Kündigung wegen "zu oft krank"?

23. September 2025 Thema abonnieren
 Von 
erran
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung wegen "zu oft krank"?


Hallo,

Ich arbeite bei dieser Firma seit Januar 2025, Vertrag für 2 Jahre. Der Chef ist mit mir sehr zufrieden. Ich habe ADHS und er weiß Bescheid.
Ich war schon im August zwei Wochen wegen ADHS krank.

Jetzt drehe ich langsam schon wieder durch und kann nicht mehr. Will zum Arzt gehen und vielleicht gibt er mir wieder zwei Wochen AU.

Wie wahrscheinlich ist es, dass der Chef ausflippt und mich kündigt ("nach 6 Wochen schon wieder krank")? Wie üblich ist das? Ich will diese Arbeit auf keinen Fall jetzt verlieren, was aber nach dem 2-jährigen Vertrag passiert ist mir dann schon egal.

Danke!











19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39191 Beiträge, 6440x hilfreich)

Zitat (von erran):
Kündigung wegen "zu oft krank"?
So eine Begründung in einer Kündigung ist absolut unüblich. Aber es gibt AG, die es nicht besser wissen...

Ich kenne deinen AG und deine Tätigkeit nicht. Immerhin weiß dein AG von deiner Diagnose.
Ich weiß, dass ADHS-Chroniker ihre Erkrankung mit Medikamenten oft gut *beherrschen* können und damit auch arbeitsfähig sind.
Es kommt also mal wieder auf den Einzelfall an.

Ich kann keine Wahrscheinlichkeit nennen, ob er dir kündigt, wann er dir kündigt... und falls er es tut---> ob du eine Kündigungsschutzklage dagegen erhebst/erheben kannst. Kommt hier auf die Betriebsgröße/Kündigungsschutzgesetz an.
Erst vor dem Arbeitsgericht könnte der AG dann begründen (ohne auszuflippen), warum er dir gekündigt hat.
SO wäre das mE üblich.

Zitat (von erran):
Will zum Arzt gehen und vielleicht gibt er mir wieder zwei Wochen AU.
Ja, vielleicht.
Vielleicht genügt auch 1 Woche AU vom Arzt für den nötigen Ausgleich?
Vielleicht genügt dir auch das Wochenende für den nötigen Ausgleich?
Vielleicht ist eine Arbeitszeitreduzierung eine Möglichkeit, häufige AU zu vermeiden?

Meine Empfehlung:
Besprich möglichst mit deinem Arzt, wie wichtig dir dieser Job ist und was er außer AU empfehlen würde.
Besprich mit deinem AG, ob zB eine geringere tägliche Arbeitszeit möglich ist.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6066x hilfreich)

Eine chronische Krankheit, und dadurch häufige Fehlzeiten, kann durchaus ein Kündigungsgrund sein.
Du scheinst aber einen befristeten Vertrag zu haben. In solchen Fällen kann nur dann ordentlich gekündigt werden, wenn eine Kündigungsmöglichkeit wirksam im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
Was steht also bezüglich einer Kündigung in deinem Arbeitsvertrag?

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#3
 Von 
erran
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Eine chronische Krankheit, und dadurch häufige Fehlzeiten, kann durchaus ein Kündigungsgrund sein.
Du scheinst aber einen befristeten Vertrag zu haben. In solchen Fällen kann nur dann ordentlich gekündigt werden, wenn eine Kündigungsmöglichkeit wirksam im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
Was steht also bezüglich einer Kündigung in deinem Arbeitsvertrag?


Kündigungsfrist vier Wochen zum Monatsende.

-- Editiert von User am 23. September 2025 16:06

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6066x hilfreich)

Dann wäre hier, obwohl es sich anscheinend um einen befristeten Vertrag zu handeln scheint, eine Kündigung durchaus möglich (wenn ein beiderseitiges Kündigungsrecht vereinbart wurde). Der AG scheint sich hier also, wohl weil er von der Krankheit wusste, eine Hintertür offen gehalten zu haben.

Zitat (von erran):
Wie wahrscheinlich ist es, dass der Chef ausflippt und mich kündigt
Das kann niemand beurteilen, dies ist kein Wahrsagerforum. Die Möglichkeit scheint aber grundsätzlich zu bestehen.

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#5
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9602 Beiträge, 2033x hilfreich)

Ich würde mit dem Chef sprechen, dass sich bei Dir gerade ein "Schub" anbahnt, was Deine Krankheit betrifft.

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#6
 Von 
Matrose74
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 26x hilfreich)

Wenn das Kündigungsschutzgesetz greift, wird eine krankheitsbedingte Kündigung wegen häufigen Kurzzeiterkrankungen kaum möglich sein.

Für eine solche muss u. a. eine negative Gesundheitsprognose vorliegen. Diese kann der AG aus den vergangenen AU-Zeiten ableiten. Dafür muss er aber mindestens die letzten 2 Jahre betrachten (idealerweise 3). Der Vertrag läuft aber erst seit Januar. Damit kann er keine negative Gesundheitsprognose herleiten.

Also prüfen, ob das Kündigungsschutzgesetz greift: Wie viel Mitarbeiter sind in dem Unternehmen beschäftigt?

Falls Kündigungsschutz besteht, dann wird der AG wohl keine Kündigung riskieren, sondern die 2 Jahre Befristung abwarten.

Wenn der Chef mit deiner Arbeit zufrieden ist: Gespräch suchen. Immer besser, als wenn der Chef irgendetwas selber (und falsch) interpretiert.

-- Editiert von User am 23. September 2025 22:18

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6066x hilfreich)

Zitat (von Matrose74 ):
Damit kann er keine negative Gesundheitsprognose herleiten.
Es kommt dabei sehr auf die Erkrankung an. Im Fall hier würde ich solch eine Prognose nicht verneinen wollen.

Zitat (von Matrose74 ):
Falls Kündigungsschutz besteht,.....
Es handelt sich hier um einen befristetes Arbeitsverhältnis mit vereinbarter Kündigungsmöglichkeit.

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#8
 Von 
Matrose74
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 26x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Es kommt dabei sehr auf die Erkrankung an. Im Fall hier würde ich solch eine Prognose nicht verneinen wollen.


Der AG kennt aber die Diagnose nicht (zumindest nicht im Detail). Sondern nur der MA und dessen Arzt. Somit darf der AG (er hat ja keine andere Möglichkeit) sich anfänglich dadurch behelfen, indem er aus der AU-Historie eine Prognose ableitet, sodass der MA im Gerichtsverfahren diese widerlegen muss (z. B. durch Entbindung seines Arztes von der Schweigepflicht).

Zitat (von -Laie-):
Es handelt sich hier um einen befristetes Arbeitsverhältnis mit vereinbarter Kündigungsmöglichkeit.


Das besagt nur, dass der AG überhaupt kündigen darf (trotz Befristung). Aber nicht, dass er in jedem Fall keinen Grund braucht. Wenn sein Unternehmen zu groß ist, sodass das Kündigungsschutzgesetz greift, braucht er einen Grund.

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6066x hilfreich)

Zitat (von Matrose74 ):
Der AG kennt aber die Diagnose nicht (zumindest nicht im Detail).
Zitat (von erran):
Ich habe ADHS und er weiß Bescheid.

Ich denke, der Chef weiß sehr wohl Bescheid.
Zitat (von Matrose74 ):
Das besagt nur, dass der AG überhaupt kündigen darf (trotz Befristung). Aber nicht, dass er in jedem Fall keinen Grund braucht. Wenn sein Unternehmen zu groß ist, sodass das Kündigungsschutzgesetz greift, braucht er einen Grund.

Den Grund kennt und hat er.

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#10
 Von 
Gerd61
Status:
Lehrling
(1117 Beiträge, 129x hilfreich)

Sofern der Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter hat halte ich eine wirksame Kündigung wegen der Krankheit zum jetzigen Zeitpunkt für wenig wahrscheinlich.

Das Arbeitsverhältnis besteht seit Anfang des Jahres und es von von einer AU (2 Wochen) berichtet. Jetzt steht ggf. eine erneute AU an. Das ist für den AG nicht schön aber auch noch kein tragfähiger Grund für eine Kündigung.

Das könnte sich bei wiederholten AU-Phasen in der Zukunft natürlich ändern, und auch sollte man bedenken das ein kündigungswilliger AG auf einmal auch ganz andere Gründe anführen kann und die Krankheit gar nicht ins Spiel bringt.

Deshalb die Rückfrage, gab es bereits Abmahnungen wegen anderer Vorkommnisse?

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#11
 Von 
erran
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Deshalb die Rückfrage, gab es bereits Abmahnungen wegen anderer Vorkommnisse?


Nein, der Chef ist mit meiner Arbeit super zufrieden, er hat das selber paar Mal gesagt. Wir haben ca. 20 Mitarbeiter.

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#12
 Von 
Matrose74
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 26x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Ich denke, der Chef weiß sehr wohl Bescheid.


Die gesamte Diagnose, mit all ihren individuellen Ausprägungen und Therapieansätzen kennt er sicherlich nicht.

Zitat (von -Laie-):
Den Grund kennt und hat er.


Nützt ihm ggf. nichts. Wenn er mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt und somit das Kündigungsschutzgesetz greift, kriegt in diesem Fall keine wirksame Kündigung aufgrund häufiger Kurzzeiterkrankungen hin.

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#13
 Von 
Matrose74
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 26x hilfreich)

Zitat (von erran):
Wir haben ca. 20 Mitarbeiter.


Dann greift das Kündigungsschutzgesetz. Krankheitsbedingte Kündigung damit so gut wie unmöglich. Und unwahrscheinlich, dass darüber nachgedacht wird, wenn der Chef zufrieden ist. Trotzdem das Gespräch suchen!

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#14
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6066x hilfreich)

Das Kündigungsschutzgesetz greift, das ist korrekt, dass eine krankheitsbedingte Kündigung so gut wie unmöglich ist, das ist allerdings Wunschdenken.
Wenn jetzt, in kurzen Abständen, eine AU folgt, dann kann der AG sehr wohl den MDK einschalten und eine Zukunftsprognose erstellen lassen. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist dann sehr wohl möglich.
Man sollte sich hier nicht zu sicher sein.

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#15
 Von 
erran
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Das Kündigungsschutzgesetz greift, das ist korrekt, dass eine krankheitsbedingte Kündigung so gut wie unmöglich ist, das ist allerdings Wunschdenken.
Wenn jetzt, in kurzen Abständen, eine AU folgt, dann kann der AG sehr wohl den MDK einschalten und eine Zukunftsprognose erstellen lassen. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist dann sehr wohl möglich.
Man sollte sich hier nicht zu sicher sein.


Danke. Aber so schnell werde ich auch nicht gekündigt ? Für mich eigentlich Hauptsache ich werde nicht vor dem 15. Oktober gekündigt (Einbürgerungstermin), wenn es danach passiert ist mir schon egal.

Meine Frage wäre eher: Wenn ich mich sagen wir mal am 2. Oktober krsnk melde wie schnell kan eine Kündigung kommen? Kann es spontan passieren oder dauert es lange, bis eine mdk-prüfung eingeleitet wird usw?

-- Editiert von User am 26. September 2025 14:14

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#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39191 Beiträge, 6440x hilfreich)

Zitat (von erran):
Aber so schnell werde ich auch nicht gekündigt ?
Wer soll das denn hier wissen?
Ich meine, dein Problem wegen des Einbürgerungstermins solltest du ganz offen mit deinem AG besprechen.
Der weiß über dein ADHS Bescheid, der ist mit dir zufrieden, der wird sich anhören, wie wichtig dir der Job ist.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#17
 Von 
Matrose74
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 26x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
dann kann der AG sehr wohl den MDK einschalten und eine Zukunftsprognose erstellen lassen.


Der MdK prüft, ob Zweifel eines Arbeitgebers an einer AU berechtigt sind. Welche Zweifel hat der AG im vorliegenden Fall?

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#18
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6066x hilfreich)

Zitat (von erran):
Aber so schnell werde ich auch nicht gekündigt ?
Davon würde ich auch ausgehen wollen, insbesondere wenn der AG mit dir zufrieden ist.

Zitat (von Matrose74 ):
Der MdK prüft, ob Zweifel eines Arbeitgebers an einer AU berechtigt sind. Welche Zweifel hat der AG im vorliegenden Fall?
Der MDK prüft nicht nur, ob Zweifel berechtigt sind, er gibt auch eine Prognose für die Zukunft. Ob man, wegen der bestehenden ADHS wirklich soweit eingeschränkt ist, dass man öfter/längerfristig AU ist/sein wird, das kann sehr wohl vom MDK untersucht werden.
Es gibt sehr viele ADHS Patienten, die niemals wegen ihrer ADHS Erkrankung AU sind. Ob der AG Zweifel hat, das kann hier niemand wissen/einschätzen.

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#19
 Von 
Matrose74
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 26x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Der MDK prüft nicht nur, ob Zweifel berechtigt sind, er gibt auch eine Prognose für die Zukunft.


Die wird aber nicht dem AG mitgeteilt.

Zitat (von -Laie-):
Ob der AG Zweifel hat, das kann hier niemand wissen/einschätzen.


Ohne handfeste Zweifel wird die Krankenkasse den MdK nicht einschalten.

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