampagnen hin und her geschoben.
Vorher über 1 Jahr in einem starken Team.
Ich war pünktlich habe das Team gestärkt und positive Erfolge verzeichnet. Deswegen bin ich etwas schockiert.
Vor 3 Monaten war ich 6 Wochen krank, danach wurde kein BAM durchgeführt, außer ein kurzes Gespräch über Videocall während der Arbeitszeit, war sehr ruppig. Die Kündigung wurde nicht direkt vom Bereichsleiter oder Chef ausgehändigt sondern von einer stellvertretenden Person, ich habe nicht unterschrieben.
Zutrittskarte für das Unternehmen musste ich abgeben weil diese in Rechnung gestellt werden würde.
Ist die Kündigung noch anzufechten? Ich möchte im Unternehmen bleiben.
Kündigung wegen schlechter Kundenbewertung
Zitat :Ist die Kündigung noch anzufechten? Ich möchte im Unternehmen bleiben.
1. Die Kündigung ist anfechtbar binnen 3 Wochen nach Zugang
2. Du möchtest bleiben ..... Mit welcher Perspektive? (Was hält dich dort, wo man dich schlecht behandelt?)
Zu deinem Verhau an Erläuterungen:
1. 'Sie haben eine Art ....' klingt nach dem Vorwurf einer gewissen Art von 'Schlechtleistung'
2. Dein Hinweis, du seist länger krank gewesen, stellt einen Zusammenhang her zu deinen Fehlzeiten.
In Verbindung beider könnte es darauf hinauslaufen, dass man dich als Low-Performer loswerden will. Es bleibt also abzuwarten, was in einem Kündigungsschutzprozess vorgebracht wird und ob das hält.
Die Dreiwochenfrist bezieht sich auf die Klagefrist. Also gegenüber dem Arbeitgeber irgend eine Aktion starten, das bringt gar nichts. Ab zum Arbeitsgericht; der nette Rechtspfleger dort hilft Dir bei der Formulierung des Antrages.
Allerdings solltest Du Dich längerfristig nach einer neuen Stelle umsehen. Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass Du bei Deinem jetzigen AG noch glücklich wirst?
wirdwerden
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Zitat :Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass Du bei Deinem jetzigen AG noch glücklich wirst?
Der AG hat viele unterschiedliche Möglichkeiten mich einzusetzen, nicht nur im Verkauf.
Wie ist dass nun mit der schriftlichen Kündigung ohne angeben von Gründen?
Es steht geschrieben:"...hiermit wird Ihnen fristgerecht zum xx.xx.xxxx gekündigt...".
Gründe müssen nicht angegeben werden, die muss der AG frühestens vor Gericht darlegen. Daher müssen Sie auch innerhalb von drei Wochen seit Kündigungszugang Klage erheben.
Dennoch gilt, dass der AG Sie offenbar einfach nicht mehr beschäftigen möchte, daher hilft es auch nicht, dass er Sie vielleicht anderweitig beschäftigen könnte.
Zitat :Der AG hat viele unterschiedliche Möglichkeiten mich einzusetzen, nicht nur im Verkauf.
Das mag sein. Darauf kommt es aber nur sehr bedingt an, wenn er sich von dir trennen will. Für diese 'vielen unterschiedlichen Möglichkeiten' werden auch Qualifikationen erforderlich sein, die der AG dir auch zutrauen muss.
Der gegenwärtige Stand ist aber, dass eine Kündigung vorliegt. Ob diese Kündigung rechtens ist, mag zweifelhaft sein. Dies feststellen zu lassen, hast du 3 Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit für eine Kündigungs-Schutzklage; die K'Schutzklage stellt fest, ob die K rechtens ist, aber im obligatorischen Einigungsgespräch kannst du freilich auch deinen Einsatz in anderen Unternehmensbereichen zur Sprache bringen.
Zitat :Der Bereichsleiter hat gekündigt mit der Begründung es gäbe zu viele schlechte Bewertungen von Kunden und er erkenne keine weitere Entwicklung. Es wurde mir vom vorgesetzten mitgeteilt: "Sie haben so eine Art die dem Kunden nicht gefällt."
Zitat :Im Arbeitsvertrag ist verankert dass meine Aufgabe unter anderem Kundenzufriedenheit ist, dem habe ich mich angepasst und war stets höflich.
Hier scheinen Eigen- und Fremdwahrnehmung doch sehr voneinander abzuweichen.
Du hältst dich für höflich, eure Kunden nicht.
Und dann wurde ja wohl auch schon eine Maßnahme ergriffen, die anscheinend nicht von Erfolg gekrönt war:
Zitat :Für bessere Kundenbewertungen gab es vor 4 Wochen einen 30 minütigen Videocall mit einer Trainerin.
Zitat :Vor 3 Monaten war ich 6 Wochen krank, danach wurde kein BAM durchgeführt, außer ein kurzes Gespräch über Videocall während der Arbeitszeit, war sehr ruppig.
Meines Wissens wird ein BEM nur durchgeführt, wenn man länger als sechs Wochen krank war...so genau kenne ich mich da aber zugegebenermaßen nicht aus.
Zitat :Die Kündigung wurde nicht direkt vom Bereichsleiter oder Chef ausgehändigt sondern von einer stellvertretenden Person, ich habe nicht unterschrieben.
Von wem die Kündigung ausgehändigt wurde, spielt keine Rolle - unterschrieben muss sie allerdings von einem dazu bevollmächtigten Mitarbeiter sein. Und deiner Unterschrift bedarf es auch nicht.
Zitat :Ist die Kündigung noch anzufechten?
Ja, indem du innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einreichst.
Zitat :Ich möchte im Unternehmen bleiben.
Das widerum kann ich nicht nachvollziehen.
Warum möchte man für jemanden arbeiten, der einen nicht (mehr) will und nicht gut behandelt?
Zitat :Der AG hat viele unterschiedliche Möglichkeiten mich einzusetzen, nicht nur im Verkauf.
Wenn das für deinen AG eine Option gewesen wäre, hätte er nicht gekündigt, sondern dich versetzt.
-- Editiert von User am 25. Juli 2025 08:15
Richtig, BEM muss nur durchgeführt werden, wenn die Krankheitsdauer länger als 6 Wochen ist. Und diese Maßnahme hat nicht den Sinn, einen möglicherweise von der Leistung her unbefriedigenden Mitarbeiter zu einer befriedigenden Leistung zu bringen, sondern durch die Krankheit verursachte Defizite abzupuffern. Ist also ganz was anderes.
wirdwerden
Zitat :Warum möchte man für jemanden arbeiten, der einen nicht (mehr) will und nicht gut behandelt?
Der Job ist einigermaßen gut bezahlt. Die Kollegen sind sehr respektvoll und freundlich. Nur die höheren Vorgesetzen sind in letzter Zeit merkwürdiger.
Es ist nicht einfach, einfach so einen neuen Job zu finden.
Der BL ist nicht mal so lang im Unternehmen wie ich.
Mein Chef war auch immer Nett zu mir. Der BL ist der die Kündigung veranlasst hat und der Chef verlässt sich auf seine Mitarbeiter. Die haben auch andere Mitarbeiter wegen schlechter Bewertung entlassen. Es ist ein wenig wie Roulette: Wenn man an einem oder mehreren Tagen Kunden die eskalieren am Telefon hat und von einem z.B. einen Preis verlangen den der Kunde auf einer Vergleichsplattform gesehen hat aber jetzt direkt vom Anbieter erhalten will schreibt der Kunden eine negative Bewertung dass er den Preis nicht bekommen hat. Andere Bewertungen gingen auch unter die Gürtellinie ich selbst wurde auch angeschrien und beleidigt, die legen dann auf.
Solche Abläufe ist man gewohnt deshalb wunderte mich auch die Kündigung ohne Begründung wie:"...wegen fehlverhalten kündigen ich Sie..." etc.
Es wurde doch erklärt, dass in der Kündigung kein Grund stehen muss.Zitat :deshalb wunderte mich auch die Kündigung ohne Begründung
Dein Arbeitgeber weiß das.
Dass du Kündigungsschutzklage innerhalb 3 Wochen nach Erhalt der Kü. beim zuständigen Arbeitsgericht erheben kannst---> wurde dir auch geschrieben.
Lässt du die 3 -Wochen-Frist verstreichen, ist die Kündigung wirksam. Dann ist es erst recht egal, was drin steht.
Erklärungen zu Verhalten von xy sind unnötig.
Deine Entscheidung ist nötig.
Du bist verpflichtet, dich bei Arbeitsagentur --arbeitsuchend-- zu melden.
Das steht wahrscheinlich auch in der Kündigung.
Das solltest du zeitnah tun, unabhängig von einer Klage.
Ganz sicher passen #1 und #9 nicht wirklich zusammen; 'alles super' nach #9
Es ist aber klar: die Kündigung liegt vor. Du kannst dich dagegen wehren, oder es bleiben lassen.
Jedenfalls gibt es in der Sache nix Neues mehr.
Nochmals: eine Kündigung muss nicht begründet werden. Da wäre der Arbeitgeber auch schön blöd, wenn er sich da festlegen würde. Häufig kommen doch zu den eigentlichen Kündigungsgründe nach der Kündigung noch andere dazu, weil sich erst dann z.B. Kollegen trauen, auf weitere Missstände hinzuweisen. Warum sich also vorab festlegen und die Gründe begrenzen?
Einerlei ist auch, dass das Unternehmen so groß ist, dass Du nach Deinem Gefühl irgendwie irgendwo anders unterkommen könntest. Du bist für eine bestimmte Aufgabe eingestellt. Man will Dich dort nicht mehr haben. Ob die angeführten Gründe im Gerichtsverfahren dann für die Kündigung ausreichen, das wird das Gericht entscheiden. Ob Du diesen Weg gehen willst, das ist jetzt Deine Sache. Auf die Frist wurde hingewiesen. Und selbst wenn Du das Verfahren gewinnst, hast Du keine "freie Auswahl" wie auf der Kirmes hinsichtlich des zukünftigen Arbeitsplatzes; Du kommst dann auf den alten Platz zurück.
Glaubst Du wirklich ernsthaft, dass Du da längerfristig noch glücklich wirst? Und bitte eines nicht vergessen: durch das Urteil bekommt der Arbeitgeber quasi eine Gebrauchsanleitung durch das Gericht, woran es in seiner Kündigung mangelte. Er weiß dann, wie er das nächste Kündigungsverfahren aufbauen muss. So einfach ist das.
wirdwerden
Zitat :Und bitte eines nicht vergessen: durch das Urteil bekommt der Arbeitgeber quasi eine Gebrauchsanleitung durch das Gericht, woran es in seiner Kündigung mangelte. Er weiß dann, wie er das nächste Kündigungsverfahren aufbauen muss. So einfach ist das.
Das so einfach ist das nun auch nicht. Es ist nicht einmal klar ob der AN verhaltensbedingt (wegen Fehlverhalten gegenüber Kunden) gekündigt werden soll, wobei von Abmahnungen ist bis dato nichts beschrieben wurde und eine fristgerechte Kündigung ohne vorhergehende Abmahnungen auch ungewöhnlich ware. Aber ggf. zaubert der AG ja auch noch eine betriebsbedingte oder personenbedingte Kündigung (wg. der Krankheit) aus dem Hut.
In Summe ist wenig zu erkennen womit eine Kündigung begründet werden könnte, und es gibt auch genug Fälle wo nach einer vom Gericht verworfenen Kündigung sein Arbeitsverhältnis wieder ohne negative Nachwirkung wieder aufgenommen hat.
Im Fall wo der AN allerdings erst drei Jahre im Betrieb ist wird es wohl eher auf eine Abfindung von ein paar Monatsgehältern hinauslaufen, daher ist er unmittelbare Gang zum Arbeitsgericht umso wichtiger.
-- Editiert von User am 28. Juli 2025 13:20
Ja, der Gang zum Arbeitsgericht ist dringend zu empfehlen. Insoweit sind wir uns ja einig. Den Grund für die Kündigung ist ihr ja mündlich mitgeteilt worden; ich gehe davon aus, dass das auch zutreffend ist. Die Anfrage hatte den klaren Nexus eben zu der Leistung. Und darauf bezieht sich auch meine Antwort.
wirdwerden
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